„An 1. Den Präsidenten des Nationalrates 2. Das BMSGPK Im Rahmen des Begutachtungsverfahrens zum Ministerialentwurf betreffend Änderung des EpiG und des COVID-19-MG, 98ME, erstatte ich fristgerecht nachfolgende Stellungnahme Ich erhebe Einspruch gegen die geplanten Gesetzesänderungen, weil diese unzulässigen Eingriffe in unsere Verfassung und die im Verfassungsrang stehenden Grundrechte darstellen bzw. im behördlichen Verordnungsweg ermöglichen. Es werden uA das Recht auf Versammlungsfreiheit, auf Freizügigkeit der Person, auf Erwerbsfreiheit und auf körperliche Unversehrtheit verletzt. Im Einzelnen. $ 15 Abs1 Als Veranstalung gelten Zusammenkünfte von vier Personen aus zumindest zwei Haushalte Der Begriff Veranstaltung wurde unter der Voraussetzung einer vorhandenen Epidemie neu definiert, wobei im Gegensatz zu sämtlichen Veranstaltungsgesetze, nicht zwischen privater und öffentlicher Versammlungen unterschieden wird und nach diesem Gesetzesentwurf ein Verbot von Zusammenkünfte innerhalb der eigenen Familie ermöglichen würde und sogar Genehmigungspflichtig werden könnte, was in der Folge zur Nötigung von erzwungenen Verordnungsverstößen führen wird. Es wurden außerdem keinerlei Ausnahmen für notwendige familiäre, berufliche oder auch aus anderen zwingenden Gründen, für notwendige Zusammenkünfte festgelegt. Ich sehe in der Gesetzesänderung insgesamt einen strafrechtlich relevanten Versuch bestehende Verfassungsgesetze zu umgehen und sich autoritäre Machtbefugnisse zu beschaffen. Die Begründung für diese Änderung „Private Partys verhindern zu wollen“, stellt sich bei einer Personenbegrenzung von nur drei Menschen nicht schlüssig dar und ist unglaubwürdig. Bestehende Gesetze regeln ausreichend, wenn eine entsprechende Gefahrenlage nachgewiesen ist 2. § 24 und § 25 EpiG regelt dzt. Verkehrsbeschränkungen im Inland und gegenüber dem Ausland. Die Änderungen in dieser Novelle würde das Gesundheitsministerium bemächtigen, die Einfuhr von Gütern aller Art, per einfacher Verordnung zu verbieten. Diese Machtbefugnis wäre höchst kritisch und gefährlich. Sie könnte zu einer Lebensmittelknappheit und einer Knappheit anderer Güter führen. Die Lieferketten-Logistik ist aufgrund der in ganz Europa verbreiteten Just-In-Time Struktur extrem anfällig auf Verzögerungen. Selbst ein oder zwei Tage Blockade wichtiger Produkte könnte einen kompletten Zusammenbruch verursachen und darf unter keinen Umständen von einem Ministerium per einfacher Verordnung verabschiedet werden. Die Auswirkungen von Blockaden könnten außerdem einen Wirtschaftskrieg bezogen auf die Ein und Ausfuhr von Ware auslösen und eine ungeahnte Spirale lostreten. Wenn Österreich die Einfuhr von Gütern aus unseren Nachbarländern blockiert, dann wird eine prompte Antwort deren Länder nicht auf sich warten lassen. Meine Erfahrung hat gezeigt, dass jede Machtbefugnis bisher in Anspruch genommen und missbraucht wurde. Dies zeigen vergangene Verfassungsurteile, welche einen Großteil der zurückliegenden Verordnungen als verfassungswidrig erkannt haben. Mit freundlichen Grüßen Kurt Käferböck
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