»In the Cause of Humanity« Eine Geschichte der humanitären Intervention im langen 19. Jahrhundert Fabian Klose Veröffentlichungen des Instituts für Europäische Geschichte Mainz Abteilung für Universalgeschichte Herausgegeben von Johannes Paulmann Band 256 »In the Cause of Humanity« Eine Geschichte der humanitären Intervention im langen 19. Jahrhundert von Fabian Klose Vandenhoeck & Ruprecht Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.de abrufbar. © 2019, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Theaterstraße 13, D-37073 Göttingen Das Werk und seine Teile sind urheberrechtlich geschützt. Das Werk ist als Open-Access-Publikation im Sinne der Creative-Commons-Lizenz BY-NC-ND International 4.0 (»Namensnennung – Nicht kommerziell – Keine Bearbeitung«) unter dem DOI 10.13109/9783666370847 abzurufen. Um eine Kopie dieser Lizenz zu sehen, besuchen Sie https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/. Jede Verwertung in anderen als den durch diese Lizenz erlaubten Fällen bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Verlages. Coverabbildung: Rescued East African slaves taken aboard HMS Daphne from a dhow, November 1868. The National Archives’ image library. Satz: Vanessa Weber, Mainz Vandenhoeck & Ruprecht Verlage | www.vandenhoeck-ruprecht-verlage.com ISSN 2197-1048 ISBN 978-3-666-37084-7 Die Publikation wurde durch den Publikationsfonds für Monografien der Leibniz-Gemeinschaft gefördert. Zugleich Habilitationsschrift an der Fakultät für Geschichts- und Kunstwissenschaften der Ludwig-Maximilians-Universität München. Inhaltsverzeichnis Vorwort ............................................................................................................. 7 I. Einleitung 1. Aktualität und Problemaufriss ............................................................. 11 2. Forschungsstand und aktuelle Forschungsdebatte ............................ 19 3. Aufbau und Quellengrundlage ............................................................. 28 II. Interventionismus und Humanitarismus im Zeichen des Internationalismus 1. Das 19. Jahrhundert als Zeitalter des Internationalismus ................. 37 2. Intervention als Korrektiv in der internationalen Politik ................. 54 3. Der Aufstieg der humanitären Sensibilität und die Entstehung des Humanitarismus ............................................................................... 70 III. Kampf gegen den transatlantischen Sklavenhandel und die Entstehung eines humanitären Interventionsverständnisses 1. Entmenschlichung und humanitäre Mobilisierung .......................... 83 2. Vom nationalen Verbot zur internationalen Implementierung ....... 126 3. Möglichkeiten und Grenzen der internationalen Kooperation ............................................................................................. 180 IV. Verfestigung der humanitären Intervention als imperiale und koloniale Praktik 1. Der Kampf gegen den Sklavenhandel als koloniale und imperiale Durchdringung Afrikas ....................................................... 237 2. Der Schutz christlicher Minderheiten im Osmanischen Reich als selektive imperiale Interventionspraxis ......................................... 287 3. Von der kolonialen Bedrohung zum »humanitären« Vorbild – die europäische Interventionspraxis und die Vereinigten Staaten von Amerika .............................................................................. 371 V. Epilog: Der Blick auf das 20. und 21. Jahrhundert ............................. 419 6 Inhaltsverzeichnis Anhang 1. Abkürzungsverzeichnis .......................................................................... 445 2. Quellen‑ und Literaturverzeichnis ....................................................... 447 Orts‑ und Personenregister ............................................................................ 509 Vorwort Diese Monographie ist das Ergebnis meiner Habilitationsschrift, die ich im September 2016 an der Fakultät für Geschichts- und Kunstwissenschaften der Ludwig-Maximilians-Universität München eingereicht habe. Es ist mir eine sehr große Freude, dass meine Arbeit im Oktober 2018 mit dem Carl- Erdmann-Preis des Verbands der Historiker und Historikerinnen Deutsch- lands (VHD) ausgezeichnet wurde. Die Recherchen zu diesem Buch und die Erstellung des Manuskripts bedeuteten für mich eine spannende Reise, die mich an ganz verschiedenen Orten in Kontakt mit einer Reihe von wunder- baren Menschen gebracht hat. Diesen Personen verdanke ich sehr viel. Mir ist es daher ein sehr großes Anliegen, ihnen an dieser Stelle für ihre groß- artige Unterstützung Dank zu sagen. Zunächst möchte ich mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der von mir genutzten Bibliotheken und Archive aufrichtig bedanken, ohne deren umfangreiches Wissen und fachliche Unterstützung meine Arbeit als Historiker in diesem Maße nicht möglich gewesen wäre. In diesem Zusam- menhang gilt mein ausdrücklicher Dank den Angestellten der Bayerischen Staatsbibliothek in München, der Universitätsbibliothek der LMU München, der Bibliothek des Leibniz-Instituts für Europäische Geschichte Mainz (IEG), der Universitätsbibliothek der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, der British Library in London, der Firestone Library in Princeton, der Library of Congress in Washington und der New York Public Library in New York. Zudem möchte ich mich bei den Verantwortlichen in den National Archives in Kew, im National Maritime Museum in Greenwich, im Royal Naval Museum in Portsmouth, in den Archives des Affaires Étrangères in Paris, im Service historique de la défense in Vincennes, im Archivo General de Indias in Sevilla, im Archivo General de Simancas in Valladolid und im Archivo Histórico Nacional in Madrid, im Österreichischen Haus-, Hof- und Staats- archiv in Wien, in den National Archives in Washington sowie im Archiv des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz in Genf (hier vor allem bei Jean-Luc Blondel und Daniel Palmieri) bedanken. Die Rechercheaufenthalte, die Archivreisen und letztlich das Schreiben wurden durch die großzügige finanzielle Unterstützung von verschiedenen Seiten maßgeblich gefördert. Dem Deutschen Akademischen Austausch- dienst bin ich für das einjährige Postdoc-Stipendium, das mich an die University of Minnesota in Minneapolis und an die Princeton University führte, zu sehr großem Dank verpflichtet. Ich habe dabei von zahlreichen Gesprächen mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern an beiden Uni- 8 Vorwort versitäten profitiert, wobei ich besonders Eric Weitz, Elena Schneider und Samuel Moyn hervorheben möchte. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft ermöglichte mir die Fortsetzung meines Projekts am Historischen Seminar der LMU München. In dieser Zeit konnte ich mich immer auf den Rat und die vielfältige Unterstützung von Martin Aust, Moritz Baumstark, Adrian Franco, Tobias Grill, Edith Koller und Kärin Nickelsen verlassen, wofür ich sehr dankbar bin. Im Rahmen meines Habilitationsverfahrens waren die konstruktiven Anregungen der Mitglieder des Fachmentorats, namentlich Martin Baumeister, Martin Geyer, Johannes Paulmann und Bernhard Zangl von unschätzbarem Wert, wofür ihnen mein nachdrücklicher Dank gilt. Für fast sechs Jahre hatte ich schließlich das Privileg, am IEG in Mainz als wissenschaftlicher Mitarbeiter von den hervorragenden Arbeitsbe- dingungen und der anregenden Arbeitsatmosphäre des Instituts profitieren zu können und dort meine Habilitationsschrift erfolgreich zum Abschluss zu bringen. Mein herzlicher Dank richtet sich daher an die Stipendiatinnen und Stipendiaten, Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler sowie vor allem an meine Kolleginnen und Kollegen aus den beiden Abteilungen der Abendländischen Religionsgeschichte und der Universalgeschichte und aus den verschiedenen Referaten, die während meiner Zeit am Institut in zahlreichen Gesprächen und Diskussionen mein akademisches Leben auf so vielfältige und kollegiale Weise bereichert haben. Ganz besonders möchte ich mich aus den Reihen der IEG Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Klaus Bergmann, Karin Droste, Gregor Feindt, Zaur Gasimov, Bernhard Gißibl, Mihai-D. Grigore, Ines Grund, Andrea Hofmann, Jorge Luengo, Barbara Müller, Sarah Panter, Kathrin Schieferstein, Christopher Voigt-Goy und Vanessa Wild bedanken. Mit all diesen Personen auf verschiedene Art und Weise zusammenarbeiten zu dürfen, war mir eine große Freude und hat meine Zeit am IEG in großem Maße bereichert. Ich freue mich sehr, dass mein Buch in der Reihe des IEG bei Vanden- hoeck & Ruprecht erscheint. In Hinblick auf die Veröffentlichung konnte ich mich auf die hervorragende Zusammenarbeit mit den Programmver- antwortlichen verlassen und möchte mich dabei bei Christiane Bacher, Joe Paul Kroll, Jana Lösch und Vanessa Weber sowie Kai Pätzke von Vanden- hoeck & Ruprecht recht herzlich bedanken. Für wertvolle Anregungen, konstruktive Kritik und inspirierende Gespräche möchte ich mich zudem bei Michael Geyer, Till van Rahden, Andrew Thompson und Kerstin von Lingen aufrichtig bedanken. Im akademischen Umfeld nehmen zwei Personen zwei- fellos eine herausragende Stellung ein, die mich als Historiker maßgeblich geprägt haben und gerade an Richtungsentscheidungen auf meinem aka- demischen Weg immer wieder außerordentlich unterstützt haben. So ermög- lichte mir Johannes Paulmann nicht nur, dass ich am IEG in Mainz unter sehr guten Arbeitsbedingungen mein Habilitationsprojekt entscheidend 9 Vorwort vorantreiben konnte, sondern war auch in vielen anderen Fragen ein wichti- ger Ratgeber. Martin Geyer wiederum war derjenige, der mich in München als erster zu einem Habilitationsprojekt ermutigte, mit Rat und Tat über all die Jahre zur Seite stand und somit mein Forschungsprojekt von Anfang bis Ende maßgeblich begleitete. Dafür sei beiden ganz herzlich gedankt! Den sprachlichen Feinschliff erhielt mein Manuskript durch ein Team von verlässlichen und ausdauernden Korrekturleserinnen und Korrektur- lesern, die jeweils verschiedene Kapitel oder sogar das gesamte Manuskript mit kritischem Blick gegengelesen und kommentiert haben. Ein herzliches Dankeschön daher an Barbara, Christiane, Gregor, Joe, Kathrin, Marianne, Martin, Sepp, Tobias und Ulrike. Ihren Anregungen und ihrer konstrukti- ven Kritik verdankt dieses Buch sehr viel, noch vorhandene Fehler liegen allein in meiner Verantwortung. Meine abschließenden Worte des Dankes richten sich an meine Familie, die mir in allen Lebenslagen immer eine wichtige Stütze war. Hans Brandl, Sepp Brandl, Gerhard Grochowski und meiner Mutter Marianne Klose gebührt für diese großartige Unterstützung daher mein ganz besonderer Dank. Ohne sie wäre vieles nicht möglich gewesen. Gewidmet ist dieses Buch einer weiteren für mich ganz besonderen Person, und sie weiß warum. Fabian Klose Kraiburg, im März 2019 I. Einleitung The emerging global convention of a »Responsibility to Protect« was conceived as a universal principle of protecting fundamental human rights – not as a license to make war in the name of peace.1 Kofi Annan, 2012 1. Aktualität und Problemaufriss Im Jahr 2000 veröffentlichte der damalige UN-Generalsekretär Kofi Annan anlässlich der Jahrtausendwende einen Bericht, in dem er die Rolle der Vereinten Nationen und die Herausforderungen für die Weltorganisation im beginnenden 21. Jahrhundert eingehend thematisierte.2 Seine umfang- reichen Ausführungen, die sich von Fragen der Globalisierung, der weltwei- ten Armutsbekämpfung, der Friedenssicherung, des nachhaltigen Umwelt- und Klimaschutzes bis hin zu Strukturreformen der UN-Organisation selbst erstreckten, waren als Anregungen und Empfehlungen an die UN-Mitglieds- staaten für den anstehenden Millenniumsgipfel gedacht, um dort gemeinsam Antworten auf drängende Probleme der Gegenwart und Zukunft zu finden. Die Durchsetzung universaler Menschenrechte war für Annan in diesem Zusammenhang von zentraler Bedeutung, und entsprechend plädierte er nachdrücklich für eine Verbesserung der dafür vorgesehenen internatio- nalen Schutzmechanismen. Die dabei vorgeschlagenen neuen Strategien implizierten neben der Errichtung des Internationalen Strafgerichtshofs und der allgemeinen Stärkung des humanitären Völkerrechts auch das Konzept der humanitären Intervention, also die direkte, in letzter Konsequenz auch gewaltsame Einmischung von außen in die inneren Angelegenheiten eines souveränen Staates zum Schutz humanitärer Normen.3 Annan, der vor seiner Wahl zum siebten UN-Generalsekretär über drei Jahre lang das Department of Peacekeeping Operations (DPKO) der Ver- einten Nationen geleitet hatte, war sich dem dadurch entstehenden Wider- spruch zum Prinzip der staatlichen Souveränität voll bewusst: 1 Kofi Annan, Interventions. A Life in War and Peace, New York 2012, S. XI. 2 Ders., »We the peoples«. The Role of the United Nations in the 21st Century. Report of the Secretary-General, New York 2000. 3 Ebd., S. 46f. 12 Einleitung I also accept that the principles of sovereignty and non-interference offer vital pro- tection to small and weak states. But to the critics I would pose this question: if humanitarian intervention is, indeed, an unacceptable assault on sovereignty, how should we respond to a Rwanda, to a Srebrenica – to gross and systematic violations of human rights that offend every precept of our common humanity? We confront a real dilemma. Few would disagree that both the defence of humanity and the defence of sovereignty are principles that must be supported. Alas, that does not tell us which principle should prevail when they are in conflict.4 Trotz des von ihm thematisierten Interventionsdilemmas plädierte er abschließend für den Einsatz bewaffneter Militärinterventionen als Ultima Ratio, um Verbrechen gegen die Menschlichkeit und einem möglichen Mas- senmord wirksam entgegentreten zu können. Annans Position war dabei eindeutig von den dramatischen Erfahrungen aus seiner eigenen Dienstzeit als UN-Blauhelmkoordinator von 1993 bis 1996 geprägt und als Lehre aus dem völligen Versagen der internationalen Staatengemeinschaft in dieser Zeit zu verstehen.5 Die Vereinten Nationen und ihre vor Ort stationierten, unzureichend ausgestatteten und mit der Situation völlig überforderten Blauhelmkontingente hatten weder 1994 den Genozid an schätzungsweise 800.000 Tutsis durch Hutus in Ruanda noch 1995 jenen an über 8.000 bos- nischen Muslimen6 durch serbische Truppen in der sogenannten UN-Schutz- zone von Srebrenica verhindern können.7 Die Worte des UN-Generalsekretärs verhallten nicht ungehört. Als Re- aktion auf seine Anregungen und vor dem Hintergrund der heftigen politischen Debatten über die erneute Handlungsunfähigkeit des UN- Sicherheitsrates in der Kosovokrise im Jahr 1999 und den anschließenden 4 Ebd., S. 48. 5 Wie stark Annans Position von diesen Erfahrungen geprägt ist, macht er in seiner Autobiographie deutlich, die passenderweise den Titel »Interventions« trägt. Vgl.: Annan, Interventions, S. 29–133, hier vor allem S. 78, 84. 6 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männ- licher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten in der Regel gleichwohl für beiderlei Geschlecht. 7 Das völlige Versagen der Vereinten Nationen in Ruanda und Srebrenica belegen die beiden Untersuchungsberichte aus dem Jahr 1999: Report of the Secretary-General Pursuant to General Assembly Resolution 53/35. The Fall of Srebenica, 15 Novem- ber 1999, UNGA A/54/549; Report of the Independent Inquiry into the Actions of the United Nations during the 1994 Genocide in Rwanda, 16 December 1999, UNSC S/1999/1257. Für den eindringlichen Zeitzeugenbericht Roméo Dallaires, des kanadischen Oberbefehlshabers der UN-Mission in Ruanda vgl.: Roméo Dallaire, Shake Hands with the Devil: The Failure of Humanity in Rwanda, London 2004. Zu den moralischen Dilemmatas der humanitären Intervention vgl. auch: Jonathan Moore (Hg.), Hard Choices. Moral Dilemmas in Humanitarian Intervention, Lan- ham/Boulder 1998; Hikaru Yamashita, Humanitarian Space and International Politics. The Creation of Safe Areas, Aldershot 2004, S. 85–132. 13 Aktualität und Problemaufriss NATO-Militärschlägen ohne UN-Mandat griff die eigens dafür gegründete International Commission on Intervention and State Sovereignty (ICISS) im September 2000 die Thematik der humanitären Intervention auf.8 Das auf Initiative der kanadischen Regierung eingerichtete Expertengremium schlug nach einem Jahr intensiver Beratungen schließlich in seinem Abschluss- bericht im Dezember 2001 die Idee der Responsibility to Protect (R2P) vor. Dieses Konzept, welches auf Deutsch als Schutzverantwortung beschrieben wird, basierte auf einer Neudefinition des Souveränitätsprinzips.9 Demnach verlieh Souveränität den Staaten nicht nur die Macht und das völkerrechtlich verbriefte Recht, ihre inneren Angelegenheiten uneingeschränkt zu lenken, sondern beinhaltete die vorrangige Verpflichtung, für den Schutz der Indivi- duen auf ihrem Staatsgebiet zu sorgen. Für den Fall aber, dass der Staat dieser Aufgabe nicht mehr nachkommen würde, argumentierte die Kommission: Where a population is suffering serious harm, as a result of internal war, insurgency, repression or state failure, and the state in question is unwilling or unable to halt or avert it, the principle of non-intervention yields to the international responsibility to protect.10 Mit anderen Worten: wenn ein souveräner Staat den Schutz fundamenta- ler Rechte seiner Bevölkerung nicht mehr gewährleisten kann, verliert das Nichtinterventionsprinzip seine Gültigkeit und die Schutzverantwortung geht an die internationale Gemeinschaft über, die in letzter Konsequenz ihre neue Aufgabe auch gewaltsam erfüllen kann.11 Dieses Konzept wurde als 8 Für die Kosovokrise 1999 und die NATO-Militärschläge ohne UN-Mandat vgl. exemplarisch: Albrecht Schnabel / Ramesh Thakur (Hg.), Kosovo and the Chal- lenge of Humanitarian Intervention: Selective Indignation, Collective Action, and International Citizenship, Tokyo/New York 2000; Aidan Hehir, Humanitarian Intervention After Kosovo: Iraq, Dafur and the Record of Global Civil Society, Basingstoke 2008. 9 Dieser Aspekt von Souveränität als Verantwortung, auf dem der ICISS-Bericht basierte, wurde bereits 1996 zum ersten Mal in der Studie von Francis M. Deng / Sadi- kiel Kimaro / Terrence Lyons / Donald Rothchild / I. William Zartman, Sover- eignty as Responsibility: Conflict Management in Africa, Washington 1996 vorge- schlagen. 10 International Commission on Intervention and State Sovereignty (Hg.), The Respon- sibility to Protect, Ottawa 2001, S. XI. 11 Für die Entwicklung des Konzepts der R2P vgl.: Gareth Evans, The Responsibil- ity to Protect: Ending Mass Atrocity Crimes Once and For All, Washington D.C. 2008; Johannes Varwick, Humanitäre Intervention und die Schutzverantwortung (»Responsibility to Protect«): Kämpfen für die Menschenrechte?, in: Kieler Analy- sen zur Sicherheitspolitik 25 (Januar 2009), S. 2–15; James Pattison, Humanitarian Intervention and the Responsibility to Protect: Who Should Intervene?, Oxford 2010; Anne Orford, International Authority and the Responsibility to Protect, Cam- bridge 2011; Ramesh Thakur, The Responsibility to Protect: Norms, Laws, and the Use of Force in International Politics, London/New York 2011; Cristina Gabriela 14 Einleitung entscheidender normativer Durchbruch in den internationalen Beziehungen gefeiert und auf dem UN-Gipfel 2005 international anerkannt. Anlässlich des 60. Jahrestages der Gründung der Vereinten Nationen bekräftigten alle UN-Mitgliedsstaaten offiziell ihre Verantwortung »to protect its population from genocide, war crimes, ethnic cleansing and crimes against humanity.«12 Die Robustheit und Umsetzbarkeit der neuen R2P-Formel in der Reali- tät der internationalen Politik wurde durch zwei Konflikte der Gegenwart einer ersten Belastungsprobe unterzogen. Nach schweren Übergriffen des libyschen Regimes unter Muammar al-Gaddafi auf die eigene Zivilbevölke- rung verabschiedete der UN-Sicherheitsrat am 17. März 2011 die Resolution 1973, in der er sich explizit auf das Konzept der Schutzverantwortung bezog und in diesem Zusammenhang die UN-Mitgliedstaaten ermächtigte, zum Schutz der libyschen Zivilbevölkerung alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.13 Als Folge dieser Entscheidung begann die NATO mit Luftschlä- gen Gaddafis Streitkräfte anzugreifen, wodurch das Nordatlantikbündnis zugunsten der Opposition in den libyschen Bürgerkrieg eingriff und ganz wesentlich zum Sturz des Regimes beitrug. Jan Eliasson, der stellvertretende UN-Generalsekretär, rechtfertigte in einem späteren Interview diese inter- nationale Militärintervention mit der Begründung, dass Gaddafis öffent- liche Ankündigung von Gräueltaten an der eigenen Zivilbevölkerung einen »Srebrenica Moment« darstellte, der die internationale Gemeinschaft zum Eingreifen zwang.14 Trotz dieses Einsatzes von R2P bleibt die internationale Staatengemeinschaft weiterhin gespalten in der zentralen Frage, ob und in welchen Fällen man angesichts schwerer Menschenrechtsverletzungen in die inneren Angelegenheiten eines souveränen Staates eingreifen darf. Vor allem der andauernde Bürgerkrieg in Syrien verdeutlicht, dass dieses Thema zu Badescu, Humanitarian Intervention and the Responsibility to Protect. Security and Human Rights, New York 2011; Aidan Hehir, The Responsibility to Protect: Rhetoric, Reality and the Future of Humanitarian Intervention, Basingstoke 2012; Melissa Labonte, Human Rights and Humanitarian Norms, Strategic Framing, and Intervention. Lessons for the Responsibility to Protect, London/New York 2013; Manuel Fröhlich, The Responsibility to Protect: Foundation, Transformation, and Application of an Emerging Norm, in: Fabian Klose (Hg.), The Emergence of Humanitarian Intervention. Ideas and Practice from the Nineteenth Century to the Present, Cambridge 2016, S. 299f. 12 Resolution 60/1, 2005 World Summit Outcome, 24. Oktober 2005, UNGA A/RES/ 60/1, S. 30. 13 Bereits in seiner vorausgegangenen Resolution 1970 ermahnte der UN-Sicherheits- rat das libysche Regime, der Schutzverantwortung gegenüber der eigenen Bevölke- rung gerecht zu werden. Vgl. Resolution 1970 (2011), 26. Februar 2011, in: UNSC S/ RES/1970; Resolution 1973 (2011), 17. März 2011, in: UNSC S/RES/1973. 14 »Srebrenica-Moment«: Der künftige UN-Vizechef über gute Gründe für Interventio- nen, in: Die Zeit (22. März 2012). Für eine ähnliche Interpretation vgl. auch: Brendan Simms, Road to Libya Runs through Srebrenica, in: The Independent (29. Mai 2011). 15 Aktualität und Problemaufriss den umstrittensten auf der Agenda der gegenwärtigen internationalen Poli- tik gehört.15 Das aktuelle Dilemma zwischen uneingeschränkter Achtung der staat- lichen Souveränität und dem Schutz universeller Humanität ist allerdings keines, das erst an der Schwelle vom 20. zum 21. Jahrhundert auftaucht. Viel- mehr gehörte es schon während des langen 19. Jahrhunderts, also seit Ende des 18. Jahrhunderts bis zum Ersten Weltkrieg, 16 zu einem äußerst kon- trovers diskutierten Thema der internationalen Politik und betraf erstaun- licherweise häufig die gleichen Brandherde, mit denen wir es auch heute zu tun haben. Bereits vor über 150 Jahren führte ein Bürgerkrieg in der damals zum Osmanischen Reich gehörenden Provinz Syrien zur Mobilisierung einer internationalen Öffentlichkeit und einer anschließenden multilateralen Militärintervention. Aber auch humanitäre Krisen in der gesamten Balkan- region und in Afrika gaben immer wieder Anlass zu derartigen Debatten im europäischen Mächtekonzert. Gerade dem Phänomen des transatlantischen Sklavenhandels, mit der gewaltsamen Verschleppung von insgesamt über zwölf Millionen Afrikanern sicherlich eine der größten humanitären Kata- strophen aller Zeiten, kam dabei eine Schlüsselrolle zu. An dieser Thematik entzündeten sich fundamentale politische und völkerrechtliche Fragen, die wesentlich zum Entstehen eines humanitären Interventionsverständnisses und zu der damit verbundenen Praxis des militärischen Eingreifens führ- ten. Großbritannien, das bereits ab 1808 eigene Marineverbände zur Unter- bindung des Menschenhandels in westafrikanische Gewässer entsandte und dort über 60 Jahre stationierte, übernahm im Rahmen von internationalen Anstrengungen eine zentrale Rolle. Das 19. Jahrhundert war, so die zentrale These der vorliegenden Arbeit, das genuine »Jahrhundert der humanitären Intervention«, in dem die Idee des militärischen Schutzes humanitärer Normen an verschiedenen Schau- plätzen in Afrika, Asien, Europa und Amerika entstand, sich im kolonialen wie imperialen Kontext verfestigte und schließlich Eingang in zentrale 15 Zu diesen aktuellen Debatten vgl. vor allem: Michael Staack / Dan Krause (Hg.), Schutzverantwortung in der Debatte. Die »Responsibility to Protect« nach dem Libyen- Dissens, Opladen/Berlin 2015; Ramesh Thakur, R2P After Libya and Syria. Enga- ging Emerging Powers, in: The Washington Quarterly 36/2 (Frühling 2013), S. 61–76; C. A. J. Coady / Ned Dobos / Sagar Sanyal (Hg.), Challenges for Humanitarian Inter- vention. Ethical Demand and Political Reality, Oxford 2018; Alex J. Bellamy / Stephen McLoughlin, Rethinking Humantarian Intervention, London 2018. 16 Zum Begriff des »langen 19. Jahrhunderts«, den ursprünglich Eric Hobsbawm prägte, und den Debatten über diese Epocheneinteilung vgl. exemplarisch: Chris- topher A. Bayly, Die Geburt der modernen Welt. Eine Globalgeschichte 1780–1914, Frankfurt a.M./New York 2008, S. 13–38; Jürgen Osterhammel, Auf der Suche nach einem 19. Jahrhundert, in: Sebastian Conrad u.a. (Hg.), Globalgeschichte, Theorie, Ansätze, Themen, Frankfurt a. M./New York 2007, S. 109–130; ders., Die Verwandlung der Welt. Eine Geschichte des 19. Jahrhunderts, Bonn 2010, S. 84–89. 16 Einleitung Völkerrechtstexte fand. Ziel dieser Arbeit ist es, ausgehend von den aboli- tionistischen Bemühungen unter britischer Führung, weitere historische Fallbeispiele wie das wiederholte Eingreifen der europäischen Großmächte im Osmanischen Reich zum Schutz christlicher Minderheiten und die Inter- vention der USA zur Befriedung des kubanischen Unabhängigkeitskrieges in den Blick zu nehmen und ihre gegenseitigen Verflechtungen aufzuzeigen. Dabei gilt es vor allem, die signifikante Wechselbeziehung zwischen theore- tischen Diskursen und der praktischen Durchsetzung von völkerrecht lichen Normen zu untersuchen, um letztlich einen historischen Entwicklungs- prozess darzustellen, der zur Ausbildung eines Konzepts der humanitären Intervention führte. Wie konnte die Idee der humanitären Intervention zu einem festen Bestandteil der internationalen Politik werden? Welche Gestalt nahm sie im langen 19. Jahrhundert an? Es gilt zu zeigen, welche verschie- denen Akteure der humanitären Intervention einen Stempel aufdrückten und welche Verflechtungen sich zu etablierten Narrativen von Humanita- rismus, Internationalismus und Kolonialismus wie Imperialismus identifi- zieren lassen. Auf analytischer Ebene orientiert sich die Arbeit an einer politikwissen- schaftlichen Definition des Begriffs der humanitären Intervention, wie sie unter anderem der Politikwissenschaftler Jeff L. Holzgrefe überzeugend anbietet. Nach Holzgrefe beschreibt der Terminus den »threat or use of force across state borders by a state (or group of states) aimed at preventing or ending widespread and grave violations of the fundamental human rights of individuals other than its own citizens«.17 Obwohl diese Definition in der bestehenden Literatur leicht variiert, stimmen die meisten Wissenschaftler bei drei Kernmerkmalen überein, nämlich der Einmischung von außen in die inneren Angelegenheiten eines souveränen Staates, den vorherrschen- den humanitären Absichten sowie der gewaltsamen Form des Eingreifens. Viele Studien beziehen den Begriff also direkt auf die Anwendung militä- rischer Zwangsmaßnahmen und unterscheiden diese von anderen Formen humanitären Handelns.18 So werden zum Beispiel die verschiedenen Akti- 17 Jeff L. Holzgrefe, The Humanitarian Intervention Debate, in: Ders. / Robert O. Keohane, Humanitarian Intervention: Ethical, Legal, and Political Dilemmas, Cambridge 2004, S. 18. Diese Definition schließt eng an die allgemeine Begriffsbe- schreibung von R. J. Vincent an, wonach Intervention zu verstehen sei »as that activity undertaken by a state, a group within a state, a group of states or an international orga nization which interferes coercively in the domestic affairs of another state«. Vgl. hierzu: R. J. Vincent, Nonintervention and International Order, Princeton 1974, S. 3–13, hier S. 13. 18 Sean D. Murphy, Humanitarian Intervention: The United Nations in an Evolving World Order, Philadelphia 1996, S. 8–20; Adam Roberts, Humanitarian Action in War: Aid, Protection and Impartiality in a Policy Vacuum, Oxford 1996, S. 19–31; Francis Kofi Abiew, The Evolution of the Doctrine and Practice of Humanitarian Intervention, The Hague/London 1999, S. 18; Nicolas J. Wheeler, Saving Strangers: 17 Aktualität und Problemaufriss vitäten internationaler Organisationen im 20. Jahrhundert – wie dem UN- Flüchtlingshilfswerk (UNHCR), dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), Ärzte ohne Grenzen und CARE – daher in der Regel nicht als humanitäre Interventionen, sondern mit anderen Begriffen wie »hu- manitarian aid«, »humanitarian protection« oder »humanitarian assistance« beschrieben.19 Eine Reihe von Autoren weist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung einer präzisen methodischen Ausdifferenzierung zwischen militärischen und zivilen Maßnahmen hin, um die begriffliche Trennschärfe nicht zu verlieren.20 Diese analytische Festlegung des Begriffs der Intervention auf den Aspekt der Zwangsmaßnahmen erscheint gerade aus historischer Perspektive sehr angebracht. Begriffsgeschichtlich war der Terminus, der sich erst im Verlauf des 19. Jahrhunderts im politischen Sprachgebrauch etablierte, tatsächlich in erster Linie mit dem gewaltsamen Eingreifen von außen in die inneren Ange- legenheiten eines anderen Staates – wohlgemerkt unterhalb der Schwelle des Krieges – verknüpft.21 Im Zentrum der vorliegenden Arbeit steht daher das Humanitarian Intervention in International Society, Oxford 2003, S. 1f.; Jennifer M. Welsh (Hg.), Humanitarian Intervention and International Relations, Oxford 2006, S. 3; Simon Chesterman, Just War or Just Peace? Humanitarian Interven- tion and International Law, Oxford/New York 2003, S. 2f.; Pattison, Humanitarian Intervention, S. 24–30; Wilfried Hinsch / Dieter Janssen, Menschenrechte militä- risch schützen: Ein Plädoyer für humanitäre Interventionen, Bonn 2006, S. 29–34; Taylor B. Seybolt, Humanitarian Military Intervention: The Conditions for Success and Failure, Oxford 2007, S. 5f.; Eric A. Heinze, Waging Humanitarian War: The Ethics, Law, and Politics of Humanitarian Intervention, Albany 2009, S. 7–10; Aidan Hehir, Humanitarian Intervention: An Introduction, Basingstoke 2010, S. 11–21; Thomas G. Weiss, Humanitarian Intervention: Ideas in Action, Cambridge/Malden 2012, S. 6–15. 19 Für diese Formen humanitären Handelns vgl.: Larry Minear, The Humanitarian Enterprise: Dilemmas and Discoveries, Bloomfield 2002; Fabrice Weissman (Hg.), In the Shadow of »Just Wars«: Violence, Politics, and Humanitarian Action, London 2004; David P. Forsythe, The Humanitarians: The International Committee of the Red Cross, Cambridge 2005; Michael Barnett / Thomas G. Weiss (Hg.), Humani- tarianism in Question: Politics, Power, Ethics, Ithaca/London 2008; Johannes Paulmann, Conjunctures in the History of International Humanitarian Aid during the Twentieth Century, in: Humanity 4/2 (Sommer 2013), S. 215–238; ders. (Hg.), Di lemmas of Humanitarian Aid in the Twentieth Century, Oxford/New York 2016. 20 Vgl. hierzu: Minear, Humanitarian Enterprise, S. 99–118; Didier Fassin / Mariella Pandolfi, Introduction: Military and Humanitarian Government in the Age of Intervention, in: Dies. (Hg.), Contemporary States of Emergency. The Politics of Military and Humanitarian Intervention, New York 2010, S. 9–25; Didier Fassin, Humanitarian Reason: A Moral History of the Present, Berkeley/Los Angeles 2012, S. 223–242; Johannes Paulmann, The Dilemmas of Humanitarian Aid: Historical Perspectives, in: Ders., Dilemmas, S. 1–31, hier S. 4–11. 21 Zur Definition des Interventionsbegriffs vgl.: Vincent, Nonintervention and Inter- national Order, S. 13; Hedley Bull (Hg.), Interventions in World Politics, Oxford 1986, S. 1–6; Jürgen Osterhammel, Krieg im Frieden. Zu Formen und Typologie von Interventionen, in: Ders., Geschichtswissenschaft jenseits des Nationalstaats. 18 Einleitung außenpolitische Handeln und die Praxis des militärischen Eingreifens von Seiten des Staates, also staatliche Interventionspolitik zur Lösung humani- tärer Krisen. Dies bedeutet im Umkehrschluss allerdings nicht, dass nicht- staatliche Akteure und zivilgesellschaftliche Prozesse für die Analyse ohne Relevanz wären. Ganz im Gegenteil: Gerade soziale Reformbewegungen, die häufig transnational vernetzt agierten, übernahmen eine wichtige Funktion, um entscheidende Debatten erst anzustoßen und Regierungen überhaupt zum staatlichen Handeln zu bewegen. Nicht erst im 20. Jahrhundert waren nichtstaatliche Akteure so häufig Antreiber einer Interventionspolitik im Namen der Humanität und nahmen dadurch signifikanten Einfluss auf die internationale Politik des 19. Jahrhunderts. Aus dieser Konstellation ergibt sich eine vielfältige Verflechtungsge- schichte von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren, die einen breiten Personenkreis unter anderem von afrikanischen Sklaven, Abolitionisten, Sklavenhändlern, Marinekapitänen, Diplomaten, hochrangigen Regierungs- mitgliedern, Völkerrechtlern und Journalisten umfasst. Die methodische Verknüpfung zivilgesellschaftlicher Prozesse, transnationaler Kampagnen, außenpolitischen Handelns und militärischer Interventionspolitik führt dazu, dass die Arbeit an den Schnittstellen einer internationalen Politik-, Rechts-, Kultur-, Ideen- und Diplomatiegeschichte angesiedelt ist. Ziel die- ses multiperspektivischen, integrativen Ansatzes ist es, einen grundlegen- den Beitrag zur neuen Historiographie der internationalen Beziehungen, des internationalen Völkerrechts und des internationalen Humanitarismus im langen 19. Jahrhundert zu leisten. Der Humanitarismus ist dabei nicht losgelöst von einer umfassenden Gewaltgeschichte zu verstehen. Die neuere Forschung bringt die historischen Ursprünge des Phänomens immer stärker mit dem Themenfeld des Imperia- lismus in Verbindung, wobei sich zusehends die Vorstellung eines »imperial humanitarianism« oder eines »humanitarian imperialism« etabliert.22 An- Studien zu Beziehungsgeschichte und Zivilisationsvergleich, Göttingen 2001, S. 288– 294; Martha Finnemore, The Purpose of Intervention. Changing Beliefs about the Use of Force, Ithaca/London 2003, S. 7–11. Zur Begriffsgeschichte von Intervention vgl.: Percy H. Winfield, The History of Intervention in International Law, in: The British Yearbook of International Law 130 (1922/23), S. 130–149; David J. Trim, Inter- vention in European History c. 1520–1850, in: Stefano Recchia / Jennifer M. Welsh (Hg.), Just and Unjust Military Intervention. European Thinkers from Vitoria to Mill, Cambridge/New York 2013, S. 21–47, hier S. 23–25; Davide Rodogno, Euro- pean Legal Doctrines on Intervention and the Status of the Ottoman Empire Within the »Family of Nations« Throughout the Nineteenth Century, in: Journal of the His- tory of International Law 18 (2016), S. 1–37, hier S. 11–14. 22 Für diese neuen Ansätze vgl.: Michael Barnett, Empire of Humanity: A History of Humanitarianism, Ithaca/London 2011, S. 49–94; Amalia Ribi Forclaz, Humani- tarian Imperialism. The Politics of Anti-Slavery Activism, 1880–1940, Oxford 2015; James Heartfield, The Aborigines’ Protection Society: Humanitarian Imperialism 19 Forschungsstand und aktuelle Forschungsdebatte knüpfend an diese Ansätze zur Geschichte des Humanitarismus, die meis- tens die militärischen Interventionsfälle völlig ausklammern, vertritt die vorliegende Arbeit folgende zentrale These: Das Konzept der gewaltsamen humanitären Intervention mit seiner »zivilisatorischen« Ausrichtung ent- faltete eine prägende Kraft auf verschiedene Praktiken im kolonialen und imperialen Kontext; ja mehr noch, es war geradezu ein zentrales Element kolonialer und imperialer Durchdringung, denn es ermöglichte das kon- krete staatliche Eingreifen in die inneren Angelegenheiten eines souveränen Staates unter dem Banner von Humanität und Zivilisation in verschiede- nen Weltregionen. In dieser Lesart bestand ein humanitärer Imperialismus eben nicht nur aus religiöser Missionstätigkeit, zivilen Reformprojekten zum Schutz indigener Gruppen, der humanitären Hilfe im Fall von Natur- und Hungerkatastrophen, sondern explizit auch aus konkreten militärischen Operationen und damit verbundenen Zwangsmaßnahmen. Diese häufig vernachlässigte gewaltsame Seite des Humanitarismus im langen 19. Jahr- hundert gilt es, im gesamthistorischen Kontext stärker zu berücksichtigen. 2. Forschungsstand und aktuelle Forschungsdebatte Der Themenkomplex der humanitären Intervention wurde in den letzten 20 Jahren vor allem in der Völkerrechtslehre und der Politikwissenschaft intensiv diskutiert, was sich in einer anhaltenden, nahezu unüberschau- baren Flut von Veröffentlichungen zu diesem Thema dokumentiert. Beide in Australia, New Zealand, Fiji, Canada, South Africa, and the Congo, 1836–1909, New York 2011; Alan Lester / Fae Dussart, Colonization and the Origins of Humanitarian Governance. Protecting Aborigines Across the Nineteenth-Century British Empire, Cambridge/New York 2014; Rob Skinner / Alan Lester, Humani- tarianism and Empire: New Research Agendas, in: The Journal of Imperial and Com- monwealth History 40/5 (Dezember 2012), S. 729–747; Ian Tyrrell, Reforming the World. The Creation of America’s Moral Empire, Princeton/Oxford 2010, S. 98–145; Caroline Shaw, Britannia’s Embrace: Modern Humanitarianism and the Imperial Origins of Refugee Relief, Oxford 2015; Johannes Paulmann, Humanity– Hu mani- tarian Reason – Imperial Humanitarianism. European Concepts in Practice, in: Fabian Klose / Mirjam Thulin (Hg.), Humanity. A History of European Concepts in Practice From the Sixteenth Century to the Present, Göttingen 2017, S. 287–311. Für eine frühe wichtige Studie vgl.: Andrew Porter, Trusteeship, Anti-Slavery, and Humanitarianism, in: Ders. (Hg.), The Oxford History of the British Empire, Bd. III: The Nineteenth Century, Oxford/New York 1999, S. 198–221. Ausnahmen, die auch die gewaltsamen imperialen Interventionen im Kontext der Geschichte des Humani- tarismus explizit berücksichtigen, sind: Johannes Paulmann, Humanitarianism and Empire, in: John M. MacKenzie, The Encylopedia of Empire, Bd. II: D–J, Malden/ Oxford 2016, S. 1112–1123, hier S. 1112–1117; Andrew T hompson, Humanitarian Interventions, Past and Present, in: Klose, Emergence of Humanitarian Interven- tion, S. 331–356.