Zwangskonvertier ung von Shincheonji - Mitgliedern in der koreanischen Republik In den letzten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts hat das internation ale Aufblühen neuer Religionsb ewegungen die t raditionellen Religionen und nichtkirchlichen Medien, die den Untergang der Religionen progn ostiziert haben, unvorbereitet g etroffen. Die simplifizierende, pseudo - wissenschaftliche Erklär ung zu dieser Entwicklung war , dass die neuen Religionsbewegungen ihre Nachfolger durch eine bösa rtige Form der Gedankenkontrolle namens „Gehirnwäsche“ konvertieren würden. Ihre Opponenten argumentierten, dass wenn Mitglieder der „Sekten“ du rch „Gehirnwäsche“ konvertiert worden sind, sie auch wieder zurückkonvertiert werden müssten. Dies war die Gebu rtsstunde eines neuen privaten Berufszweiges Zwangskonvertierer kidnappten Mitglieder der „ Sekten“, nachdem sie erhebliche Summen von deren Eltern oder Verwandten erhalten haben, hielten sie gefangen, und setz t en sie schwerem physischem und psychologische m Druck aus , bis sie sich dazu bereit erklärten, ihren Glauben zu verleugnen. Die meisten Wissenschaftler, die sich mit neuen Religionsbewegungen auseinandergesetzt haben, schluss folgerten, das Gehirnwäsche gar nicht existiert (Anthony 1996; Anthony and I ntrovigne 2006), und das es kein en anerkannten Unterschied zwischen „Sekten“ und Religionen gibt „Sekten“ waren einfach Religionsformen, die von ihre n Opponenten nicht gemocht wurden (Richardson 1978, 1979, 1993). Seit der Fishman Entscheidung im Jahre 1990 (Amt sgericht des nördlichen Bezirk s in Kalifornien in den Vereinigten Staaten , 1990), gaben amerikanische Gerichtshöfe die Erklärung , dass Gehirnwäsche kein Teil der anerkannten Wi ssenschaft sei (Richardson 2014, 2015) Zwangskonvertierung wurde in den Vereinigten Staaten, Europa und (später) in Japan als Verbrechen betrachtet und etliche Zwangskonvertierer wurden inhaftiert. Zur Verteidigung haben sie stets behauptet , dass ihre Opf er sich ihren Progra mmen freiwillig ausgesetzt hätten , doch die Gerichtshöfe schlussfolgert en, dass dies nicht der Fall ist. Tatsächlich gab es bei Zwangskonvertierung en etlich e Fälle schwerwiegender Gewalt, einschließlich gewaltsamer Verabreichung von Dro gen und Vergewaltigung. (Shupe and Darnell 2000). Eines der wenigen Staaten, in denen Zwangskonvertierungen immer noch stattfinden, ist die koreani sche Republik, die nicht durch Zufall auch ein Land ist, in dem so viele neue Religionsbewegungen und neue christliche Kirchen aufblühen. Traditionelle Christen bezeichnen diese neuen christlichen Bewegungen als „Sekten“ oder „Irrlehren“ und hab en Gesellschaften gegründet, die Beratungen gegen „Sekten“ durchführen Offensichtlich gi bt es religiöse Debatten schon seit Anbeginn der Religionen. Dennoch beschränken sich c hristliche Pastoren, von denen einige dem christlichen Rat Koreas angehören, nicht auf t heologische Diskussionen Einige sind aktiv in Zwangskonvertierungen involviert. Eine der erfolgreichsten, christliche n, neuen Religionsbewegungen in der koreanischen Republik ist Shincheonji, die 1984 gegründet wurde. Ihre Mitglieder sind die häufigsten Opfer der Zwangskonvertierungen Shincheonji berichtet 1.287 Zwangskonvertierunge n seit 2013 Zwei Mitglieder von Shincheonji, Frau Sun Hwa - Kim und Frau Gu Ji - in star ben in den Jahren 2007 und 2017 , während Zwangskonvertierungen an Ihnen durchgeführt worden sind . Für Gu war dies die zweite Zwangskonvertierung, nachdem der erste Versuch im Jahre 2016 fehlgeschlagen ist. Zwangskonvertierer behaupteten , dass die Todesfälle aus natürlichen Umständen eingetreten seien, doch religiöse Leiter und Verwandte glauben etwas anderes. Der c hristliche Rat in Korea behauptet, dass Shincheonji eine „i rreführende Sekte“ sei, die ihre Nachfolger hintergehen würde. Die koreanischen Medien geben diese Vorwürfe häufig wi eder. Die akademische Studie über Shin cheonji ist gerade erst in ihrer Anfangsphase , doch sie hat bereits die meisten Vorwürfe als bloßen Audruck der Feindselig keit traditioneller Kirchen gegenüber den missionarischen Erfolgen einer Bewegung entlarvt, die so viele i hrer Mitglieder konvertiert hat. Offensichtlich unterscheidet sich die Theologie vo n Shincheonj i von der der traditionellen christlichen Kirchen, wobei sie oft missverstanden und missinterpretiert wird. Trotzdem kann Theologie niemals Aktionen der Selbstjustiz rechtfertigen, bei denen versucht wird, Männen und Frauen von ihren Religione n gewaltsam zu „rekonvertieren“. Der CCPR allgemeine K omment ar Nr. 22 zu Artik e l 18 (Freiheit der Gedanken, des Gew issen s und der Religion en ) der UDHR, verabschiedet auf der achtundvierzigsten Tagung des Menschenrechtsausschusses am 30. Juli 1993 , stellt k lar fest, dass “Artikel 18 sowohl Weltanschauungen des Theismus, Nichttheismus und Atheismus beschützt , als auch das Recht keiner bestimmten Religion oder Weltanschauung nachzugehen. Die Begrifflichkeiten „Welta nschauung“ und „ Religion“ sind als breit gefächert anzusehen . Der Artikel 18 ist nicht auf traditionell e Religionen oder Weltanschauu n gen mit institutionellen Eigenschaften oder Praktiken , die denen der traditionellen Religionen gleichen , limitiert . Das Komitee schaut somit kritisch auf jeg liche Te ndenzen zur Diskriminierung von Religionen und Weltanschauung en , einschließlich der Tatsache, dass sie neu gegründet sind, oder religiöse Minder heiten repräsentieren, die zum Ziel von Feindseligkeit einer dominanten religiösen Gemeinschaft werden. (Allgemeiner Kommentar 22). Leider führten die südkoreanische Führungskräfte keine ausreichenden Maßnahmen gegen die Zwangskonvertierer durch . Verwandte, die die Zwangskonvertierer angeh euert haben, wurden manchmal vor koreanischen Gerichten als schuldig befunden, doch die Zwangskonvertierer selbst sind zum Großteil der Bestrafung entkommen. Die südkoreanischen Führungskräfte scheinen in Unkenntnis über die Tatsache zu sein, dass die Rechtfertigung, alle Opfer hätten sich freiwillig der K onvertierung ausge setzt , von Gerichtshöfen aller anderen demokratischer Länder als falsch betrachtet wird Zwangskonvertierung wird auch durch Hate Speech unterstützt, der die Grenzen religiöser Debatten deutlich überschreitet, Mitglieder von Shincheonji als Unmenschen dar stellt, den Weg zur Gewalt gegen sie ebnet und versucht diese zu rechtfertigen. Spezialisier te Institutionen, die den Namen „Sektenseminar“ tragen, spielen eine Hauptrolle beim Verbreiten dieser Art von Hate S peech, während „Sektenberatungsbüros“ mit einig en traditionellen , christlichen Kirchen zusammengearbeitet haben, sodass Pastoren Verwa ndte mit den Zwangskonvertierern in Kontakt brachten. Wir fordern die südkoreanische Regierung dazu auf, Nachforschungen bei Sektense minaren und Sektenberatungsbüros zu betreiben , gegen Hate Speech anzugehen, bei Vorwürfe n der Zwangskonvertierung ti efgründig zu ermitteln , diesen widerwärtigen Praktiken ein Ende zu setzen und die Verantwortlichen zur vollen Rechenschaft zu ziehen.