Johannes Tütken Privatdozenten im Schatten der Georgia Augusta Except where otherwise noted, this work is licensed under a Creative Commons License erschienen im Universitätsverlag Göttingen 2005 Johannes Tütken Privatdozenten im Schatten der Georgia Augusta, Teil I erschienen als zweibändiges Werk im Universitätsverlag Göttingen 2005 Johannes Tütken Privatdozenten im Schatten der Georgia Augusta Zur älteren Privatdozentur (1734 bis 1831) Teil I Statutenrecht und Alltagspraxis Universitätsverlag Göttingen 2005 Bibliografische Information der Deutschen Bibliothek Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliographie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <http://dnb.ddb.de> abrufbar. Die Drucklegung wurde gefördert durch den Universitätsbund Göttingen e.V. http://www.unibund.gwdg.de © Alle Rechte vorbehalten, Universitätsverlag Göttingen 2005 Umschlaggestaltung: Margo Bargheer Umschlagabbildung: Prospect der Allee in Göttingen: Die linke Bildseite zeigt den damaligen Zugang zum Universitätsgelände (heute Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen, Historisches Gebäude); rechts vorne ist die Londonschenke zu sehen (heute Michaelishaus). Stadtarchiv Göttingen, Stabu 054. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des Stadtarchivs Göttingen, 2005 Digitalisierung Duehrkohp & Radicke ISBN 3-938616-13-X 1 Inhaltsverzeichnis Teil I Statutenrecht und Alltagspraxis 1. Zur Forschungssituation und zur Gliederung der Untersuchung...........5 2. Universität und Stadt Göttingen um 1812 ............................................... 18 2. 1 Subjektive Eindrücke.........................................................................................20 2. 2 Objektivere Daten..............................................................................................31 3. Anlass und Umstände der tabellarischen Erhebung der Privatdozenten im Frühjahr 1812 ...................................................... 43 4. Die Promotions- und Venia-Regelungen in den fürstlichen Privilegien und den Statuten (1733–1736) ................................................................. 49 4. 1 Das reichsrechtliche Lehr-Privileg der Graduierten und dessen kurhannoversche Fortschreibungen ...........................................54 5. Die Theologische Fakultät: ein Sonderfall bei der Promotion und der Zulassung zur Lehre.................................................................. 60 5. 1 Das theologische Repetentenkollegium und die strittige Zuordnung der Repetenten..........................................................68 6. Die Promotions- und Venia-Regelungen der Juristischen, Medizinischen und Philosophischen Fakultät in den Statuten von 1737 ......................................................................... 77 6. 1 Die Meldung zur Promotion und Venia-Disputation..................................78 6. 2 Die Promotion – ein examen rigorosum und eine Inauguraldisputation ..........89 6. 2. 1 Das mündliche examen rigorosum als ausschlaggebender Prüfungsteil ...........................................................................................91 6. 2. 2 Die Inauguraldisputation als Präsentationsteil der Promotion ....99 6. 2. 3 Die Verleihung der Doktor- oder der Magisterwürde.................112 6. 2. 4 Die Bewertung der Prüfungsleistung und die Gestaltung des Diploms....................................................................120 6. 3 Die Zulassung zur Lehre – eine disputatio pro loco .......................................128 6. 4 Sonderregelungen für die Promotion und Veniavergabe .........................138 2 7. Die Disputationen als Verfahren der Forschung, Lehre, Prüfung und Präsentation......................................................................143 7. 1 Regelungen der Statuten zum Disputationswesen.......................................143 7. 2 Verfallserscheinungen und Entritualisierungsversuche der Prüfungsdisputationen ..............................................................................159 7. 2. 1 Die Disputation im Raisonnement des Orientalisten J. D. Michaelis.......................................................................................160 7. 2. 2 Disputation oder Dissertation – eine Entwicklungsalternative....166 7. 2. 3 Zur Entritualisierung der Promotion................................................175 7. 3 Legitimationsprobleme der Disputation in der sich modernisierenden Universität..................................................................184 8. Die schwindende Geltung der Promotionsregeln während des ersten Jahrhunderts der Georgia Augusta .............................................188 8. 1 Eine Erhebung zur Göttinger Promotionspraxis 1802/1803 durch den Philosophen Ch. Meiners .............................................................189 8. 2 Die Sonderstellung der Promotionen in der Medizinischen Fakultät......196 8. 3 Konflikte um die Doktor-Disputation in der Medizinischen Fakultät um 1800..............................................................................................................203 8. 4 Promotionskonflikte in der Juristischen Fakultät während der ersten Jahrzehnte des 19. Jahrhunderts .........................................................218 9. Die abweichende Observanz bei der Zulassung zur Privatdozentur vor 1831....................................................................231 9. 1 Die Venia-Vergabe: ein Zulassungs- und Präsentationsakt .....................231 9. 2 Regelwidrigkeiten bei der Venia-Disputation und steuernde Reskripte der Aufsichtsbehörden.................................................239 9. 2. 1 Die Zulassungspraxis der Philosophischen Fakultät um 1800 – die Nostrifizierung der Mathematiker und Technologen als Problem............................................................................................245 9. 2. 2 Die Zulassungspraxis der Juristischen Fakultät während der Restaurationszeit – Marginalisierungen in der Repetentenfunktion ............................................................................266 10. Strukturelle Ursachen des Reformstaus bei den Promotionen und der Venia-Vergabe........................................................................ 273 10. 1 Die Reformscheu der Georgia Augusta ....................................................274 10. 2 Die Rolle des Lateinischen als Dissertations- und Disputationssprache.............................................................................277 10. 3 Das fehlende Zeitintervall zwischen Promotion und Venia-Vergabe.287 3 11. Das Zulassungs-Regulativ für die Privatdozenten vom 28. März 1831291 11. 1 Ursachen und Motive der staatlichen Reforminitiative ..........................292 11. 2 Die Regularien des Zulassungsregulativs vom 28. März 1831 .............298 11. 3 Exkurs: Der Fall des Privatdozenten F. E. Beneke und der Prioritätenstreit in der Habilitationsfrage: Göttingen oder Berlin?......303 12. Die Regelungen zum Status der Privatdozenten und ihre Reputation316 12. 1 Die Privatdozentur als ein Status propria auctoritate .................................317 12. 2 Die Möglichkeit zum universitätsinternen Aufstieg: Assessor oder Adjunkt der Fakultät..........................................................323 12. 3 Zur Reputation und Disziplinierung der Privatdozenten ....................328 13. Zur sozialen Herkunft der Privatdozenten......................................... 333 14. Zum Studienverlauf der Privatdozenten bis zur Venia legendi .......... 345 14. 1 Von der Immatrikulation zur Promotion .................................................349 14. 2 Die Pro loco-Disputation (Habilitation) und alternative Zugänge zur Venia.....................................................................353 14. 3 Anreiz- und Förderungsmöglichkeiten .....................................................359 14. 4 Quer- und Späteinsteiger in die Privatdozentur.......................................361 15. Existenzsorgen, Einkünfte und Nebentätigkeiten der Privatdozenten ............................................................................... 366 15. 1 Der unbesoldete Privatdozent – die Regel und die Ausnahmen .........369 15. 2 Hörergelder und Schriftstellerhonorare als genuine Einkünfte ...........373 15. 3 Nebentätigkeiten als unstete Jobs ..............................................................384 15. 4 Der Zweitberuf am Ort zur lebenslangen Absicherung........................389 15. 5 Zur Verelendung lebenslänglicher Privatdozenten ohne Berufsalternative.................................................................................394 15. 6 Nachteilige Veränderungen der sozialen und ökonomischen Rahmenbedingungen........................................................396 16. Die Fakultätszugehörigkeit der Privatdozenten im SS 1812 und ihr Zahlenverhältnis zu den andern Hochschulangehörigen....... 402 4 17. Die Beteiligung der Professoren und Privatdozenten am Lehrangebot des SS 1812................................................................ 407 17. 1 Angebotsmöglichkeiten und -zwänge........................................................408 17. 2 Gliederung des Lehrangebots während des SS 1812 ..............................412 17. 2. 1 Das Lehrangebot der Theologischen Fakultät .........................419 17. 2. 2 Das Lehrangebot der Juristischen Fakultät...............................420 17. 2. 3 Das Lehrangebot der Medizinischen Fakultät..........................425 17. 2. 4 Das Lehrangebot der Philosophischen Fakultät ......................427 18. Die Altersstruktur der Privatdozenten im SS 1812 und ihre Berufungschancen................................................................. 435 19. Die Privatdozentur – eine Zusammenfassung der Ergebnisse.......... 443 5 1. Zur Forschungssituation und zur Gliederung der Untersuchung Die Privatdozenten spielten in der Geschichte der Universität eine bedeutende Rolle, und sie sind zugleich eine von deren Geschichtsschreibung vernachlässigte Gruppierung. Bedeutsam war die Privatdozentur, weil die Professorenschaft der Universitäten in den letzten Jahrhunderten sich weitgehend aus ihr rekrutierte. Pflanzschule künftiger Professoren nannte sie 1773 der Göttinger Orientalist J. D. Mi- chaelis, während sie nach der Formulierung des Göttinger Rechts- und Universi- tätshistorikers W. Ebel eher ein Wildpark war. 1 Angesichts der Zulassungspraxis der Privatdozenten wird man für das erste Jahrhundert der Georgia Augusta der Einschätzung Ebels beipflichten müssen. Vernachlässigt kann man die Privatdo- zenten nennen, weil die Historiker sich dieser Statusgruppe nur selten angenom- 1 [Michaelis, Johann David]: Raisonnement über die protestantischen Universitäten in Deutschland. Bd. 1 bis 4. Frankfurt und Leipzig 1768, 1770, 1773 und 1776 [Bde. 1 bis 3 anonym]. Hier: Bd. 3, S. 1. – Michaelis gibt damit eine Absicht wieder, die G. A. von Münchhausen verfolgte (vgl. Gunde- lach, Ernst: Die Verfassung der Göttinger Universität in drei Jahrhunderten. Göttinger rechtswissen- schaftliche Studien 16. Göttingen 1955, S. 11, Anm. 35). – Ebel, Wilhelm: Memorabilia Gottingen- sia. Elf Studien zur Sozialgeschichte der Universität. Göttingen 1969, Kap. IV: Zur Entwicklungsge- schichte des Göttinger Privatdozenten, S. 57-72. Hier: S. 59. – Eine Aufzählung der von 1788 bis 1820 beförderten Privatlehrer von Saalfeld in: Pütter: Gelehrtengeschichte (wie Anm. 20), Bd. 3, S. 7 f. 6 men haben. Ungewollt reproduziert die Forschung damit jene Geringschätzung, mit der man – ungeachtet ihrer strukturellen Bedeutsamkeit – den Privatdozenten in der Frühzeit der Georgia Augusta begegnete. Für Michaelis, der ihren Beitrag zu schätzen wusste, waren die Privatdozenten eins der glücklichsten Ueberbleibsel der Universitätstradition, da sie sich im Unterschied zu einem staatlich bestallten Pro- fessor selber setzen und diesen nötigten, mehr Fleiß auf seine Lehrveranstaltungen zu verwenden. Sie machen ihm dis Leben sauer 2 Für das Forschungsdefizit im Bereich der Privatdozentur gibt es verschiedenartige Gründe, von denen einige überlieferungsbedingt sind. Im Regelfall fehlten früher im Leben eines Privatdozenten weitgehend jene Vorgänge, die zu einem urkundli- chen und aktenmäßigen Niederschlag führten. In verordneter Ungebundenheit lebten manche Privatdozenten mehr neben als in der Universität und waren wäh- rend ihres Noviziats kein Gegenstand eines aktenbildenden Interesses der Univer- sität oder des Staates. Über die für ihre Zulassung entscheidende Disputation wurde – wie bei deren Promotion – von den Fakultäten kein Protokoll angefertigt. Zur Pro loco-Disputation des Privatdozenten Dr. K. von Weyhe [Nr. 10] am 6. 3. 1812 vermerken die Dekanatsannalen der Juristischen Fakultät mit lapidarer Kür- ze: D.VI Martii Doctor a Weyhe ad impetrandum veniam legendi theses publice defendit. Es wurde nicht vermerkt, wo dieser vom Impetranten erbetene Akt stattfand noch wie viele Mitglieder der juristischen Honoren-Fakultät bei dieser publice stattfin- denden Disputation und der Vergabe der Lehrberechtigung anwesend waren. Man erfährt nicht, wer der Respondent war, der die Thesen von Weyhes vom untern Katheder aus zu verteidigen hatte, noch wie viele Opponenten ex officio seine The- sen anzugreifen versuchten. Das in den Thesen angesprochene Thema wird nicht genannt, noch sind die Thesen in den Fakultätsakten überliefert, weil die Juristi- sche Fakultät zu der Zeit über die Venia-Verfahren grundsätzlich keine selbständi- ge Akte anzulegen pflegte, sondern sich auf summarische Eintragungen der oben zitierten Art in den Annalen der Fakultät und die Ablage einiger Antragsunterla- gen in den Dekanatsfaszikeln beschränkte. 3 Über das Bestehen einer Venia- Disputation erhielt der Kandidat keine Bescheinigung, noch wurde ein Grad und damit ein Diplom vergeben. Im Unterschied zur Promotionsdisputation erfolgte am Ende der Venia-Disputation auch keine feierliche Ausrufung ( renunciatio ) durch den Dekan. Mit dem abschließenden Verlassen der oberen Kanzel des zweistöcki- gen Katheders erklärte der Kandidat sich am Ende der Pro loco-Disputation 2 [Michaelis] (wie Anm. 1), Bd. 3, S. 2 und 4. – Die Privatdozentin war nach dem flotten Bursch für eine andere Art der Belehrung zuständig (Henne, Helmut/Objartel, Georg (Hg.): Bibliothek zur histori- schen deutschen Studenten- und Schülersprache, Bd. 3. Berlin 1981, S. 263. 3 UAG: Jur. Prom. 1734-1823. Diese Archivalie wurde zu ihrer Zeit als Annalen der Fakultät be- zeichnet, da in ihr neben den Eintragungen zu den Promotionen auch andere bedeutsame Ereignisse (wie z. B. Berufungen) verzeichnet sind. – Die 15 Thesen von Weyhes sind eher zufällig im Sammel- band der Göttinger Hochschulschriften dieses Jahres in der Universitätsbibliothek überliefert: SUB: Academica Gottingensia Anno 1812. – Zu von Weyhes Thesen vgl. auch unten Seite 130. 7 selbst zum lehrberechtigten Privatdozenten. Nach der treffenden Formulierung von Michaelis setzten sie sich selber . Daher ist bei einer nachlässigen Führung der Dekanatsannalen manchmal für einen Privatdozenten der zulassungswirksame Akt nicht nachweisbar. Im Unterschied zur Promotion zählte die Zulassung zur Lehre nicht zu den bedeutungsvollen Ereignissen im Hochschulleben und in der Biogra- phie der Betroffenen. In der hier näher untersuchten Stichprobe hatte sich nur eine kleine Minderheit der Privatdozenten statutengerecht „habilitiert“. Die meis- ten lehrten auf der Basis ihrer Promotion zum Magister bzw. Doktor. Zur historischen Unauffälligkeit trug weiterhin bei, dass in der Frühzeit der Geor- gia Augusta es den Fakultäten völlig fern lag, über einen Privatdozenten eine Per- sonalakte zu führen. Da die Fakultäten bei der Zulassung eines Privatdozenten autonom handelten, brauchten sie vor 1831 das Kuratorium ex officio nicht über dessen Kreierung zu benachrichtigen. Weil die Privatdozenten keine „Staatsdiener“ waren, wurden sie nicht auf diesen vereidigt, und daher legte auch das aufsichtfüh- rende Kuratorium in Hannover vor dem Jahre 1831 für die Privatdozenten der Georgia Augusta nur bei außergewöhnlichen Vorkommnissen eine spezielle Akte an. Da die Privatdozenten als unbesoldete Hochschullehrer lehrten, gab es über sie keine Buchführung gehaltzahlender Instanzen. Auch bei lebenslanger Tätigkeit als Privatdozent an der Georgia Augusta entstanden keine Akten bei staatlichen Pensionskassen. Zu ihrem Leidwesen war die Gruppe der Privatdozenten von der Selbsthilfeeinrichtung der Professoren-Witwen- und Waisenkasse ausgeschlossen. Neben den Lücken in der Überlieferung erschwert auch der Stand der archivali- schen Erschließung der Fakultätsakten die Erforschung der Privatdozentur. Hans- Christof Kraus, der jüngst die archivalischen Voraussetzungen einer Promotions- forschung an der Georgia Augusta klärte, traf eine teilweise günstige, teilweise aber auch ungleichmäßige und daher fraglos unvollständige, teilweise ebenfalls sehr unübersichtliche Überlie- ferung des Universitätsarchivs der Georgia Augusta an. 4 Für die Akten der Medizinischen Fakultät und der Philosophischen Fakultät existiert kein Findbuch, so dass man nicht sicher sein kann, im Promotions- und Habilitationsbereich alle einschlägigen Bestände zu kennen. Auch die Erfassung der Lehrtätigkeit der Privatdozenten stößt auf überlieferungs- bedingte Grenzen. Die Lektionsverzeichnisse der Georgia Augusta verzeichnen erst nach der Mitte des 18. Jahrhunderts ihre Lehrveranstaltungen. Als doctores privati durften die Privatdozenten anfangs nur – nach Gegenzeichnung des Dekans – durch die Pedelle ihre Lehrveranstaltungen am Schwarzen Brett anschlagen lassen, so dass in der Frühzeit der Georgia Augusta ihre Lehrankündigungen keine papierenen Spuren hinterlassen haben. Erst 1755 wurden die Ankündigungen einiger Privatdozenten in das deutschsprachige Lektionsverzeichnis aufgenom- men, auf einen entsprechenden Abdruck im lateinischen Lektionskatalog mussten sie bis 1832 warten. 5 Weil die Privatdozenten als Neulinge oft keine Vorlesungen 4 Kraus (wie Anm. 137), S. 143. 5 Zunächst wurden im deutschsprachigen Lektionsverzeichnis nur die öffentlichen Lehrer (Professoren) verzeichnet. Im Verzeichnis vom 14. 9. 1754 sind neben den Lehrstunden der Professoren auch die 8 zustande brachten, verlagerten manche das Schwergewicht ihrer Tätigkeit auf die Erteilung von Privatunterricht. Der aber unterlag keiner Kontrolle und hinterließ zumeist keine dem Historiker fassbare Spuren. Auch auf dem Feld der wissen- schaftlichen Veröffentlichungen sind einige Privatdozenten der hier gewählten Stichprobe nicht anzutreffen. Von ihnen ist weder eine Dissertation noch sind spätere Publikationen in der SUB Göttingen nachweisbar. Es braucht nicht besonders hervorgehoben werden, dass eine Mitwirkung der Privatdozenten in den Gremien der Universität während ihres Interims – oder ihrer lebenslangen Tätigkeit an der Georgia Augusta – nicht vorgesehen war, so dass sie auch in diesen Aktenbeständen keine Spuren hinterlassen haben – es sei denn, sie waren das Objekt des Gremieninteresses, weil sie in auffälliger Weise gegen Ordnungen der Hochschule verstießen und aus diesem Grunde eine Be- schäftigung mit ihnen unvermeidlich wurde. Aber falls die Fakultäten ihr Privileg gewahrt sahen, über die Zulassung ( Venia docendi et indicendi, Venia legendi oder Er- laubnis zu lesen ) der Privatdozenten entscheiden zu dürfen, entwickelten sie danach manchmal ein skandalöses Desinteresse an dem weiteren Schicksal ihrer Novizen. 6 Auch der Versuch, vom Normativen ausgehend gewisse Grundstrukturen der Privatdozentur auszumachen, läuft weitgehend ins Leere. Explizite Habilitations- ordnungen und Kodifikationen der Rechte und Pflichten der Privatdozenten ent- standen erst durch Prozesse der Verrechtlichung im 19. Jahrhundert. Das erste separate Regulativ über die Zulassung der Privat-Docenten wurde in vier Fakultätsvarian- ten am 28. 3. 1831 – dem Endpunkt dieser Untersuchung – erlassen. 7 Bis dahin galten an der Georgia Augusta nur jene unterbestimmten statuarischen Festlegun- gen, die in den Gründungsdokumenten der Universität zwischen 1733 und 1737 in Kraft gesetzt wurden. Die spärlichen Regelungen für die Zulassung juristischer Privatdozenten sind z. B. in den Statuten dieser Fakultät so unauffällig verzeich- net, dass sie von Göttinger Verfassungshistorikern unserer Zeit – aber auch be- reits von den Gründungsmitgliedern der Fakultät – übersehen wurden. 8 Die unterbestimmte Rechtslage in den Gründungsdokumenten der Georgia Au- gusta hatte deren schwierig fassbare Fortschreibung in der Entscheidungspraxis der Fakultäten zur Folge. Notwendige Anpassungen und Präzisierungen des Rege- lungsbestandes für die Privatdozenten wurden auf der Statutenebene überhaupt nicht und auf der alltäglichen Entscheidungsebene der Fakultäten nur selten in expliziten und aktenmäßig fassbaren Beschlüssen festgemacht. Sie schlichen sich zumeist gewohnheitsrechtlich als Observanz ein, wobei die Fakultäten – unkoordi- anderer besoldeter Docenten aufgenommen. Ab dem 29. 9. 1755 wurden darüber hinaus auch die Lehr- stunden einiger Privatdozenten verzeichnet (GGA 1755, S. 1085 und 1756, S. 369). – Zum Hinter- grund der Aktion von 1755 vgl. [Michaelis] (wie Anm. 1), Bd. 3, S. 9. – UAG: Sek 316, Bl. 360. 6 Vgl. Seite 331. 7 Abschriften der Fassungen für die Juristische, Medizinische und Philosophische Fakultät (UAG: Sek 316, Bll. 61-66), der Theologischen Fakultät in UAG: Kur 4. II. a. 63, Bll. 2-9 (Konzept). 8 Vgl. unten Anm. 135. 9 niert – eigene Wege einschlugen. 9 Diese schleichende Fortschreibung durch die praktizierte Observanz ist schwer fassbar. Die wenigen ursprünglichen Setzungen der Statuten wurden von den Fakultäten mehr oder minder lässig gehandhabt, je nach Bedarf gedehnt und z. T. in unzulässiger Weise interpretiert, wie u. a. die über Jahrzehnte sich hinziehenden Mahnungen und Strafandrohungen der staatli- chen Aufsichtbehörden zu den Venia-Disputationen der Privatdozenten zeigen. Da ergänzende Beschlüsse der Fakultäten manchmal nur fallweise und mündlich gefasst wurden, war deren Geltung über den Einzelfall hinaus nicht unbedingt gesichert. Fortschreibungen ohne eine angemessene Folgenabschätzung führten nicht selten zu ungewollten Konsequenzen. Bei der Anwendung solcher Ad hoc- Normen ist z. T. eine Wellenbewegung im Wechsel von Liberalisierung und Straf- fung zu verzeichnen, da die Fakultäten den Missbrauch nicht hinreichend bedach- ter Konsequenzen korrigieren mussten, denn die Studenten nutzten jeden erleich- ternden Präzedenzfall. So befürchtete Michaelis 1778, dass angesichts von vier kürzlich eingegangenen Dispensanträgen die Statuten von den Studenten außer Kraft gesetzt werden könnten. Dabei dachte der einnahmefreudige Michaelis si- cher auch an seinen Geldbeutel, denn einer der dispensbedürftigen Kandidaten gab an, dass er die beantragte vorläufige Venia benötige, da aus Mangel eines hinläng- lichen Geldvorraths noch nicht imstande bin einen Gradum anzunehmen 10 Ihm fehlten einstweilen die finanziellen Prästanda sowohl für die Promotion als auch für die Habilitation. Mit einer vorgängigen Erlaubnis zum lesen meinte er sich diese be- schaffen zu können. Aber auch eine schriftliche Fixierung der erweiternden Beschlüsse in den Fakul- tätsannalen bewahrte Fortschreibungen des eigenen Regelbestandes nicht davor, dass sie vergessen oder durch opportunistische Erwägungen verdrängt wurden. Da Göttingen die einzige Universität des Kurfürstentums bzw. Königreichs Han- nover war, fehlten Systemzwänge zur Abstimmung, wie sie z. B. zwischen den verschiedenen Universitäten Badens zu Beginn des 19. Jahrhunderts wirksam wurden und dort zu schriftförmigen Mitteilungen und zur Übernahme von Habili- tations-Ordnungen zwischen den Landesuniversitäten Freiburg und Heidelberg führten. 11 Durch die Observanz wechselvoll interpretiert, blieben an der Georgia Augusta die in den vier Fakultätsstatuten vom 3. 8. 1737 enthaltenen Zulassungs- regelungen für die Kreierung der Privatdozenten bis zum 28. 3. 1831 maßgebend – angesichts der geringen Halbwertzeit moderner „Prüfungsordnungen“ eine un- wahrscheinliche Haltbarkeitsdauer. Neben diesen überlieferungsbedingten Defiziten leidet eine Geschichtsschreibung der Privatdozentur vor allem an der geringen Attraktivität des Themas. Es ist offenbar weniger motivierend sich mit dem Larvenstadium eines Gelehrten zu beschäftigen, als jenseits seines „Rufes“ nachzuzeichnen, wie der erfolgreiche 9 Zur Diskrepanz zwischen den normensetzenden Texten und der Prüfungsrealität an der von ihm untersuchten Universität Freiburg vgl. Speck (wie Anm. 326), S. 51. 10 UAG: Phil. Dek. 61, Nr. 26 und 27. – Zum Charakter und Verhalten von Michaelis vgl. Smend: Michaelis und Eichhorn (wie Anm. 1313), S. 60. 11 Nauck: Privatdozenten (wie Anm. 13), S. 25 f. 10 Professor Karriere machte und Fach- oder gar Wissenschaftsgeschichte schrieb. Dies gilt nicht nur für individuelle Gelehrtenbiographien sondern auch für breiter angelegte Forschungen zur Geschichte des Professorenstandes wie z. B. für die Untersuchung von Hermann Niebuhr zur Sozialgeschichte der Marburger Profes- soren zwischen 1653 und 1806. 12 Aus der Forschungsperspektive „Professoren- schaft der Universität X“ sind die Privatdozenten der betreffenden Universität in der Regel von nur mäßigem Interesse. Jede anspruchsvolle Universität rekrutierte sich nur zum kleinen Teil qua Hausberufungen aus der eigenen Privatdozenten- schaft. Qualitätsbewusste Universitäten haben zu allen Zeiten versucht, geistiger Inzucht – insbesondere auch durch örtliche Professorendynastien – mit der Berufung auswärtiger Dozenten zu begegnen. Ein Pflanzgarten aber, der für alle Universitäten da war, interessierte in der Regel den zeitgenössischen lokalen Gärtner und den späteren Chronisten dieser Universität gleichermaßen wenig. Das Thema „Privatdozenten der Universität X“ aufzugreifen, ist noch weniger attraktiv, und relativ selten. E. Th. Nauck untersuchte eingehend die Geschichte der Privatdozenten der Universität Freiburg i. Br. im Zeitraum 1818-1955. Zur Geschichte der Habilitation an der Universität Erlangen-Nürnberg hat Ernst Schubert eine Darstellung vorgelegt, die kein Bestandsverzeichnis enthält und vor allem in genereller Betrachtung der Entwicklung der Habilitation nachgeht. 13 Bei Forschungsansätzen dieser Art ist einmal der enorme Aufwand abschreckend, dieses z. T. rasch wechselnde Personal zu erfassen. Der keineswegs vollständige Catalogus der Göttinger Professoren listet 1266 Privatdozenten für den Zeitraum von 1734 bis 1962 auf. Auch bei epochenbezogener Eingrenzung der Thematik ist es für den Bearbeiter erforderlich, sich bei schlechter Quellenlage in eine Vielzahl von Biographien einzuarbeiten. Hinzu kommt die überfordernde Notwendigkeit, sich mit der wissenschaftlichen Entwicklung einer Vielzahl von Fächern vertraut machen zu müssen, da eine Gelehrtenbiographie nur im Medium ihrer Disziplin- geschichte Konturen gewinnen kann. Bei Privatdozenten, die einen Ruf erhielten, sind komplizierte Verbleibstudien in der deutschen oder abendländischen Gelehr- tenwelt erforderlich, in der nicht alle eine erkennbare Spur hinterließen. 12 Niebuhr, Hermann: Zur Sozialgeschichte der Marburger Professoren 1653-1806. Quellen und Forschungen zur hessischen Geschichte 44. Darmstadt/Marburg 1983. – Privatdozenten und ao. Professoren wurden per definitionem von Niebuhr ausgeschieden (ebd. S. 7). 13 Vgl. Nauck, E[rnst] Th[eodor]: Die Privatdozenten der Universität Freiburg i. Br. 1818-1955. Beiträge zur Freiburger Wissenschafts- und Universitätsgeschichte 8. Freiburg i. Br. 1956. – Schu- bert, Ernst: Die Geschichte der Habilitation. In: Kößler, Henning (Hg.): 250 Jahre Friedrich- Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Festschrift. Erlangen 1993, S. 115-151. – Die folgenden universitätsübergreifenden Untersuchungen betreffen nicht den in dieser Arbeit untersuchten Zeit- raum: Busch, Alexander: Die Geschichte des Privatdozenten. Eine soziologische Studie zur großbe- trieblichen Entwicklung der deutschen Universitäten. Göttinger Abhandlungen zur Soziologie 5. Stuttgart 1959. Busch setzt eine großbetriebliche Entwicklung erst für die wilhelminische Ära an (ebd. S. 61). – Martin Schmeiser: Akademischer Hasard. Das Berufsschicksal des Professors und das Schick- sal der deutschen Universität 1870-1920. Eine verstehend soziologische Untersuchung. Stuttgart 1994, wertet Daten von Juristen und Medizinern während eines späteren Zeitraumes aus, in dem nach Schmeiser die Privatdozentur als charismatische Auslesestruktur fungierte. 11 Noch schwieriger ist es, dem Gros jener Privatdozenten nachzugehen, denen es nicht gelang, als Professoren die Lehrkanzel einer Universität zu besteigen. Das Spektrum ihrer Lebensläufe ist breit gefächert und oft schlecht dokumentiert. Beruflicher Erfolg in bürgerlichen Professionen oder im öffentlichen und kirchli- chen Dienst zeichnet jene Gruppe aus, die sich zugunsten alternativer Lebensent- würfe gänzlich von der Universität lösen konnte und als Überschuss der Privatdo- zentur das Leben außerhalb der Universität bereicherte. Überraschend groß ist in der hier untersuchten Göttinger Stichprobe der Anteil derer, die am Ort blieben und durch die Übernahme eines „Amtes“ mit Zweiterwerb den gehaltlosen Pri- vatdozenten in sich ernährte. Problematisch ist jene Gruppe der Privatdozenten, die auf diese ökonomische Absicherung meinte verzichten zu können. Einige von ihnen hatten später als alternde Dozenten am Rande des Elends zu kämpfen, um sich und ihre Familie vor Hunger und Obdachlosigkeit zu bewahren. Zum Vorteil eines späteren Chronisten werden sie in ihrer großen Not manchmal aktenkundig, und so treten die Extreme im Qualitätsspektrum der Privatdozentur noch am deutlichsten hervor: die als Professoren berufenen Aufsteiger an dem einen Ende und das akademische Proletariat mit seinen Petitionen um Unterstützung am an- dern. Unter den Abbrechern einer Hochschulkarriere fehlen auch jene nicht, die als Aussteiger resignierend ins akademische Abseits gingen und damit in einem heute historiographisch kaum noch zu erhellenden Dunkel verschwanden. Was aus den Studenten insgesamt wurde, nachdem sie die Universität verlassen hatten, ist der am schlech- testen erforschte Teil des Hochschulsystems. 14 Von dieser übergreifenden Feststellung kann man auch die Privatdozenten nicht ausnehmen. Auf Privatdozenten als Teil des akademischen Proletariats fällt selten der Blick der Universitätshistoriker. In seinem Vergleich des angelsächsischen und des deut- schen Universitätswesens hat Flexner in Übereinstimmung mit manchem deut- schen Beobachter den fundamentalen Beitrag der Institution Privatdozentur zur Entwicklung der deutschen Universität hervorgehoben: Der Privatdozent verkör- perte seiner Meinung nach den reinsten und ausgesprochendsten akademischen Typus; die Wahl seiner Laufbahn bewies seine idealistische Einstellung zum Leben und sein tiefes Interesse für Wissen und Ideen. Die Privatdozentur war daher eine glückliche Einrichtung, [...] sie war der eigentliche Schwerpunkt der Universität. Wenn Flexner andererseits anmerkt, dass dieses System auch ein gelehrtes Proletariat bedingte, das oft recht unglücklich war , so kann man diese harmlose Formulierung nicht schwarz genug unterstreichen. 15 Die Erfolgsgeschichte der Privatdozentur führt in die Walhalla, für ihre negative Bi- lanz sind auch die Akten der Armendeputation aufzublättern. Als unbesoldete Freiberufler ohne Anspruch auf Regelbeförderung und Pensionsaussicht lebten die Privatlehrer früherer Zeiten mit einem existenzbedrohenden Risiko. Ob es einem 14 Frijhoff (wie Anm. 635), S. 327. 15 Flexner, Abraham: Die Universitäten in Amerika, England, Deutschland. Berlin 1932, S. 255 f. und 232. – Zur Privatdozentur als Spezifikum der deutschen Universitätsgeschichte neuerer Zeit vgl. Klinge, Matti: Die Universitätslehrer. In: Rüegg, Walter (Hg.): Geschichte der Universität in Euro- pa. Bd. III: Vom 19. Jahrhundert zum Zweiten Weltkrieg (1800-1945). München 2004, S. 124 f. 12 solchen Privatdozenten, vollends einem Assistenten, jemals gelingt, in die Stelle eines vollen Ordi- narius oder gar eines Institutsvorstandes einzurücken, ist eine Angelegenheit, die einfach Hazard ist . So Max Weber zur Verteilung von Risiken und Chancen in der Wissenschaft als Beruf. 16 Angesichts dieser Sperrigkeit und der geringen Attraktivität des Themas verwun- dert es nicht, wenn die Erforschung der Göttinger Privatdozentur noch in den Anfängen steckt. Auch jüngst hat der historiographische Schub eines Jubeljahres vielfach nur dazu geführt, anhand der Professorenschaft die Erfolgsgeschichte der Fächer und Fakultäten fortzuschreiben. 17 Als marginal angesehene Angehörige der Georgia Augusta spielen die Privatdozenten darin nur sehr selten eine Rolle. Be- achtliche Vorleistungen für ihre Erforschung sind mit dem Pütter und Wilhelm Ebel verknüpft. Ebels Memorabilia Gottingensia enthalten ein Kapitel Zur Entwick- lungsgeschichte des Göttinger Privatdozenten 18 Von erheblich größerer und bleibender Bedeutung ist der von Ebel herausgegebene Catalogus der Göttinger Professoren, in dem auch die 1266 Privatdozenten des Zeitraums von 1734 bis 1962 mit eini- gen Grunddaten und der Auflistung der biographischen Sekundärliteratur erfasst sind. 19 Der Catalogus greift einen Berichtsstrang der umfassenderen Gelehrtenge- schichte der Georgia Augusta von Johann Stephan Pütter aus den Jahren 1765 und 1788 auf, die 1820 von Friedrich Saalfeld und 1838 von Georg Heinrich Oesterley [Nr. 7] fortgesetzt wurde – ein Muster der Statistik in der Anwendung auf eine ihrer vornehmsten Lehr- und Forschungsstätten. 20 Oesterley zog als letzter Bearbeiter des Pütter 1838 für die Datenlage der hier un- tersuchten frühen Göttinger Privatdozentur ein entmutigendes Fazit: Ein vollständiges und zuverlässiges Verzeichniß der verstorbenen und abgegangenen Privatdocenten giebt es nicht und kann es auch nicht geben. Denn in der ersten Zeit nach Errichtung der Universität finden sich keine Verzeichnisse der Privatdocenten selbst in den Staatscalendern nicht, und nur in den Rescripten und einzelnen Druck- schriften der damaligen Zeit findet man einzelne Notizen, z. B., daß Philippi in der juristischen und Cron in der medicinischen Facultät zu den ersten Privatdocenten ge- hört haben. Erst im J. 1756 wurden in den GgA Privatdocenten aufgeführt. Selbst in der neuern Zeit ist es oft zweifelhaft, ob Jemand von der ertheilten venia docendi 16 Weber, Max: Wissenschaft als Beruf. München und Leipzig 1919, S. 8. 17 Zum Problemkreis Jubiläumsschrift und universitäre Alltagsarbeit vgl. die bei Rasche (wie Anm. 143), S. 85, Anm. 13 angegebene Literatur. 18 Ebel: Privatdozenten (wie Anm. 1), S. 57-72. 19 Ebel, Wilhelm (Hg.): Catalogus Professorum Gottingensium 1734-1962. Göttingen 1962. – Ebels Angaben zur Dauer der Privatdozentur in dem hier untersuchten Zeitabschnitt sind nicht selten korrekturbedürftig. 20 Pütter, Johann Stephan: Versuch einer academischen Gelehrten-Geschichte von der Georg- Augustus-Universität zu Göttingen. 1. Teil, Göttingen 1765; 2. Teil, Göttingen 1788; 3. Teil, Han- nover 1820 (fortgesetzt von Prof. Dr. Friedrich Saalfeld); 4. Teil, Göttingen 1838 (fortgesetzt von Universitätsrat Dr. Georg Heinrich Oesterley [Nr. 7] ).