Die effektiven Konsuln ÷sterreich(-Ungarns) von 1825 ñ1918 Ihre Ausbildung, Arbeitsverh‰ltnisse und Biograen von Engelbert Deusch 2017 B÷HLAU VERLAG K÷LN ∑ WEIMAR ∑ WIEN Verˆffentlicht mit der Unterst ̧tzung des Austrian Science Fund (FWF): PUB 363-G28 Open Access: Wo nicht anders festgehalten, ist diese Publikation lizenziert unter der Creative- Commons-Lizenz Namensnennung 4.0; siehe http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/ Bibliograsche Information der Deutschen Nationalbibliothek: Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliograe; detaillierte bibliograsche Daten sind im Internet ̧ber http://dnb.d-nb.de abrufbar. © 2017 by Bˆhlau Verlag GmbH & Co. KG, Wien Kˆln Weimar Wiesingerstrafle 1, A-1010 Wien, www.boehlau-verlag.com Korrektorat: Rebecca Wache, Castrop-Rauxel Wissenschaftlicher Satz: satz&sonders GmbH, M ̧nster Einbandgestaltung: Michael Haderer ISBN 978-3-205-20601-9 Inhalt Abk ̧rzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 1 Einrichtung ˆsterreichischer Konsulate . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 1.1 Gr ̧nde f ̧r die Aufgabenteilung zwischen Internuntius und Seebehˆrde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 1.2 Entwicklung der Konsulate . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Anmerkungen zur Tabelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 2 Amtlicher Rahmen und Ausbildungsst‰tten . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 2.1 Amtsstuben f ̧r Auflenpolitik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 2.2 1852: Regelung f ̧r den Minister des Kaiserlichen Hauses und des ƒufleren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 2.3 Drei neue Bildungsinstitute zur Gewinnung von staatstreuen Beamten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 2.3.1 Die k. k. Theresianische Akademie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 2.3.2 Milit‰rakademie in Wiener Neustadt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 2.3.3 Orientalische Akademie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 2.3.3.1 Auf dem Weg zur orientalischen Akademie . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 2.3.3.2 Von der Orientalischen zur Konsularakademie . . . . . . . . . . . . . . . 40 2.3.3.3 1833: Neue Aufnahmepr ̧fung und neuer Studienplan . . . . . . . . 42 2.3.3.4 Eine westl‰ndische und eine orientalische Sektion . . . . . . . . . . . . 44 2.3.3.5 Vorbedingungen f ̧r die Zulassung zur Aufnahmepr ̧fung an der Akademie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 2.3.3.6 Frequenz der Akademie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 2.3.3.7 Stiftlinge und Zahlzˆglinge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 2.3.3.8 Diskussionen um die Schlieflung der Akademie . . . . . . . . . . . . . . 48 2.3.3.9 Tagesablauf im Internat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 2.3.3.10 Situierung des Sprachinternates . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 2.3.3.11 Kaiserpreis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 2.3.3.12 Revakzination . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 2.3.3.13 Kritik des Amtsleiters in Hamburg an der Konsularakademie . . . 52 2.3.3.14 Eine unseriˆse Beurteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 2.4 Anstellungserfordernis f ̧r Konzeptsbeamte . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 6 Inhalt 2.5 Drei Dienstzweige von Konzeptsbeamten im Ministerium des ƒufleren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 2.6 Anstellungserfordernis f ̧r Diplomaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 2.6.1 Die Diplomatenpr ̧fung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 2.7 Konsularlaufbahn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 2.7.1 Aufnahmebedingungen f ̧r Konsulareleven . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 2.7.2 Die Konsularelevenpr ̧fung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 2.7.3 Gelˆbnis und Eid . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 2.8 Wer konnte Konsularkanzleibeamter werden? . . . . . . . . . . . . . . . 63 2.9 Aufstieg des B ̧ropersonals in den Beamtenstand . . . . . . . . . . . . . 65 2.10 Zulassungserlaubnis f ̧r den Konsul . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 2.11 Konsuln und t ̧rkische Gerichte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 2.12 Konsuln und Gerichte in anderen L‰ndern . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 3 Pichten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 3.1 Aufgaben und Befugnisse ˆsterreichisch-ungarischer Konsularfunktion‰re . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 3.1.1 Allgemeine Aufgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 3.1.2 Berichterstattung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 3.1.3 Inkasso . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 3.1.4 Publikation der Konsularhandelsberichte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 3.1.5 Standesamtsfunktionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 3.1.6 Notarielle Amtshandlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 3.1.7 Passbehˆrde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 3.1.8 Evidenthaltung von Stellungspichtigen im Ausland . . . . . . . . . . 78 3.1.9 Depositenangelegenheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 3.1.10 Verlassenschaftsangelegenheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 3.1.11 Volle Jurisdiktion ̧ber ˆsterreichisch(-ungarische) Staatsb ̧rger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79 3.1.11.1 Auslieferungspraxis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80 3.1.11.2 Konsularobergerichte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80 3.1.12 Unterst ̧tzung f ̧r in Not geratene Staatsb ̧rger . . . . . . . . . . . . . . 80 3.1.13 Auflenstelle der Finanzbehˆrden der Monarchie . . . . . . . . . . . . . 81 3.1.14 Aufgaben und Befugnisse der k. u. k. Konsular‰mter in Schifffahrtsangelegenheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82 3.1.14.1 In Bezug auf die Handelsmarine . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82 3.1.14.2 In Bezug auf die Kriegsmarine . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84 3.1.15 Weitere Amtspichten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84 3.2 Umst‰ndliche Abrechnungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85 3.3 Schˆne Verordnungen auf dem Papier . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86 3.4 Die Wirtschaft war nicht zufrieden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87 Inhalt 7 3.5 Die Dienstzeit dauerte l‰nger als die Amtsstunden . . . . . . . . . . . . 88 3.6 Ein gewˆhnlicher Tagesablauf f ̧r einen Konsulatsleiter . . . . . . . . 89 3.7 Auch in der Freizeit hatte der Konsul vorbildlich zu sein . . . . . . . 91 3.8 Ehebewilligung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91 4 Rechte von effektiven Konsulatsbeamten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97 4.1 Pensionsregelung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97 4.2 Entwicklung der Jahresgeh‰lter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98 4.3 Vertreter vergleichbarer M‰chte erhielten mehr Geld . . . . . . . . . 102 4.4 Besteuerung des auflenpolitischen Personals . . . . . . . . . . . . . . . . . 104 4.5 Auszahlungsmodus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105 4.6 Vorschuss und auflerordentliche Gehaltszusch ̧sse . . . . . . . . . . . . 105 4.7 Reisespesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106 4.8 Einf ̧hrung einer Dienstpauschale . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107 4.9 Wagenpauschale . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108 4.10 Ans‰tze zu transparenter Personalpolitik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108 4.11 Vorw ̧rfe wegen Benachteiligung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109 4.11.1 Gegen das Auflenministerium . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109 4.11.2 Gegen einzelne Konsulatsvorst‰nde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110 4.11.3 Anhaltende Autorit‰t . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111 4.12 Urlaubsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112 4.13 Unterbrechung der Amtswirksamkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112 5 Honorarkonsuln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115 5.1 Kategorien und Auswahl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115 5.2 Prominente Honorarkonsuln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 117 5.3 F ̧r Reduzierung von Honorarfunktion‰ren . . . . . . . . . . . . . . . . . 117 6 Kontrolle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 119 6.1 Geheime Beurteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 119 6.2 Formular einer Qualikationstabelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120 6.3 Ergebenheitsoskeln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120 6.4 Jedes Konsulat eine Tintenburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 122 6.5 Kritik und Widerspruch waren selten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123 6.6 Flegelhaftes Benehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125 6.7 Konsulatsinspektion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127 6.8 Handel mit Botschaftsp‰ssen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127 6.9 Vorw ̧rfe wegen Berechnung zu hoher Geb ̧hren, Bereicherung und Bestechungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128 6.10 Teschenbergs Inspektionsreise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 129 6.10.1 Sprachkenntnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130 6.10.2 Einschr‰nkung der Sonderrechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131 8 Inhalt 6.10.3 Weitere Beobachtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131 7 Repr‰sentation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133 7.1 Das Amtsgeb‰ude sollte beeindrucken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133 7.2 Uniformierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133 Abbildungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 136 8 Soziale und humane Aspekte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 147 8.1 Ehefrau und Kinder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 147 8.2 Entwurzelte Kinder sind Opfer des Diplomatenlebens . . . . . . . . 147 8.3 Dienst an entlegenen Orten und gesellschaftliche Isolierung . . . . 148 8.4 Aufenthalt in ungesunden Gegenden bei fehlender oder ungen ̧gender ‰rztlicher Betreuung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 149 8.5 Konsulararzt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 152 8.6 Zum Verh‰ltnis adeliger und b ̧rgerlicher Konsulatsbediensteter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 152 8.7 Standesd ̧nkel beim diplomatischen Personal . . . . . . . . . . . . . . . . 155 8.8 Hobbys . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 157 8.8.1 Publizistische T‰tigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 157 8.8.2 Sammelt‰tigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 159 8.8.3 Freizeitgestaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 159 9 Die Konsuln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 161 9.1 ‹bersicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 161 9.2 Biograen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 177 Ortsnamenkonkordanz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 717 Verwendete Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 720 Abk ̧rzungen ADB Allgemeine Deutsche Biographie a. D. aufler Dienst AdK Archiv der Konsularakademie, Sonderbestand im HHStA ah. allerhˆchst AE Allerhˆchste Entschlieflung ao. auflerordentlicher AOK Armeeoberkommando AR Administrative Registratur des HHStA in Wien Bd. Band BGT R Br ̧nner Genealogisches Taschenbuch der Ritter und Adelsgeschlechter BHD Biographisches Handbuch des deutschen Ausw‰rtigen Dienstes BKA Bundeskanzleramt BLBˆ Biographisches Lexikon zur Geschichte der Bˆhmischen L‰nder BPA Bundespensionsamt in Wien BV Bankvaluta BVA Bundesversicherungsanstalt ÷sterreichs DBE Deutsche Biographische Enzyklop‰die DA Dienstantritt Dr. Doktor Dt. Deutsch EBL Egerl‰nder Biographisches Lexikon Frhr. Freiherr frs. Francs Frz. Franzˆsisch Gf. Graf GGT F ̧ Gothaisches Genealogisches Taschenbuch der F ̧rstlichen H‰user GGT F Gothaisches Genealogisches Taschenbuch der Freiherrlichen H‰user GGT Gf. Gothaisches Genealogisches Taschenbuch der Gr‰flichen H‰user GHA Frhr. Genealogisches Handbuch des Adels. Freiherrliche H‰user GHA Gf. Genealogisches Handbuch des Adels. Gr‰fliche H‰user GHA Genealogisches Handbuch des Adels GHBiA Genealogisches Handbuch des in Bayern immatrikulierten Adels GK Generalkonsul; Generalkonsulat GPEK Die grofle Politik der europ‰ischen Kabinette 1871ñ1914. HHStA Haus-, Hof- und Staatsarchiv in Wien, Minoritenplatz 1, A-1010 Wien HSK÷ Hof- und Staatshandbuch des Kaiserthumes ÷sterreich f ̧r das Jahr HS÷K Hof- und Staatshandbuch des ˆsterreichischen Kaiserthumes HSSK Hof- und Staats-Schematismus des ˆsterreichischen Kaiserthums 10 Abk ̧rzungen HSˆ-uM Hof- und Staats-Handbuch der oesterreichisch-ungarischen Monarchie f ̧r Hon. Honorar i.P. in Pension Jb. Jahrbuch des k. u. k. ausw‰rtigen Dienstes K Karton Kon. Konzept Ko. Konsulat Krie. Kriegsarchiv Wien, Nottendorfer Gasse 2, A-1030 Wien M Mutter MI÷G Mitteilungen des Instituts f ̧r ÷sterreichische Geschichtsforschung M÷StA Mitteilungen des ÷sterreichischen Staatsarchivs MR Ministerialrat n. b. am Stichtag nicht besetzt NAR Neue Administrative Registratur im Archiv der Republik ÷sterreich, Wien, Nottendorfer Gasse 2 NDB Neue Deutsche Biographie ÷BL ÷sterreichisches Biographisches Lexikon 1815ñ1950 Pd. Personalakt d ̧rftig PA Politisches Archiv des Haus-, Hof- und Staatsarchives Wien Pe. Personalakt Ra. Rangerhˆhung SLP Stanisaw Lozy: Polskie Archiwum Biograczne 1938 StK Staatskanzlei Wien T Telegramm T Ch Telegramm in Ziffern To Todesanzeige Qual. Qualikationsbogen Rel. Religion RGBl. Reichsgesetzblatt V Vater VK Vizekonsul; Vizekonsulat VKNG÷ Verˆffentlichungen der Kommission f ̧r neuere Geschichte ÷sterreichs WGT Wiener Genealogisches Taschenbuch Wsg. Weisung WSL Wiener Stadt- und Landesarchiv WZ Wiener Zeitung ZBA Zentralbesoldungsamt in Wien Einleitung Staatsm‰nner geben die Marschrichtung an, schlieflen Vertr‰ge ab, die im Zu- sammenleben verschiedener Staaten eingehalten werden sollen. Interpretation und Durchf ̧hrung h‰ngen von verschiedenen Faktoren ab. Diplomaten, Konsuln und B ̧rger setzen die Theorie in die Praxis um. F ̧r Lebensl‰ufe von Diplomaten herrschte schon immer Interesse. F ̧r Karrie- ren von Konsuln war dagegen das Interesse gering, obwohl sie im wirtschaftlichen und politischen Geschehen der ˆsterreichischen Monarchie von grofler Bedeutung waren. Die Konsuln waren Schutzbehˆrden heimischer kommerzieller Interessen. Ihre Berichte und Analysen aus dem Ausland waren eine wichtige Grundlage f ̧r Entscheidungen der Staatsm‰nner. Die Berichte der Konsuln, die eine grˆflere N‰he zum Volk ihres Gastlandes hatten als akkreditierte Diplomaten, bezogen sich immer nur auf ein bestimmtes Gebiet, ermˆglichten aber den Diplomaten, einen ‹berblick zu bekommen, um entsprechend agieren beziehungsweise reagieren zu kˆnnen. Diese Arbeit versucht die Karrieren von effektiven Konsuln der Monarchie in der Zeit von 1825ñ1918 darzustellen. Dabei wurden in erster Linie Quellen aus Wiener Archiven ausgewertet. Die scharfe Trennung von effektiven und nicht pragmatisierten Angestellten des Konsulardienstes existierte in der Praxis nicht. Ein effektiver Konsul hatte eine geregelte Arbeit, feststehendes Einkommen und Anspruch auf Pension f ̧r sich, seine Gattin und Erziehungsbeitr‰ge f ̧r seine Kinder. Ein Honorarbeamter hatte darauf kein Anrecht; nach entsprechendem Ansuchen konnte der Kaiser eine Gnadenpension bewilligen. Es gibt im gew‰hl- ten Zeitraum Honorarkonsuln, die von Anfang an bezahlt wurden und sogar auf dem Gnadenweg eine Pension bekamen oder auf ein Honorarkonsulat geschickt und nur f ̧r ihre Person zum Beamten erkl‰rt wurden. Honorar-Generalkonsu- late konnten einen effektiven Konsul oder Vizekonsul als Arbeitskraft zugeteilt erhalten, wie es z. B. in Frankfurt am Main, in Paris oder Berlin der Fall war. 617 Karrieren werden dargestellt, davon sind 272 Absolventen der Orientalischen bzw. Konsularakademie und 227 haben eine Universit‰t besucht. In diesen beiden Zah- len sind 17 Beamte enthalten, die einen Universit‰tsabschluss und einen in der Orientalischen Akademie vorweisen kˆnnen. 37 haben eine hˆhere milit‰rische Ausbildung. Dazu kommen noch 30, die nach der Matura eine Weiterbildung vorweisen, die eine Beamtenlaufbahn ermˆglichte. Weitere 45 schafften ohne er- kennbare schulische Ausbildung ̧ber Honorarbasis oder jahrelange unbezahlte Verwendung in einer Kanzlei des Staates oder Dolmetschdienste den Sprung in den Beamtenstand. Honorarkonsuln mussten sich schon vor ihrer Ernennung als 12 Einleitung erfolgreich und angesehen pr‰sentiert haben. ‹ber ihre Ausbildung werden in den herangezogenen Quellen keine Angaben gemacht. Mit der Ernennung des Konsular-Eleven (sp‰ter Konsular-AttachÈ genannt) und dem Diensteid z‰hlte die anrechenbare Dienstzeit des hˆheren Konsularbe- amten. Der Eid, den der Konsul in schriftlicher Form leisten musste, war auf den Kaiser abgestimmt. Nach Abdankung Kaiser Karls, Auflˆsung der Monarchie und nach Aufnahme in den polnischen Staatsdienst ersuchten einige Polen schriftlich in Wien um Lˆsung ihres Treuegelˆbnisses. Aus der groflen Zahl der Hilfskr‰fte der Konsularkanzleien habe ich willk ̧rlich Beispiele ausgew‰hlt, die vom Milit‰r zur Aufrechterhaltung des Konsulardienstes abkommandiert wurden oder monatelang ein Konsularamt leiten mussten, ohne Aussicht, jemals damit denitiv betraut zu werden, weil die akademische Ausbil- dung fehlte. Es gibt allerdings wenige Ausnahmen, wo ein Feldwebel bis zum Vi- zekonsul aufgestiegen ist. Ende des 19. Jahrhunderts war dies nicht mehr mˆglich. Neben der zust‰ndigen Oberbehˆrde und der Entwicklung ˆsterreichischer Kon- sulate werden Voraussetzungen f ̧r eine Anstellung im Konsulardienst, Rechte und Pichten sowie Unterschiede zum diplomatischen Dienst allgemein und in Einzel- beispielen dargestellt, wobei der Schwerpunkt bei den Konsuln liegt. Neben den Einzelschicksalen interessierten mich folgende Fragen: Aus welchem Milieu kom- men die Konsuln, welche Ehepartner w‰hlten sie, war Protektion beim Vorr ̧cken im Spiel? Wodurch versuchten manche Konsuln den Kaiser auf sich aufmerksam zu machen? Im Aufnahmebogen der Konsularakademie kommen Stand und Be- ruf der Eltern im Aufnahmejahr vor. Diese Informationen wurden ̧bernommen, wenn nicht bessere verf ̧gbar waren. Neben der Entwicklung des regul‰ren Einkommens von Staatsbeamten wird die Scheu des Staates sichtbar, das Basiseinkommen der Ination anzupassen. Beim Studium von Einzelschicksalen wird die unglaubliche Rafnesse psychologisch ge- schickt gen‰hrter Hoffnung auf Besserung der eigenen gesellschaftlichen und - nanziellen Stellung erfahrbar. Die Hinhaltetechnik z. B. der Verleihung des Titels Konsul ohne gleichzeitig einen Konsulgehalt zu erhalten, machte bei Frhr. Egon v. Ramberg fast vier Jahre aus. Die Verleihung eines Ordens ersparte dem Staat eben- falls Millionen. Seit den siebziger Jahren des 19. Jahrhunderts war man im konsularischen Dienst bem ̧ht, Befˆrderungen ˆffentlich nachvollziehbar zu machen. Das Anci- ennit‰tsprinzip, das von Kaiser Joseph II. im Staatsdienst eingef ̧hrt wurde, konnte in Einzelf‰llen aus sachlichen Gr ̧nden durchbrochen werden. Ein einmaliger Son- derfall war die Beamtenkarriere des Nikolaus Kiss von Ittebe, bei der Eifersucht vonseiten Kaiser Franz Josephs eine Rolle gespielt haben d ̧rfte. Die Ernennung des Kaufmannes und Groflindustriellen f ̧r Nahrungsmittel Felix Sobotka zum Gene- ralkonsul w‰hrend des Ersten Weltkrieges, damit er leichter Rohstoffe beschaffen konnte, f‰llt ebenfalls aus dem Rahmen. Joseph Paul Mitesser wurde aufgenom- Einleitung 13 men, weil hier amtlich nachgewiesen werden kann, dass ein ˆsterreichischer Konsul mehr zu leisten hatte, als nur wirtschaftliche Angelegenheiten zu betreuen. Obwohl mit dem Ende der ˆsterreichisch-ungarischen Monarchie im Novem- ber 1918 diese konsularische Institution zerstˆrt wurde, habe ich versucht, ̧ber diesen Zeitpunkt hinaus mˆglichst viele Lebenswege weiter zu verfolgen. Die Verpichtungen der Nachfolgestaaten der ˆsterreichisch-ungarischen Monarchie wurden bei der Pensionsauszahlung nicht immer eingehalten, wodurch die Spur verloren gehen konnte. Revolutionen, Ereignisse des Zweiten Weltkrieges und Auswanderung aus weltanschaulichen oder religiˆsen Gr ̧nden f ̧hrten einzelne ehemalige Konsuln in verschiedene europ‰ische Staaten, nach Amerika, einen so- gar nach Indonesien. Hat man trotzdem eine Spur gefunden, so verweist manches Amt auf den Datenschutz und ein Beispiel musste unvollendet bleiben. Um Ben ̧t- zern dieses Werkes das Aufnden der Berufsstationen der Konsuln zu erleichtern, wurden Ortsnamen in heute ̧blicher Schreibweise gew‰hlt. In einem Ortsver- zeichnis im Anhang werden entsprechende Namen des 19. und 20. Jahrhunderts angegeben. Bei Geburtsorten wurde nach der damaligen Bezeichnung in Klammer die heutige Namensform angef ̧gt. Mein Dank f ̧r die Unterst ̧tzung bei meiner Arbeit geb ̧hrt in erster Linie dem Haus-, Hof- und Staatsarchiv in Wien, besonders dem Archivar Dr. Gonsa, dem Archiv der Republik ÷sterreich, dem Kriegsarchiv (beide in Wien 3, Nottendor- fer Gasse 2), dem Bundespensionsamt in Wien, dem Wiener Magistrat M8, Stadt-, Landes-, Staatsarchiven der Nachfolgestaaten und den Verwaltern von Pfarrmatri- keln. Bei jeder Person habe ich angegeben, woher meine Informationen stammen. Mein Dank gilt ebenfalls Frau Rebecca Wache f ̧r das Korrektorat und Frau Ju- lia Beenken vom Bˆhlau Verlag f ̧r ihre Unterst ̧tzung sowie dem Wissenschafts- fond f ̧r die Bereitstellung der erforderlichen Summe zur Deckung der Druckkos- ten. 1 Einrichtung ˆsterreichischer Konsulate Nach Cova existierten an einigen K ̧stenorten der Apeninnenhalbinsel bereits ab dem 16. Jahrhundert Konsularvertretungen der Stadt Triest. Nach Verordnungen im neapolitanischen Kˆnigreich 1518 und 1519 sowie 1636 wurden die Triester und die Florentiner Kaufleute gleichgesetzt, weshalb die Stadt Triest berechtigt war, eigene Konsuln in den H‰fen Unteritaliens zu ernennen. 1 Unklar ist der Zu- sammenhang zwischen einem vom Triester Stadtrat ernannten Konsul und der kai- serlichen Ernennung, ebenso ihre genaue T‰tigkeit. Kaiser Leopold I. hat 1693 den letzten Triester Konsul in Ancona schon vor der Ernennung durch die Gemeinde Triest zum kaiserlichen Konsul bestellt. Typisch f ̧r das Ernennungsverfahren der ˆsterreichischen Konsuln in italienischen K ̧stenst‰dten an der Adria war die un- mittelbare Bestellung durch den kaiserlichen Botschafter oder Legaten in jenem Staate, in dem der Diplomat seine Funktionen aus ̧ben sollte. Die Konsuln waren diesen Diplomaten vollst‰ndig untergeordnet. 2 Am 18. M‰rz 1719 wurde Triest zum Freihafen erkl‰rt, obwohl eine ausgebaute Hafenanlage, ein kapitalkr‰ftiger Handelsstand und ein ausgebautes Straflennetz ins Hinterland fehlten. 3 In den Anfangsjahrzehnten des 18. Jahrhunderts entstanden die ersten ˆsterrei- chischen Konsular‰mter in den Gebieten der Levante. Im Artikel 18 des Handels- vertrages von Passarowitz vom 27. Juli 1718 4 war dem kaiserlichen Internuntius von den T ̧rken das Recht einger‰umt worden, an levantinischen Handelspl‰tzen Konsuln zu bestellen. In der ersten H‰lfte des 18. Jahrhunderts unterstanden die Konsulate in der Levante dem Hofkriegsrat. Von der Pforte wurde ausschliefllich der Internuntius, der kaiserliche Gesandte in Konstantinopel, als weisungsberech- tigter Console Generale anerkannt. 5 1749 wurden alle im Osten und Westen bestehenden Konsulate dem 1746 in Wien gegr ̧ndeten Kommerzdirektorium (= Commercial-Hof-Commission) unterstellt. Der Internuntius wurde aufgefordert, bei Neubesetzungen die Zustim- mung des Kommerzdirektoriums einzuholen. In politischen Fragen wurden die Konsulate der 1742 neu errichteten Geheimen Haus-, Hof- und Staatskanzlei zugeordnet, f ̧r den milit‰rischen Bereich, insbesondere die Nachrichtenbeschaf- fung, blieb aber der Hofkriegsrat die vorgesetzte Behˆrde. F ̧r die Seekonsulate 1 Cova , S. 126 [124ñ135]; Cova st ̧tzt sich auf Kandler , S. 55f, 59ñ61, 69ñ72. 2 Cova , S. 124ñ135. Darin weitere Literatur. 3 Gasser , S. 120. 4 Bittner , S. 134, Nr. 708; dort weitere Angaben ̧ber den gedruckten Text. 5 Sauer , S. 196. 16 Einrichtung ˆsterreichischer Konsulate hatte die Haus-, Hof- und Staatskanzlei die Seebehˆrde (Intendenza, K ̧stenl‰ndi- sches Gubernium) als weisungsberechtigt zwischengeordnet, mit den Konsulaten im Landesinneren trat sie direkt in Kontakt. 6 Die Resolution vom 29. Nov. 1749 bestimmte ausf ̧hrlich die Struktur und den Wirkungskreis der Triester Han- delsintendenza , die 1748 gegr ̧ndet worden war. Gem‰fl der Resolution hatten alle kaiserlichen Konsuln brieflichen Kontakt mit der Intendenza aufzunehmen. 7 Die Konsuln im Westen waren in erster Instanz Triest unterstellt, im Osten dem Internuntius in Konstantinopel. Handel und Schifffahrt betreffende Konsularbe- richte mussten auch aus dem Osten nach Triest geschickt werden. Das 1776 in Triest gegr ̧ndete k. k. Gubernium des ˆsterreichischen K ̧stenlandes erhielt als Seebehˆrde, von welcher alle Konsulate im Westen abh‰ngig waren, die Vorrechte der 1776 aufgelˆsten Intendenza. 1.1 Gr ̧nde f ̧r die Aufgabenteilung zwischen Internuntius und Seebehˆrde 1. Unterschiedliche Rechtspraxis (im osmanischen Herrschaftsbereich ̧bten die Konsuln aller europ‰ischen M‰chte ̧ber die eigenen Untertanen die Gerichts- barkeit aus und wachten ̧ber die Einhaltung von wirtschaftlichen Privilegien, die Ausl‰ndern in der T ̧rkei gew‰hrt wurden. Im Westen waren Ausl‰nder den Landesgesetzen unterworfen. Die Konsuln mussten ihre eigenen Unterta- nen bei verschiedenen lokalen Gerichtshˆfen, besonders bei den Prisengerichten vertreten. Auflerdem wurden Staatsvertr‰ge und Vˆlkerrecht im Allgemeinen beachtet. 2. Gew‰hrleistung rascherer Intervention durch den Internuntius. 3. Triests jahrhundertelange Erfahrung im Seehandel. 4. Flexible und vertrauensw ̧rdige M‰nner an der Spitze von Triest. Der Intendant in Triest, Graf Nicolas Hamilton , 8 wies 1752 in einem Handels- bericht ̧ber die wirtschaftlichen Verh‰ltnisse des Reiches auf die Untauglichkeit der Konsulareinrichtung hin. Als Antwort erfolgte die Resolution Maria Theresias vom 30. Mai 1752 ̧ber die Vermehrung der ˆsterreichischen Konsularvertretun- gen. Bei dieser Gelegenheit wurde auch der Grundsatz der Reziprozit‰t bei Einrich- tung neuer Konsulate wie auch der Behandlung der kaiserlichen und ausl‰ndischen Untertanen aufgenommen. Die Konsuln sollten ˆsterreichische Untertanen sein, die Sprache beherrschen und die regionalen Verh‰ltnisse der Staaten, in denen sie residierten, kennen. Zu Beginn wurden f ̧r die wichtigsten Konsularsitze bevor- 6 Sauer , S. 196f. 7 Cova , S. 128; Vgl. Piskur , S. 6; Krabicka , S. 19. 8 Graf Nicolaus Hamilton wurde 1750 Kommerzintendant des K ̧stenlandes und Zivil- u. Mili- t‰rhauptmann von Triest. Arneth , Bd. 4 S. 82f. Gr ̧nde f ̧r die Aufgabenteilung zwischen Internuntius und Seebehˆrde 17 zugt ehemalige Staatsdiener genommen, in Ermangelung geeigneter ˆsterreichi- scher Kandidaten auch t ̧chtige, angesehene Kaufleute aus befreundeten Staaten. 9 Nach Piskur wurde die erste Amtsinstruktion vom Kommerzdirektorium f ̧r das Generalkonsulat in Neapel am 14. August 1752 erlassen, diese bildete das Vorbild sp‰terer Weisungen. Mit Reskript vom 7. Febr. 1758 wurde die Triester Intendenza damit betraut, die notwendigen Instruktionen den Konsuln zu ̧bermitteln. Die Konsuln sollten an die Intendenza in Triest ̧ber die Seeschifffahrt und den Handel kaiserlicher Untertanen in den verschiedenen Staaten Bericht erstatten, die Kauf- leute in jeder Weise unterst ̧tzen und allj‰hrlich ein ausf ̧hrliches Verzeichnis der kaiserlichen Schiffe einsenden, die in jenen H‰fen anlegten. Die Berichte sollten auch alle mˆglichen Nachrichten ̧ber die von den Lokalbehˆrden im Kommerz-, See- und Mautwesen erlassenen Vorschriften enthalten. Picht der Intendenza war es, diese Mitteilungen an die Triester Bˆrsedeputation und die Behˆrden von Rijeka weiterzuleiten. 10 Die Konsuln erhielten f ̧r ihre Dienste eine ÑCottimoì ge- nannte Schifffahrtsgeb ̧hr und die Kanzleitaxen. Aus diesen Einnahmen mussten sie die Dienstauslagen bestreiten und in der Levante Nettoeink ̧nfte mit dem In- ternuntius teilen. Als Berechnungsbasis f ̧r den Cottimo dienten die Sch‰tzungen der t ̧rkischen Maut‰mter auf der Grundlage des ˆsterreichisch-t ̧rkischen Zoll- tarifs, bei allen Waren wurden bei der Ein- oder Ausfuhr neben 3% Zoll auch 2 % Cottimo berechnet. Diese Einnahmen reichten kaum zum Lebensunterhalt, 11 darum fand ÷sterreich kaum Untertanen f ̧r Konsulatsposten. Vertreter fremder M‰chte nahmen es zu anderen Verpichtungen dazu, hatten aber wenig Interesse, ˆsterreichische Schifffahrt und Handel zu fˆrdern oder die Verpichtungen zu schriftlichen Berichten sorgf‰ltig zu erf ̧llen. W‰hrend in der Levante durch den Internuntius die Geb ̧hren klar geregelt wurden, gab es nach 1752 im Ponente die mehrdeutige Anweisung, die gleichen Geb ̧hren einzuheben wie die franzˆsischen und holl‰ndischen Konsuln. 12 Die Nachteile waren bekannt. Die M‰ngel im Konsularwesen konnten erst im 19. Jahrhundert beseitigt werden. ‹ber die Vorschl‰ge zur Verbesserung und Reorganisation der ˆsterreichi- schen Konsulate von 1805 bis 1823 gab es regen Gedankenaustausch; Streitpunkt war die Finanzierung. 13 Nach Auflˆsung der Commercial-Hof-Commission im Jahre 1824 wurden die Konsulate der allgemeinen Hofkammer und im Jahre 1849 dem 1848 errichteten k. k. Handelsministerium untergeordnet. Mit AE v. 9 Cova , S. 131. 10 Piskur , S. 8; Cova , S. 131f. 11 Sauer , S. 197f. 12 Piskur , S. 9 f.; Cova , S. 132, hier weitere Literatur. 13 Sauer , S. 198ñ206. 18 Einrichtung ˆsterreichischer Konsulate 23. Juli 1853 erfolgte die Unterordnung der levantinischen Konsulate zum Au- flenministerium. 14 Seit dem 19. Sept. 1859 ging die Zentralleitung des Konsular- wesens an das Auflenministerium ̧ber 15 und blieb dort bis zum Ende der Monar- chie. Durch den zunehmenden Gesch‰ftsverkehr zur See 16 und auf dem Lande (Aus- bau der Straflen und der Eisenbahnen) erachtete es die ˆsterreichische Regierung besonders im 19. Jahrhundert f ̧r notwendig, an grˆfleren Handelspl‰tzen zum Schutz ihrer Staatsangehˆrigen konsularische Einrichtungen zu schaffen bzw. aus- zubauen und mit effektiven Staatsbeamten zu besetzen. 1837 herrschten in den levantinischen H‰fen die franzˆsische und neapolita- nische Flagge vor. 17 Trotz dieser Konkurrenz begann der ÷sterreichische Lloyd mit seinen Dampfern ab 1836 regelm‰flig wichtige Adriah‰fen anzufahren. In- nerhalb eines Jahrzehnts erreichte ÷sterreich in der Levante eine Vorherrschaft. Die regelm‰fligen Dampferverbindungen dienten haupts‰chlich der Post-, Geld- und Personenbefˆrderung und nur in geringem Mafl dem Warentransport. 18 Nach Aufhebung der Navigationsgesetze 19 beschr‰nkte die ˆsterreichische Handelsma- rine den Verkehr nicht mehr auf das Mittell‰ndische Meer allein. 20 Wir erleben daher in der zweiten H‰lfte des 19. Jahrhunderts die Gr ̧ndung von Konsulaten in Groflbritannien und ‹bersee. 1.2 Entwicklung der Konsulate 1750 existierten im Osmanischen Reich ˆsterreichische Konsulate nur an bedeu- tenden Hafenpl‰tzen, die meist von toskanischen Handelsleuten geleitet wurden. 1763 27 ˆsterreichische Konsulate in der Levante (nur 10 davon von ÷sterrei- chern geleitet, sonst von Konsuln befreundeter M‰chte). 10 ˆsterreichische Konsulate im Ponente. 14 Protokolle der im Ministerium des ƒufleren abgehaltenen Consular-EnquÍte 1870. Sitzung vom 4. Febr. 1870. AR F 8/294. 15 Pidoll zu Quintenbach, S. 5. 16 1832 Triester Lloyd gegr ̧ndet, sp‰terer Name Ñ÷sterreichischer Lloydì; 2. Aug. 1836: konsti- tuierende Generalversammlung in Triest f ̧r die zweite Sektion des ÷sterr. Lloyd (f ̧r Dampf- schiffe). Charmatz , S. 12f. 17 Charmatz , S. 13. 18 Pfundner , S. 15. 19 Der wirtschaftliche Liberalismus erreichte 1849 die endg ̧ltige Aufhebung der englischen Na- vigationsakte (England gestattete seit 1651 Einfuhr nach England nur auf englischen Schiffen, sp‰ter auch auf Schiffen des erzeugenden Staates). 20 Pfundner , S. 17. Entwicklung der Konsulate 19 1789 17 Generalkonsulate. 32 Konsulate 26 Vizekonsulate 1 Konsularagentie Leitung meist fremden Handelsleuten anvertraut. 76 AE vom 13. Juni 1825 : alle wichtigeren Konsular‰mter sollen mit qualizierten Staatsbeamten besetzt werden, die neben rechts- und staatswissenschaftlichen Stu- dien auch die nˆtigen Sprachkenntnisse, einen Grad an Erfahrung und Ortskennt- nis besitzen. Die vom Staat bezahlten Amtsvorst‰nde m ̧ssen die Konsulargeb ̧hren an den Staatsschatz abf ̧hren. In der Levante wurde mit der Reform begonnen: Mit AE vom 13. Juni 1825 wurden bezahlte Generalkonsuln f ̧r Izmir (Ques- tieux Peter) und f ̧r Alexandrien (Acerbi di Castel Goffredo Joseph) ernannt, durch sie wollte man Erfahrungen gewinnen. In Zusammenarbeit zwischen Hof- kammer und Staatskanzlei wurden ausf ̧hrliche Instruktionen erstellt: Aus Kos- tengr ̧nden Verzicht auf feierlichen Einzug, aber Antrittsbesuche bei den lokalen Grˆflen; f ̧r die ‹berfahrt wird ein Kriegsschiff zur Verf ̧gung gestellt; die Reise hat ̧ber Konstantinopel zu erfolgen, wo der Internuntius weitere Weisungen ertei- len wird; Kanzlei- und Portospesen m ̧ssen aus den Eink ̧nften der ƒmter gedeckt werden; die Kosten f ̧r Personal, Amtslokal, Unterst ̧tzung bed ̧rftiger Unterta- nen und ‰hnliche Auslagen brauchen nicht vom Gehalt bestritten werden; s‰mt- liche Verrechnungen haben mit der Kameralhauptbuchhaltung des K ̧stenlandes zu erfolgen; Sondereinnahmen aus Reisen in Schiffbruchs-, Strandungs- und La- gerangelegenheiten brauchen nicht an den Staat abgef ̧hrt werden; ̧ber Handel und Schifffahrt sind periodische Tabellen einzusenden; die Berichte sollen ein ge- naues Bild der Landesverh‰ltnisse bieten; ̧ber Absatzmˆglichkeiten der Produkte der besuchten Fabriken sind Gutachten zu erstellen; das Dienstverh‰ltnis zum In- ternuntius bleibt in der bisherigen Form bestehen; f ̧r alle See-, Seepolizei- und Sanit‰tsangelegenheiten stellt das K ̧stenl‰ndische Gubernium die vorgesetzte Be- hˆrde dar. 21 1830 wurde in Saloniki ein effektives Konsularamt erˆffnet, 1846 ein effektives Generalkonsulat in Konstantinopel errichtet (Oberbehˆrde f ̧r Konsulate in der Levante); dieses wurde mit AE v. 21. Febr. 1854 wieder ein Konsulat. 1850 wurden Besoldungsverh‰ltnisse reguliert und Dienstkategorien geschaf- fen: Generalkonsul, Konsul, Vizekonsul, Kanzleidirektor, Generalkonsulatskanz- ler, Konsulatskanzler, Vizekanzler, Dolmetsch, Konsulareleve. Eine Zentralseebe- 21 FA Pr‰s. 1825/6562, nach Sauer , S. 207.