Kinder - und Jugendschutzkonzept Stand: 01.10.2025 Verfasser: Cathy Cüppers, Anna Lampert, Stephanie Waske, Ralf Klötzke, Sibylle Fricke (Krisenteam) abgestimmt am: 08.10.2025 Inhaltsverzeichnis 1. Leitbild ................................ ................................ ................................ ................................ 1 2. Verhaltenskodex des pädagogischen Personals ................................ ................................ .... 3 2.1. Verantwortungsbewusstsein/ Vorbildfunktion ................................ ................................ ...................... 3 2.2. Gleichbehandlung ................................ ................................ ................................ ................................ ... 3 2.3. Transparenz ................................ ................................ ................................ ................................ ............. 4 2.4. Mitnahme in den Privatbereich ................................ ................................ ................................ .............. 4 2.5. Gestaltung von Nähe und Distanz ................................ ................................ ................................ ........... 4 2.6. Angemessene Sprache ................................ ................................ ................................ ............................ 5 2.7.Toiletten ................................ ................................ ................................ ................................ ................... 5 2.8. Umkleidekabinen ................................ ................................ ................................ ................................ .... 7 2.9. Klassenfahrten/ Kursfahrten/ Sprachfahrten ................................ ................................ ......................... 8 2.10. Kommunikation im digitalen Raum ................................ ................................ ................................ ....... 9 2.11. Veröffentlichung von Bild - und Filmmaterialen ................................ ................................ .................. 10 2.12. Taschen - & Schließfächerkontrolle ................................ ................................ ................................ ..... 10 3. Verhaltenskodex der Schülerschaft ................................ ................................ ...................... 13 3a Verhaltenskodex der Schülerschaft in leichter Sprache ................................ ................................ ......... 15 4. Verhaltenskodex für externe Mitarbeiter:innen ................................ ................................ .. 16 4.1. Verantwortungsbewusstsein/ Vorbildfunktion ................................ ................................ .................... 16 4.2. Gleichbehandlung ................................ ................................ ................................ ................................ 16 4.3. Transparenz ................................ ................................ ................................ ................................ ........... 16 4.4. Mitnahme in den Privatbereich ................................ ................................ ................................ ............ 17 4.5. Gestaltung von Nähe und Distanz ................................ ................................ ................................ ........ 17 4.6. Angemessene Sprache ................................ ................................ ................................ .......................... 18 4.7. Umkleideräume ................................ ................................ ................................ ................................ .... 18 4.8. Toiletten ................................ ................................ ................................ ................................ ............... 19 4.9. Kommunikation im digitalen Raum ................................ ................................ ................................ ....... 19 4.10. Veröffentlichung von Bild - und Filmmaterialen ................................ ................................ .................. 20 5. Prävention ................................ ................................ ................................ ............................ 21 6. Partizipation ................................ ................................ ................................ ......................... 22 7. Interv entionsplan/ Notfallpläne ................................ ................................ ........................... 23 7.1. Vorgehen bei einem Gewaltvorfall ................................ ................................ ................................ ....... 24 7.2. Handlungsleitfaden Kinderschutz (Kurzform) ................................ ................................ ....................... 25 7.3. Umgang mit suizidalem Verhalten/ suizidale Gedanken von SuS ................................ ........................ 26 7.4. Handlungsleitfaden für die Reintegration ................................ ................................ ............................. 27 8. Personalverantwortung ................................ ................................ ................................ ........ 29 9. Qualitätsmanagement/ Fortbildungen ................................ ................................ ................ 30 10. Ansprechpartner:innen/ Beratungsstellen ................................ ................................ ........ 32 10.1. Int ern ................................ ................................ ................................ ................................ ................... 32 10.2. Extern ................................ ................................ ................................ ................................ .................. 32 11. Verpflichtungserklärung ................................ ................................ ................................ ..... 34 12. Selbstauskunftserklärung ................................ ................................ ................................ ... 35 1 1. Leitbild WIR lieben unsere Schule, weil wir hier lehren, lernen und leben. WIR sind eine öffentliche Schule m it reformpädagogischen Ansätzen und wir sind eine Schule in fortlaufender Entwicklung. Unsere Idee von Schulgemeinschaft Schule funktioniert nur mit allen gemeinsam. Ich sorge für die Einbindung aller am Schulleben beteiligten Personenkreise, indem ich Prozesse partizipativ anlege und Schwarmintelligenz nutze. Ich erkenne an, dass jede:r etwas beizutragen h at und jede:r gleich wichtig ist. Ich bin Vorbild für alle und verkörpere dies mit meinem Handeln nach innen und nach außen. Ich bringe die Umsetzung unserer gemeinsamen Idee von Schule voran, indem ich Prozesse aktiv durchdenke, mit entwickle und mitgestalte. Ich akzeptiere Kontroversen im Arbeitsprozess und halte mich an demokratisch getroffene Entscheidungen. Ich achte auf mich und andere und respektiere unsere Grenzen. Ich übernehme Verantwortung für meine Aufgaben im Team und der Schulgemeinsch aft. Ich bin Teil einer konstruktiven Feedbackkultur. Ich bin mir bewusst, dass ich in unterschiedlichen Situationen unterschiedliche Rollen verkörpere. Ich nutze die Möglichkeit, im Team arbeiten zu können. Pädagogik ist Teamarbeit. Ich wertschätze die pä dagogischen Kompetenzen, Erfahrungen und das pädagogische Handeln anderer. Ich nehme wahr, wenn meine Unterstützung benötigt wird und biete meine Hilfe an. 2 Unsere Idee von Lernprozessen Ich erkenne die Entwicklungsbereitschaft von jungen Menschen an und fördere diese, indem ich ihnen schrittweise Verantwortung übertrage und sie auf ihrem Weg zu mündigen Bürger:innen begleite. Ich verstehe mich im Lernprozess als Lernbegleitung, die konstruktiv und wertschätzend berät. Für mich gilt: „In jedem Fehler s teckt ein Helfer.“ Ich schaffe Lernszenarien, in denen Lernziele transparent sind, Problemfragen in eigenem Tempo, selbstständig und interessengeleitet auf individuellen Wegen bearbeitet werden können. Ich schaffe bewusst eine lernförderliche Umgebung. Ich achte auf einen hohen Lebensweltbezug (durch das Einbeziehen von außerschulischen Lernorten, fächerübergreifenden Projekten, berufsorientierenden Angeboten, etc.) Ich begreife Heterogenität als Chance zur Selbstentfaltung, zur Entwicklung von Sozialkompet enzen und eines positiven Selbstbildes (durch altersgemischte Lerngruppen, kooperatives und sich gegenseitig unterstützendes Lernen, etc.) Wenn DU auch so lehrst, lernst und lebst, sind wir ein gutes WIR. Jedes ICH trägt bei zu einem guten WIR. Jede:r ist Teil UNSERER Schwarmintelligenz. 3 2. Verhaltenskodex des pädagogischen Personals Der nachfolgende Verhaltenskodex bildet die Basis für das Zusammenleben von Schüler:innen, Mitarbeiter:innen un d Eltern an unserer Schule. Mit seinen Maßnahmen und Regelungen stellt er ein wesentliches Instrument zum Schutz von Kindern und Jugendlichen dar. Nur durch die konsequente Anwendung in der Praxis können wir eine Kultur des Vertrauens, der Achtsamkeit und der Verantwortung nachhaltig fördern und eine Lernumgebung schaffen, in der sich alle Beteiligten wohlfühlen und ihr Bestes geben können. Ein respektvolles Mite inander trägt dazu bei, unsere Schule zu einem Ort zu machen, an dem Schüler:innen gerne lernen und Lehrkräfte mit Freude unterrichten. 2.1. Verantwortungsbewusstsein/ Vorbildfunktion Meine Arbeit mit den mir anvertrauten jungen Menschen ist geprägt von W ertschätzung und Vertrauen. Ich achte ihre Rechte und ihre Würde. Ich bestärke sie darin, für ihr Recht auf seelische und körperliche Unversehrtheit wirksam einzutreten. Ich toleriere weder diskriminierendes, gewalttätiges noch grenzüberschreitendes Verha lten in Wort oder Tat. Ich beziehe dagegen aktiv Stellung. Nehme ich Grenzverletzungen wahr, bin ich verpflichtet, die notwendigen und angemessenen Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen einzuleiten. 1 2 2.2. Gleichbe handlung Ich respektiere jeden und trete a nderen Personen fair und friedlich gegenüber, unabhängig von Religion und ethischen Weltanschauungen, Geschlecht, Alter, Beeinträchtigungen und Herkunft sowie schulischen Leistungen. 3 1 §2 Absatz 1 SchulG Berlin 2 §4 Absatz 2 Satz 4 SchulG Berlin 3 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) 4 2.3. Transparenz Mir ist meine besondere Vertrauens - und Autoritätsstel lung gegenüber den mir anvertrauten jungen Menschen bewusst. Ich handle nachvollziehbar und ehrlich. Beziehungen gestalte ich transparent und nutze keine Abhängigkeiten aus. 4 2.4. Mitnahme in den Privatbereic h I ch baue keine privaten Freundschaften zu jun gen Menschen aus meinem Arbeitskontext auf. Es findet keine Fortführung der professionellen Beziehung im privaten Rahmen statt (z.B. private Treffen, private Urlaube). Ausgenommen davon sind Verwandtschaftsverhältnisse und bestehende Familienfreundschaften , die ich gegenüber der Schulleitung transparent gemacht habe 5 2.5. Gestaltung von Nähe und Distanz Ich führe Einzelgespräche, Übungseinheiten, Einzelunterricht usw. nur in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten durch, welche jederzeit von außen frei zug änglich sein müssen. Ich sch l ieße sie in keinem Fall ab und lasse sie angelehnt bzw. offen. Sofern ich Einzelgespräche im geschlossenen Raum durchführe, informiere ich vorher ein:e Kollege:in. Wenn möglich und sinnvoll führe ich die Gespräche im Sechs - Auge n - Prinzip. Die Schüler:innen haben jederzeit die Möglichkeit, ein Gespräch abzulehnen, wenn sie sich im vorgesehenen Rahmen unwohl fühlen. Es sollte klar festgelegt werden, w elchen Rahmen der: die Schüler:in benötigt und wann das Gespräch nachgeholt werden kann Spiele, Übungen und Aktionen gestaltet ich so, dass die jungen Menschen keine Angst vor Bloßstellung haben und keine Grenzen überschritten werden. Hierfür erkläre ich zu Beginn die Übung und nehme individuelle Grenzen wahr und berücksichtige sie. Körperlicher Kontakt ist ein sensibles Thema und sollte ausschließlich für die Dauer und den Zweck von Maßnahmen wie Pflege, Erster Hilfe oder Unterstützung im Sportunterricht eingesetzt werden. Daher informiere ich den jungen Menschen im Voraus über den G rund für die unterstützende Maßnahme. Es steht ihm jederzeit frei, diese abzulehnen, ohne dass ihm daraus negative Konsequenzen entstehen. Es ist äußerst wichtig, jungen Menschen in schwierigen Zeiten Unterstützung zu bieten, wobei oft Worte und ein offene s Ohr am hilfreichsten sind. Dabei ist es wesentlich, ihre Bedürfnisse und Grenzen zu respektieren. Körperliche Nähe, wie eine Umarmung, biete ich nur dann an, wenn die Person dies 4 § 67 Absatz 2 und 3 SchulG 5 Kinder - und Jugendschutzkonzepte an Berliner Schulen - Handreichung zur Erarbeitung S.22 5 ausdrücklich wünscht. Eventuell kann es auch eine Option sein ein Freund od er eine Freundin des jungen Menschen hinzu zuziehen Unangemessene Berührungen oder Annäherungen, besonders im Kontext von Belohnungen oder Strafen, sind nicht akzeptabel und müssen strikt unterlassen werden. Respekt und Einvernehmlichkeit sind grundlegende Prinzipien im Umgang miteinander. 6 7 2.6. Angemessene Sprache Ich thematisiere Grenzverletzungen und nehme individuelle Grenzempfindungen ernst, achte sie und verzichte auf abfällige Kommentare. Ich dulde in keiner Form abfällige Bemerkungen oder Bloßst ellungen, auch nicht unter den jungen Menschen. Ich beziehe dagegen aktiv Stellung und bin verpflichtet, die notwendigen und angemessenen Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen einzuleiten. 8 Meine verbale und nonverbale Interaktion muss meiner jeweiligen Rol le, meinem Auftrag entsprechend und auf die Zielgruppe und deren Bedürfnisse angepasst sein. Ich lege großen Wert auf eine persönliche Ansprache, insbesondere in Bezug auf das gewünschte Pronomen und den bevorzugten Namen. 9 2.7. Toiletten 10 Die Nutzung von Toiletten erfolgt nach klaren Regeln, die den Schutz der Privatsphäre aller gewährleisten Die Aufsicht in diesen Bereichen erfolgt diskret und respektvoll. Kinder und Jugendliche werden bei Bedarf durch Informationsmaterialien oder Workshops, die auch von externen Anbietern durchgeführt werden können, für die Themen Privatsphäre, Respekt und Hygiene sensibilisiert. Die Toiletten sind nach Geschlechtern getrennt. Für nicht - binäre oder transgender Schüler:innen werden individuelle Regelungen vereinbart, um ihre Privatsphäre und ihren Komfort sicherzustellen. Eine allgemeine Lösung befindet sich derzeit in Planung. 11 6 Kinder - und Jugends chutzkonzepte an Berliner Schulen - Handreichung zur Erarbeitung S.22 7 Artikel 36 UN - Kinderrechtskonvention 8 §4 Absatz 2 Satz 4 SchulG i.V.m. §2 Absatz 1 SchulG 9 §4 Absatz 2 Satz 3 SchulG 10 Kinder - und Jugendschutzkonzepte an Berliner Schulen - Handreichung zur Erarbeitung S.22 11 §4 Absatz 2 Satz 3 SchulG 6 Mitarbeitende und andere erwachsene Personen (z. B. angemeldete Gäste) nutzen ausschließlich die Schüler:innen - Toilette im blauen Treppenbere ich der 2. Etage, wo sich eine speziell gekennzeichnete Kabine mit der Aufschrift „Personal“ befindet oder die barrierefreien Toiletten der Schule. Dem Personal der Schule steht zudem die ausgewiesene Toilette im Erdgeschoss (beim Ausgang zum Schulgarten) zur Verfügung. Die Schüler:innen - Toiletten werden ausschließlich von den Schüler:innen genutzt und stehen anderen Personen nicht zur Verfügung. Toiletten werden regelmäßig von Aufsichtspersonen kontrolliert, um sicherzustellen, dass die Einrichtungen saub er und sicher sind. Konkrete Maßnahmen für die Toiletten - Aufsicht: 1. Ankündigung vor Betreten Anklopfen Vorstellung mit Name und Funktion („Toilettenaufsicht“) 2. Kontrolle Tür nur einen Spalt öffnen und Blick hineinwerfen 3. Regelmäßige Kontrollen In angemessen en Abständen (einmal pro Rundgang) Maßnahmen für die Behinderten - Toiletten: Treten Auffälligkeiten auf, wie beispielsweise der Verdacht, dass mehrere Schüler:innen die Toilette unzulässig nutzen, klopft die Aufsichtsperson zunächst an die Tür. Dabei stellt sie sich vor, gibt ihre Funktion als Toiletten - Aufsicht an und fordert die Schüler:innen auf, die Tür zu öffnen. Erfolgt keine Reaktion, liegt jedoch kein akuter Notfall vor, kann die Aufsichtsperson vor der Tür warten, bis die Schüler:innen den Raum verlassen, um anschließend das Gespräch mit ihnen zu suchen. Alternativ kann eine andere Lehrkraft oder die Schulsozialarbeit hinzugezogen werden, damit die Aufsichtsp erson die eigentliche Aufsicht weiterführen kann. In Notfällen, etwa wenn ein lauter Knall zu hören ist und keine Reaktion erfolgt oder Schreie bzw. Hilferufe wahrgenommen werden, klopft die Aufsichtsperson erneut an, informiert lautstark über das bevorste hende Betreten der Räumlichkeiten und öffnet die Tür vorsichtig einen Spalt, um die Situation zu prüfen. 7 2.8. Umkleidekabinen 12 Die Umkleidekabinen sind nach Geschlechtern getrennt. Für die Nutzung der Einrichtungen durch nicht - binäre oder transgender Schü ler:innen werden individuelle Absprachen getroffen, um deren Privatsphäre und Komfort zu gewährleisten. 13 Es werden, soweit möglich, individuelle Umkleidekabinen bereitgestellt, um den Kindern und Jugendlichen mehr Privatsphäre zu bieten. Wo dies nicht möglich ist, wird darauf geachtet, dass ausreichend Platz vorhanden ist, damit sich alle sicher und ungestört umziehen können. Im Flurbereich ist eine Notrufstation installiert, um im Notfall schnell Hilfe herbeiholen zu können. Kinder und Jugendliche werd en über die Nutzung dieser Notrufmöglichkeiten informiert. Konkrete Maßnahmen für den Sportunterricht : 1. Vor Unterrichtsbeginn Schüler:innen ziehen sich eigenständig um und begeben sich in die Sporthalle Sportlehrkraft beauftragt Schüler:in mit Kontrollgang : Anklopfen und Nachfragen, ob alle fertig sind Erst danach wird kontrolliert und abgeschlossen 2. Während des Unterrichts Schüler:innen melden sich persönlich ab und wieder an, wenn sie die Umkleide aufsuchen müssen Bleibt ein:e Schüler:in länger weg: Sportl ehrkraft beauftragt Mitschüler:in, nachzusehen 3. Nach dem Unterricht Nach dem Umziehen: Lehrkraft fragt laut nach, ob noch jemand in der Umkleide ist Keine Rückmeldung → Kontrolle durch die Lehrkraft (Sicherheit & Sauberkeit) Danach: Abschließen der Umkleide n 12 Kinder - und Jugendschutzkonzepte an Berliner Schulen - Handreichung zur Erarbeitung S.22 13 §4 Absatz 2 Satz 3 SchulG 8 2. 9 . Klassenfahrten/ Kursfahrten/ Sprachfahrten Fahrten und Veranstaltungen mit Übernachtung werden nach Möglichkeit von einem gemischtgeschlechtlichen Team begleitet. Minderjährige und Begleitpersonen übernachten grundsätzlich in ge trennten Räumen oder Zelten. Bei der Zimmerverteilung wird darauf geachtet, dass keine gemischtgeschlechtlichen Zimmer entstehen. Lehrkräfte halten sich nicht dauerhaft mit einem:einer Minderjährigen in einem Schlafzimmer auf. Besondere Regelungen für tran sgender und nicht binäre Schüler:innen werden sensibel und individuell gehandhabt. 14 Abendliche Zimmerrundgänge zu Beginn der Nachtruhe werden möglichst von zwei Begleitpersonen gemeinsam durchgeführt. Sanitärräume werden nach Möglichkeit nur von gleichgesc hlechtlichen Bezugspersonen betreten. Vor dem Betreten von Schlafzimmern wird geklopft, um die Privatsphäre der Schüler:innen zu schützen. Bei einem Verdacht auf Regelverletzung durch Schüler:innen oder auch in Notfallsituationen (z.B. sexuelle Übergriffe, Nutzung pornografisches Inhalte, Drogenkonsum) ist ein unverzügliches Eintreten der Aufsichtsperson gerechtfertigt. 15 Die Zimmer der Schüler: innen werden nicht durch die Schüler:innen selbst und die Lehrkräfte abgeschlossen. Eltern sind in der Verantwort ung, die Lehrkräfte über Besonderheiten während der Übernachtung ihres Kindes zu informieren (z.B. Einnässen, Heimwehproblematik). Gemeinsam werden Absprachen getroffen, wie in diesen Situationen verfahren werden kann, da sie ein Eingriff in die Intimsphär e des Kindes darstellen. Das Kind ist mit einzubeziehen und eine Zustimmung muss im Vorfeld eingeholt werden. Es sollte für die Schüler:innen klar sein, welche Aktivitäten zum Pflichtprogramm gehören und welche freiwillig sind (Freiräume festlegen). Verbi ndliche Zeiten sollten im Vorfeld kommuniziert werden (Rückkehr zur Unterkunft, Nachtruhezeiten, Essenszeiten). Auch Pflichten der Klassen und spezielle Regeln sollten im Vorfeld mit der Klasse thematisiert werden (z.B. Tischdienst, Küchendienst, Handyrege ln etc.) Schüler:innen dürfen während einer Klassenfahrt nicht ohne Aufsicht alleine unterwegs sein. Wird vorab die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten eingeholt, ist dies jedoch möglich. Sind Schüler:innen ohne Aufsicht unterwegs, sollten s ie mindestens zu dritt sein und die Handynummer der 14 §4 Absatz 2 Satz 3 SchulG 15 AV Aufsicht 3 (3), (4) 9 Lehrkraft sollte für eine Notfallsituation bekannt sein. Kommt es zu einer schwierigen Situation (z. B. Unfall) ist ein(e) Schüler:in nicht auf sich allein gestellt, um Hilfe zu organisieren. 16 Alkohol, Tabak und illegale Drogen Ich bin mir meiner Verantwortung und Rolle als Lehrkraft stets bewusst und handle entsprechend. Für die Schüler:innen gilt ein striktes Alkoholverbot und auch der Konsum von Tabak und Drogen ist nicht gestattet. 17 Da es sich um eine schulische Veranstaltung handelt, werden die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzes in diesem Zusammenhang entsprechend verschärft Für Schüler:innen über 18 Jahre werden gesonderten Regelungen vereinbart. 2. 10 . Kommunikation im digitalen Raum Die private Kontaktpflege zu einzelnen Jugendlichen in sozialen Netzwerken wird aufgrund des Respekts vor der Privatsphäre der Jugendlichen nicht gestattet . Niemals senden erwachsene Mitglieder der Schulgemeinschaft Freundschaftsanfragen o der Vernetzungsaufforderungen an Minderjährige, da mit diesen Anfragen immer auch hierarchischer Druck aufgebaut wird. 18 Wenn ich von unangemessenem Verhalten im digitalen Raum, wie beispielsweise Cybermobbing, Kenntnis erlange, werde ich die notwendigen Sc hritte einleiten und die Schulsozialarbeit und gegebenenfalls die Schulleitung informieren. Sollte ich von Erwachsenen ausgehendes unangemessenes Verhalten im digitalen Raum bemerken, werde ich dies der Schulleitung melden. E - Mail Zeitgemäße prozess - und p roduktorientierte Unterrichtsmethoden an unserer Schule werden es erfordern, dass Schüler:innen mit Lehrpersonen in Email - Kontakt stehen, um Ergebnisse auszutauschen, Dateien zu übermitteln oder Projekte zu planen. Bei der Kommunikation von Lehrpersonen mi t Schüler:innen ist die jeweilige Schulmailadresse zu nutzen. Ich achte auf abendliche Ruhezeiten und sehe mich nicht verpflichtet, E - Mails sofort oder innerhalb kurzer Fristen zu beantworten. Aktuell wird im Kollegium noch eine genaue Regelung erarbeitet, um dies klar und einheitlich zu gestalten. 16 AV Aufsicht 3 (3), (4) 17 § 29 Betäubungsmittelgesetz 18 Kinder - und Jugendschutzkonzepte an Berliner Schulen - Handreichung zur Erarbeitung S.22 10 Telefon, SMS und Smartphone Im Rahmen von Schulfahrten oder schulischen Projekten kann es zur Sicherheit der Schüler:innen beitragen, direkten telefonischen Kontakt aufbauen zu können, insbesondere bei Unfällen, Notfällen oder wenn aus nicht vorhersehbaren Gründen die Gruppe getrennt wird. Die Telefonnummern werden nur für den vorab abgesprochenen Rahmen verwendet und werden nicht an Dritte weitergegeben. 2. 11 . Veröffentlichung von Bild - und Filmmaterialen Bei Veröffentlichungen und Weitergabe von Fotos, Texten und Tonmaterialien ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht 19 , insbesondere das Recht am eigenen Bild zu beachten. 20 21 Es werden nur Fotos und Videos veröffentlicht, für die keine herabwürdigende oder unang emessene Darstellung verwendet wurde und bei denen eine ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Personen oder ihrer Erziehungsberechtigten vorliegt. Die Einwilligung zur Veröffentlichung kann jederzeit widerrufen werden. 22 23 An dieser Stelle bitte auch das Medienkonzept unserer Schule beachten. 2.1 2. Taschen - & Schließfächer kontrolle Grundsätzlich ist die Maßnahme der Taschen - und Schließfächer kontrolle in unserer Hausordnung verankert und sowohl den Schüler:innen als auch den Eltern bekannt. Dazu heißt es in der Hausordnung: „5. Das Mitbringen der unter Punkt 3 und 4 genannten Gegenstände wird bei einem Verdacht durch die Schulleitung oder beauftragte Lehrkräfte überprüft. Verstöße ziehen Konsequenzen nach sich, d ie entweder auf Grundlage der Regelungen des Schulgesetzes oder, je nach Sachlage, durch die Polizei und entsprechende Strafverfolgungsbehörden erfolgen.“ 24 Der § 62 Abs. 3 SchulG Berlin legt fest, dass Lehrkräfte im Rahmen ihrer pädagogischen Verantwortung erzieherische Mittel auswählen dürfen, dabei jedoch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und die 19 Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz 20 § 22, 24 Kunsturhebergesetz 21 § 201a Straf gesetzbuch 22 Artikel 6 Abs. 1 Datenschutz - Grundverordnung 23 Artikel 7 Abs. 3 Datenschutz - Grundverordnung 24 Siehe Hausordnung 11 individuellen Umstände der Schüler:innen berücksichtigen müssen. Das pädagogische Personal muss sicherstellen, dass die Maßnahme geeignet ist, den Verdacht zu klären erforderlich ist, d. h., dass es keine weniger einschneidenden Alternativen gibt (z. B. ein Gespräch oder die Bitte, die Tasche freiwillig zu öffnen) angemessen ist, wobei der Eingriff nicht in einem unverhältnismäßigen Verhältnis zur Schwere de s Verdachts stehen darf. 25 Konkrete Abläufe für Taschen - und Schließfächerkontrolle : Um Taschen - und Schließfächerkontrolle an der Schule rechtssicher, verhältnismäßig und transparent durchzuführen, sollten folgende Schritte verbindlich eingehalten werden: 1. Konkreter Verdacht Begründeter und nachvollziehbarer Verdacht auf Regelverstoß oder Gefährdung Beispiele: Verdacht auf gefährliche Gegenstände Verdacht auf illegale oder gegen die Hausordnung verstoßende Substanzen 2. Anwesenheit einer neutralen Pers on Durchführung immer zu zweit (z. B. mit einer weiteren Lehrkraft) 3. Einverständnis einholen Höflich und respektvoll um freiwillige Öffnung bitten 4. Keine Zwangsmaßnahmen Kontrolle nur bei Zustimmung 5. Bei Verweigerung Eltern informieren ggf. Polizei einscha lten ( zuvor Absprache mit Schulleitung/ Krisenteam ) 25 Artikel 20 Abs. 3 Grundgesetz ; Bundesverfassungsgericht 67, 157); Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17.12.1991, Az.: 7 C 26/91 12 6. Wahrung der Diskretion Kontrolle in geschütztem Raum (z. B. leerer Teilungsraum) Bei Kontrollen in der gesamten Klasse: Nachfrage, ob eine Durchführung im Teilungsraum gewünscht wird 7. Bei gefährlichen/ illegalen Funden sofortige Information an Schulleitung / Krisenteam hinzuziehen der Polizei Betroffene Person bleibt unter Aufsicht, bis Polizei eintrifft 8. Dokumentation der Kontrolle Per Mail an Klassenleitung: Grund (Verdacht, Hinweise) Datum, Uhrzeit, Ort Beteiligte Personen Ergebnis (Gegenstände, Zustimmung/Verweigerung) 9. Nachbearbeitung durch Klassenleitung Prüft ggf. weitere Schritte Archiviert Mail im Schülerbogen 10. Information der Erziehungsberechtigten Zeitnahe Information durch Klassenleitung - b e sonders bei festgestelltem Verstoß 13 3 . Verhaltenskodex der Schülerschaft Der folgende Verhaltenskodex ist die Grundlage dafür, dass wir als Schüler:innen, Lehrkräfte und Eltern an unserer Schule gut zusammenleben können. Mit seinen Regeln und Maßnahmen sorgt er dafür, dass Kinder und Jugendliche geschützt werden. Wenn wir alle die Vereinbarungen ernst nehmen und im Alltag umsetzen, können wir gemeinsam eine vertrauensvolle und respektvolle Atmosphäre schaffen. Dadurch wird unsere Sch ule zu einem Ort, an dem wir uns alle willkommen fühlen, erfolgreich lernen können und auch die Lehrkräfte mit Begeisterung unterrichten. Verhaltenskodex: • Ich verhalte mich auf dem gesamten Schulgelände entsprechend der Hausordnung • Ich schätze die Meinungen und Gefühle anderer und behandle sie mit Respekt . Ich achte darauf, dass niemand andere diskriminiert oder gewalttätig ist, grenzüberschreitendes Verhalten in Wort oder Tat zeigt, andere nicht bloßstellt und das A ussehen anderer n icht kommentiert wird • Ich respektiere die persönlichen Sachen anderer . Ich berühre oder durchsuche keine Taschen oder Kleidungsstücke von anderen ohne deren Erlaubnis. • Ich beteilige mich aktiv am Lernen , in dem ich anderen Schüler:innen helfe und sie un terstütze. • Ich respektiere die gewünschte persönliche Ansprache von anderen , insbesondere in Bezug auf gewünschte Pronomen und bevorzugte Namen. • Beim Hochladen, Weiterleiten oder anderweitigem Benutzen von Fotos, Texten und Tonmaterialien , auf dem andere P ersonen außer mir selbst zu sehen sind, brauche ich im VORFELD die ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Personen oder ihrer Erziehungsberechtigten. Diese Zustimmung kann jederzeit zurückgezogen werden. • Ich baue keine privaten Freundschaften zu den Mit arbeiter:innen meiner Schule auf und treffe mich mit ihnen nicht im privaten Raum. Auch ist die private Kontaktpflege zu den Mitarbeiter:innen in sozialen Netzwerken nicht gestattet. Ich sende daher keine Freundschaftsanfragen oder Vernetzungsaufforderunge n an private Profile von Mitarbeiter:innen der Schule. Ausgenommen davon sind Verwandtschaftsverhältnisse und bestehende Familienfreundschaften, die der Schulleitung mitgeteilt wurden. • Toiletten : o Ich gehe alleine auf die Toilette und halte mich nur für d en dafür vorgesehenen Zweck auf. o Essen oder Pausengespräche finden außerhalb der Toilette statt. 14 o Die Toiletten sind eine Handyfreie Zone o Sollte ich zum nicht - binären oder transgender Personenkreis gehören, spreche ich mit meiner Sportlehrkraft, der Klass enleitung, den Vertrauenslehrkräften oder der Schulsozialarbeit, damit entsprechende Regelungen getroffen werden und meine Privatsphäre und Komfort gewährleistet werden können. Eine allgemeine Änderung der Toiletten - Bezeichnung ist aktuell in Planung. o Die barrierefreien Toiletten nutze ich nur, wenn mir dies aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung gestattet wurde und die Schule darüber informiert ist. • Um kleideräume : Ich halte mich an die Belehrungen der Sportlehrkräfte. Diese werden zu Beginn des Schuljahres kommuniziert. • Werden meine Grenzen überschritten , teile ich dies meinem Gegenüber mit. Schaffe ich es nicht, meine Grenzen zu signalisieren oder wir d darauf keine Rücksicht genommen, hole ich mir Unterstützung bei der Schulsozialarbeit, meiner Klassenleitung oder den Vertrauenslehrkräften. • Wenn ich von unangemessenem Verhalten im digitalen Raum , wie beispielsweise Cybermobbing, Kenntnis erlange, wende ich mich an die Schulsozialarbeit, Klassenleitung oder die Vertrauenslehrkräfte und melde die Inhalte entsprechend. 15 3a Verhaltenskodex der Schülerschaft in leichter Sprache Die Regeln helfen uns, nett zueinander zu sein. Wir möchten eine Schule, in der sich alle wohlfühlen. Hier wollen wir gut lernen, und die Lehrer sollen Spaß am Unterrichten haben. Verhaltenskodex: - Ich halte mich an die Hausordnung - Ich bin freundlich - Ich beleidige niemanden. - Ich übe keine Gewalt aus. - Ich gehe nicht an die Dinge von anderen, außer sie erlauben es. - Ich helfe anderen beim Lernen - Ich respektiere, wie andere angesprochen werden wollen (Namen und Pronomen). - Wenn ich Fotos oder Texte von anderen benutze, frage ich vorher um Erlaubnis. - Ich habe keine F reundschaften zu Mitarbeiter:innen der Schule. - Ich schreibe Mitarbeiter:innen keine privaten Nachrichten. - Toiletten: o Ich gehe alleine auf die Toilette. o Ich darf in der Toilette nicht: Essen und am Handy sein. o Wenn ich nicht - binär oder transgender bin, spreche ich mit einer Lehrkraft . Es wird dann e ine gute Lösung gefunden o Ich benutze die barrierefreien Toiletten nur, wenn ich eine körperliche Beeinträchtigung habe. Die Schule muss davon wissen - Umkleideräume: Ich höre auf die Anweisungen meiner Sportlehrkraft - Wenn jemand meine Grenzen überschreitet, sage ich das. Wenn ich Hilfe brauche, gehe ich zur Schulsozialarbeit oder z u meinen Lehrer:innen. - Wenn ich von Cybermobbing höre, melde ich das sofort. 16 4 Verhaltenskodex für externe Mitarbeiter:innen Der nachfolgende Verhaltenskodex bildet die Basis für das Zusammenleben von Schüler:innen, Mitarbeiter:innen und Eltern an unserer Schule. Mit seinen Maßnahmen und Regelungen stellt er ein wesentliches Instrument zum Schutz von Kindern und Jugendlichen dar. Nur durch die konsequente Anwendung in der Praxis können wir eine Kultur des Vertrauens, der Achtsamkeit un d der Verantwortung nachhaltig fördern und eine Lernumgebung schaffen, in der sich alle Beteiligten wohlfühlen und ihr Bestes geben können. Ein respektvolles Miteinander trägt dazu bei, unsere Schule zu einem Ort zu machen, an dem Schüler:innen gerne lerne n und Lehrkräfte mit Freude unterrichten. 4 .1. Verantwortungsbewusstsein/ Vorbildfunktion Meine Arbeit mit den mir anvertrauten jungen Menschen ist geprägt von Wertschätzung und Vertrauen. Ich achte ihre Rechte und ihre Würde. Ich bestärke sie darin, für ihr Recht auf seelische und körperliche Unversehrtheit wirksam einzutreten. Ich toleriere weder diskriminierendes, gewalttätiges noch grenzüberschreitendes Verhalten in Wort oder Tat. Ich beziehe dagegen aktiv Stellung. Nehme ich Grenzverletzungen wahr, beziehe ich dagegen aktiv Stellung und/ oder melde dies einer Lehrkraft oder d er Schulsozialarbeit. 4 .2. Gleichbe handlung Ich respektiere jeden und trete anderen Personen fair und friedlich gegenüber, unabhängig von Religion und ethischen Weltanschauungen, Geschlecht, Alter, Beeinträchtigungen, Herkunft sowie schulischen Leistunge n. 26 4 .3. Transparenz Mir ist meine besondere Vertrauens - und Autoritätsstellung gegenüber den mir anvertrauten jungen Menschen bewusst. Ich handle nachvollziehbar und ehrlich. Beziehungen gestalte ich transparent und nutze keine Abhängigkeiten aus. 26 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) 17 4 .4. Mitnahme in den Privatbereic h 27 Ich baue keine privaten Freundschaften zu jungen Menschen aus meinem Arbeitskontext auf. Es findet keine Fortführung der professionellen Beziehung im privaten Rahmen statt (z.B. private Treffen, private Urlaube). Ausgenommen davon sind Verwandtschaftsverhältnisse und bestehende Familienfreundschaften, die ich gegenüber der Schulleitung transparent gemacht habe 4 .5. Gestaltung von Nähe und Distanz 28 Ich führe Einzelgespräche, Übungseinheiten, Einzelunterricht usw. nur in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten durch, welche jederzeit von außen frei zugänglich sein müssen. Ich schieße sie in keinem Fall ab und lasse sie angelehnt bzw. offen. Sofern ich E inzelgespräche im geschlossenen Raum durchführe, informiere ich vorher ein Kollege/eine Kollegin. Wenn möglich und sinnvoll führe ich die Gespräche im Sechs - Augen - Prinzip. Die Schüler:innen haben jederzeit die Möglichkeit, ein Gespräch abzulehnen, wenn sie sich im vorgesehenen Rahmen unwohl fühlen. Es sollte klar festgelegt werden, w elchen Rahmen der/die Schüler:in benötigt und wann das Gespräch nachgeholt werden kann Spiele, Übungen und Aktionen gestaltet ich so, dass die jungen Menschen keine Angst vor B loßstellung haben und keine Grenzen überschritten werden. Hierfür erkläre ich zu Beginn die Übung und nehme individuelle Grenzen wahr und berücksichtige sie. Körperlicher Kontakt ist ein sensibles Thema und sollte ausschließlich für die Dauer und den Zwec k von Maßnahmen wie Pflege, Erster Hilfe oder Unterstützung im Sportunterricht eingesetzt werden. Daher informiere ich den jungen Menschen im Voraus über den Grund für die unterstützende Maßnahme. Es steht ihm jederzeit frei, diese abzulehnen, ohne dass ih m daraus negative Konsequenzen entstehen. Es ist äußerst wichtig, jungen Menschen in schwierigen Zeiten Unterstützung zu bieten, wobei oft Worte und ein offenes Ohr am hilfreichsten sind. Dabei ist es wesentlich, ihre Bedürfnisse und Grenzen zu respektiere n. Körperliche Nähe, wie eine Umarmung, biete ich nur dann an, wenn die Person dies ausdrücklich wünscht. Eventuell kann es auch eine Option sein ein Freund oder eine Freundin des jungen Menschen hinzu zuziehen Unangemessene Berührungen oder Annäherungen, besonders im Kontext von Belohnungen oder Strafen, sind nicht akzeptabel und müssen strikt unterlassen werden. 29 Respekt und Einvernehmlichkeit sind grundlegende Prinzipien im Umgang miteinander. 27 Kinder - und Jugendschutzkonzepte an Berliner Schulen - Handreichung zur Erarbeitung S.22 28 Kinder - und Jugendschutzkonzepte an Berliner Schulen - Handreichung zur Erarbeitung S.22 29 Artikel 36 UN - Kinderrechtsk onvention