Vereinte Nationen A/RES/62/208 Distr.: Allgemein Generalversammlung 14. März 2008 Zweiundsechzigste Tagung Tagesordnungspunkt 59 (b) Von der Generalversammlung am 19. Dezember 2007 angenommene Resolution [zum Bericht des Zweiten Ausschusses (A/62/424/Add.2)] 62/208.Triennale umfassende Überprüfung der operativen Aktivitäten zur Entwicklung des Systems der Vereinten Nationen Die Generalversammlung, unter Hinweis auf ihre Resolutionen 44/211 vom 22. Dezember 1989, 47/199 vom 22. Dezember 1992, 50/120 vom 20. Dezember 1995, 52/203 vom 18. Dezember 1997, 52/12 B vom 19. Dezember 1997, 53/192 vom 15. Dezember 1998, 56/201 vom 21. Dezember 2001 und 59/250 vom 22. Dezember 2004, Entschließungen des Wirtschafts- und Sozialrats 2005/7 vom 20. Juli 2005 und 2006/14 vom 26. Juli 2006 sowie weitere einschlägige Entschließungen, erneut erklärend, wie wichtig die alle drei Jahre andauernde umfassende Überprüfung der operativen Tätigkeiten ist, mit der die Generalversammlung zentrale systemweite politische Leitlinien für die Entwicklungszusammenarbeit und die Aufländer-Bedingungen des Systems der Vereinten Nationen festlegt, sowie in Bekräftigung der Notwendigkeit, die Vereinten Nationen zu stärken, um ihre Autorität und Effizienz zu stärken, sowie ihre Fähigkeit, im Einklang mit den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen das gesamte Spektrum der Entwicklungsherausforderungen unserer Zeit wirksam anzugehen, unter Hinweis auf die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die Relevanz, Wirksamkeit, Effizienz, Rechenschaftspflicht und Glaubwürdigkeit des Systems der Vereinten Nationen als gemeinsames Ziel und Interesse zu erhöhen, sowie unter Hinweis darauf, dass das System der Vereinten Nationen mit angemessenen und rechtzeitigen Ressourcen ausgestattet werden muss, damit es seine Mandate erfüllen kann, erneut erklärend, dass die vollständige Und rechtzeitige Durchführung aller Elemente ihrer Resolutionen 44/211, 47/199, 50/120, 53/192, 56/201 und 59/250 sowie der Für die operativen Entwicklungstätigkeiten relevanten Teile ihrer Resolution 52/12 B, die als integraler Bestandteil dieser Resolution betrachtet werden sollten, sichergestellt werden muss, unter Hinweis auf die Rolle des Wirtschafts- und Sozialrats bei der Koordinierung und Orientierung des Systems der Vereinten Nationen, um sicherzustellen, dass diese politischen Leitlinien im Einklang mit dieser Resolution und den Resolutionen 48/162 der Generalversammlung vom 20. Dezember 1993, 07-47625 A/RES/62/208 50/227 vom 24. Mai 1996, 57/270 B vom 23. Juni 2003 und 61/16 vom 20. November 2006 systemweit umgesetzt werden, sowie unter Hinweis auf die Ergebnisse der großen Konferenzen und Gipfeltreffen der Vereinten Nationen auf wirtschaftlichem, sozialem und damit zusammenhängendem Gebiet, wie der Millenniums-Erklärung der Vereinten Nationen von 2000, den Monterrey-Konsens 1 der Internationalen Konferenz über Entwicklungsfinanzierung von 2002, den 2 Durchführungsplan des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung ("Durchführungsplan von Johannesburg") von 2002, das Ergebnis des Weltgipfels 2005 und seine Resolution 60/265 vom 30. Juni 2006 über die Folgemaßnahmen zu den Entwicklungsergebnissen des Weltgipfels 2005, einschließlich der Millenniums-Entwicklungsziele und anderer international vereinbarter Entwicklungsziele, 34 in Anerkennung der entscheidenden Rolle, die diese Konferenzen und Gipfeltreffen bei der Gestaltung einer umfassenden Entwicklungsvision und bei der Festlegung gemeinsam vereinbarter Ziele gespielt haben, die zu unserem Verständnis und unseren Maßnahmen zur Bewältigung der Herausforderungen zur Verb esserung des menschlichen Lebens in verschiedenen Teilen der Welt beigetragen haben, erneut erklärend, dass jedes Land die Hauptverantwortung für seine eigene Entwicklung übernehmen muss und dass die Rolle der nationalen Politiken und Entwicklungsstrategien bei der Verwirklichung einer nachhaltigen Entwicklung nicht überbetont werden darf, und anerkennend, dass die nationalen Anstrengungen durch unterstützende globale Programme, Maßnahmen und Politiken ergänzt werden sollten, die darauf abzielen, die Entwicklungsmöglichkeiten der Entwicklungsländer zu erweitern, wobei die nationalen Bedingungen zu berücksichtigen und die Achtung der nationalen Eigenverantwortung, Strategien und Souveränität zu gewährleisten, in der Erkenntnis, dass die international vereinbarten Entwicklungsziele, einschließlich der Millenniums-Entwicklungsziele, einen Rahmen für die Planung, Überprüfung und Bewertung der Entwicklungstätigkeit der Vereinten Nationen bieten, sowie in der Erkenntnis, dass Entwicklung, Frieden und Sicherheit und Menschenrechte miteinander verknüpft sind und sich gegenseitig verstärken, und bekräftigend, dass die Entwicklung ein zentrales Ziel an sich ist und dass sie ein Schlüsselelement des übergreifenden Rahmens der operativen Entwicklungsaktivitäten der Vereinten Nationen darstellt, ferner anerkennend, daß der Privatsektor und die Zivilgesellschaft, einschließlich der nichtstaatlichen Organisationen, einen positiven Beitrag zur Erreichung der international vereinbarten Entwicklungsziele, einschließlich der Millenniums-Entwicklungsziele, leisten können, und ihren weiteren Beitrag zur Unterstützung der nationalenEntwicklungsbemühungen im Einklang mit den nationalen Plänen und Prioritäten fördern, in der Erkenntnis, daß neue Technologien, einschließlich der In formations- und Kommunikationstechnologien,ieseine Gelegenheit bieten, die Entwicklung _______________ 1 Siehe Resolution 55/2. 2 Bericht der Internationalen Konferenz über Entwicklungsfinanzierung, Monterrey, Mexiko, 18-22. März 2002 (Veröffentlichung der Vereinten Nationen, Sales No. E.02.II.A.7), Kap. I, Entschließung 1, Anlage. 3 Bericht des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung, Johannesburg, Südafrika, 26. August–4. September 2002 (Veröffentlichung der Vereinten Nationen, Sales No. E.03.II.A.1 und Korrigendum), Kap. I, Entschließung 2, Anlage. 4 Siehe Auflösung 60/1. 2 A/RES/62/208 insbesondere in den Entwicklungsländern zu beschleunigen, und feststellend, daß der Zugang zu diesen Technologien nachwie vor uneinheitlich ist und daß nach wie vor eine digitale Kluft besteht , erneut darauf hinnehmend, wie wichtig der Aufbau nationaler Kapazitäten zur Beseitigung der Armut und zur Verfolgung eines nachhaltigen und gerechten Wirtschaftswachstums und einer nachhaltigen Entwicklung als zentrales Ziel der Entwicklungszusammenarbeit des Systems der Vereinten Nationen ist, in der Erkenntnis, dass die derzeitigen Trends bei der Entwicklungshilfe, einschließlich sektorweiter Ansätze und Budgethilfe, Herausforderungen für die Vereinten Nationen darstellen, und betonend, dass die Vereinten Nationen eine Rolle bei der Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Verwaltung dieser Hilfsmodalitäten spielen können, sowie in Anerkennung der dringenden und spezifischen Bedürfnisse der am wenigsten entwickelten Länder, der Binnenentwicklungsländer und der kleinen Inselentwicklungsländer, ferner in Anerkennung der besonderen Bedürfnisse Afrikas, Ich Einleitung 1. nimmt mit Dank Kenntnis von den Berichten des Generalsekretärs über die alle zwei Jahre durchgeführte umfassende überprüfung der operativen Entwicklungsaktivitäten des Systems der Vereinten Nationen und über die umfassenden statistischen Analysen 5 iderFinanzierung operativer Entwicklungsaktivitäten des Systems der Vereinten Nationen; 6 2. nimmt Kenntnis von den Fortschritten, die das Entwicklungssystem der Vereinten Nationen bei der Durchführung der Resolution 59/250 der Generalversammlung vornimmt, und fordert das System der Vereinten Nationen auf, seine vollständige Umsetzung unter Berücksichtigung der Bestimmungen dieser Resolution zu beschleunigen; 3. bekräftigt, dass die grundlegenden Merkmale der operativen Entwicklungsaktivitäten des Systems der Vereinten Nationen unter anderem ihr universeller, freiwilliger und gewährender Charakter, ihre Neutralität und ihr Multilateralismus sowie ihre Fähigkeit, flexibel auf den Entwicklungsbedarf der Programmländer zu reagieren, sein sollten und dass die operativen Tätigkeiten im Nutzen der Programmländer auf Ersuchen dieser Länder und im Einklang mit ihren eigenen Entwicklungspolitiken und -prioritäten durchgeführt werden; 4. betont, dass es keinen "einheitlichen Ansatz" für die Entwicklung gibt und dass die Entwicklungshilfe des Entwicklungssystems der Vereinten Nationen in der Lage sein sollte, auf die unterschiedlichen Entwicklungsbedürfnisse der Programmländer zu reagieren, und dass sie im Einklang mit ihren Vorgaben mit ihren nationalen Entwicklungsplänen und -strategien in Einklang stehen sollte; 5. erkennt an, dass die Stärke des operationellen Systems der Vereinten Nationen in seiner Legitimität auf Landesebene als neutraler, objektiver und _______________ 5 A/62/73-E/2007/52 und A/62/253. 6 A/62/74-E/2007/54 und A/62/326. 3 A/RES/62/208 vertrauenswürdiger Partner sowohl für die Programmländer als auch für die Geberländer liegt; 6. betont, dass die nationalen Regierungen die Hauptverantwortung für die Entwicklung ihrer Länder und für die Koordinierung aller Arten von Externer Hilfe, einschließlich der von multilateralen Organisationen geleisteten, auf der Grundlage nationaler Strategien und Prioritäten tragen, um diese Hilfe wirksam in ihre Entwicklungsprozesse zu integrieren; 7. betont, dass die operativen Entwicklungsaktivitäten des Systems der Vereinten Nationen auf der Grundlage ihrer Auswirkungen auf die Programmländer als Beiträge zur Verbesserung ihrer Fähigkeit zur Beseitigung der Armut, eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums und einer nachhaltigen Entwicklung bewertet und bewertet werden sollten; 8. beschließt, dass das Entwicklungssystem der Vereinten Nationen mit Zustimmung und Zustimmung des Gastlandes die nationalen Regierungen dabei unterstützen sollte, ein günstiges Umfeld zu schaffen, in dem die Verbindungen und die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Regierungen, dem Entwicklungssystem der Vereinten Nationen, der Zivilgesellschaft, den nationalen nichtstaatlichen Organisationen und dem Privatsektor, die am Entwicklungsprozess beteiligt sind, gestärkt werden, gegebenenfalls auch im Rahmen des Vorbereitungsprozesses des Entwicklungshilferahmens der Vereinten Nationen, um neue und innovative Lösungen für Entwicklungsprobleme im Einklang mit den nationalen Politiken und Prioritäten zu finden; 9. betont, dass der Zweck der Reform darin besteht, das Entwicklungssystem der Vereinten Nationen effizienter und wirksamer zu gestalten, indem es die Entwicklungsländer bei der Erreichung der international vereinbarten Entwicklungsziele auf der Grundlage ihrer nationalen Entwicklungsstrategien unterstützt, und betont außerdem, dass die Reformbemühungen die Effizienz der Organisation steigern und konkrete Entwicklungsergebnisse erzielen sollten; 10. ersucht das Entwicklungssystem der Vereinten Nationen, seine Anstrengungen fortzusetzen, um auf die nationalen Entwicklungspläne, -politiken und -prioritäten zu reagieren, die den einzigen tragfähigen Bezugsrahmen für die Programmplanung operativer Tätigkeiten auf Länderebene bilden, und die vollständige Integration der operativen Entwicklungsaktivitäten auf Landesebene in die nationale Planung und Programmplanung unter der Leitung der natio nalen Regierungen in allen Phasen des Prozesses fortzusetzen und gleichzeitig die volle Einbeziehung aller maßgeblichen Interessenträger auf nationaler Ebene sicherzustellen; 11. erkennt an, dass die Stärkung der Rolle und der Fähigkeit des Entwicklungssystems der Vereinten Nationen, die Länder bei der Erreichung ihrer Entwicklungsziele zu unterstützen, eine kontinuierliche Verbesserung ihrer Wirksamkeit, Effizienz, Kohärenz und Wirkung sowie eine erhebliche Aufstockung der Ressourcen und eine kontinuierliche, berechenbarere und sicherere Erweiterung ihrer Ressourcenbasis erfordert; 12. legt dem Generalsekretär nahe, über den Koordinierungsrat der Leiter der Exekutivorgane des Systems der Vereinten Nationen und gegebenenfalls über die Entwicklungsgruppe der Vereinten Nationen Anstrengungen zu unternehmen, um die Kohärenz, Wirksamkeit und Effizienz des Entwicklungssystems der Vereinten Nationen zu verbessern; 4 A/RES/62/208 13. erkennt an, dass die einzelnen Fonds, Programme und Organisationen der Vereinten Nationen über spezifische Erfahrungen und Fachkenntnisse verfügen, die aus ihren Mandaten und strategischen Plänen stammen und, mit ihnen im Einklang stehen, und betont in diesem Zusammenhang, dass die Verbesserung der Koordinierung und Kohärenz auf Landesebene in einer Weise erfolgen sollte, die die jeweiligen Mandate und Rollen anerkennt und die wirksame Nutzung der Ressourcen und das einzigartige Fachwissen aller Fonds, Programme und Sonderorganisation en der Vereinten Nationen verbessert; 14. fordert alle Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die vollständige Umsetzung der international vereinbarten Entwicklungsziele, einschließlich der Millenniums-Entwicklungsziele, fortzusetzen, und erkennt den positiv en Beitrag an, den diese Ziele leisten können, um den operativen Entwicklungsaktivitäten des Systems der Vereinten Nationen im Einklang mit den nationalen Entwicklungsbemühungen und -prioritäten eine Richtung zu geben; 15. erkennt an, dass der Übergang von der Nothilfe zur Entwicklung eine komplexe Herausforderung im Hinblick auf die universelle Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele darstellt; 16. erkennt außerdem an, wie wichtig konsistente, zuverlässige und umfassende statistische Daten und Analysen über die operativen Tätigkeiten der Vereinten Nationen sind, um ein Verständnis der Entwicklungen und Trends zu vermitteln, die zu soliden politischen Entscheidungen beitragen; Ⅱ Finanzierung operativer Tätigkeiten des Entwicklungssystems der Vereinten Nationen 17. erkennt die Anstrengungen der entwickelten Länder zur Aufstockung der Mittel für die Entwicklung an, namentlich die Zusagen einiger Industrieländer, die öffentliche Entwicklungshilfe zu erhöhen, stellt mit Besorgnis fest, dass die öffentliche Entwicklungshilfe im Jahr 2006 insgesamt zurückgegangen ist, fordert die Erfüllung aller öffentlichen Entwicklungshilfezusagen, einschließlich der Zusagen vieler Industrieländer, das Ziel von 0,7 % des Bruttonationaleinkommens für die öffentliche Entwicklungshilfe bis 2015 zu erreichen und mindestens 0,5 % des Bruttonationaleinkommens für die öffentliche Entwicklungshilfe bis 2010 zu erreichen, sowie das Ziel von 0,15 % bis 0,20 % fü r die am wenigsten entwickelten Länder, und fordert die entwickelten Länder, die dies noch nicht getan haben, nachdrücklich auf, in dieser Hinsicht konkrete Anstrengungen zu unternehmen, um ihren Verpflichtungen rechnung zu stehen; 18. betont, dass die Kernressourcen aufgrund ihres ungebundenen Charakters nach wie vor das Fundament der operativen Entwicklungsaktivitäten des Systems der Vereinten Nationen sind, und stellt in diesem Zusammenhang mit Besorgnis fest, dass der Anteil der Kernbeiträge zu den Fonds und Programmen der Vereinten Nationen in den letzten Jahren zurückgegangen ist, und erkennt an, dass die Organisationen das Ungleichgewicht zwischen den Kernressourcen und den Nicht-Kernressourcen kontinuierlich angehen müssen; 19. fordert die Geberländer und andere Länder, die dazu in der Lage sind, nachdrücklich auf, ihre freiwilligen Beiträge zu den Kernhaushalten des Entwicklungssystems der Vereinten Nationen, insbesondere zu seinen Fonds, Programmen und Sonderorganisationen, erheblich zu erhöhen u nd auf mehrjähriger Basis nachhaltig und berechenbar einen Beitrag zu leisten; 5 A/RES/62/208 20. stellt fest, dass nicht zum Kern gehörende Ressourcen eine wichtige Ergänzung der regulären Ressourcenbasis des Entwicklungssystems der Vereinten Nationen darstellen, um operative Entwicklungsaktivitäten zu unterstützen und damit zu einer Erhöhung der Gesamtressourcen beizutragen, wobei gleichzeitig anerkannt wird, dass nicht zum Kern wertbezogene Ressourcen keine Grundlage für die Kernressourcen darstellen und dass nicht zweckgebundene Beiträge für die Kohärenz und Harmonisierung der operativen Entwicklungsaktivitäten von entscheidender Bedeutung sind; 21. stellt in diesem Zusammenhang außerdem fest,dass der verstärkte Einsatz restriktivzweckgebundener Nicht-Kernressourcen den Einfluss der Leitungsgremien verringert und zur Zersplitterung der operativen Aktivitäten zur Entwicklung des Systems der Vereinten Nationen führen kann und somit ihre Wirksamkeit einschränken kann; 22. erkennt die Einrichtung thematischer Treuhandfonds, Multi-Geber- Treuhandfonds und anderer freiwilliger nicht zweckgebundener Finanzierungsmechanismen im Zusammenhang mit organisationsspezifischen Finanzierungsrahmen und -strategien an, die von den jeweiligen Leitungsorganen als Finanzierungsmodalitäten eingerichtet wurden, die den regulären Haushalten ergänzen; 23. ersucht die Fonds und Programme der Vereinten Nationen und fordert die Sonderorganisationen nachdrücklich auf, die Verwendung von Kern -/regulären Ressourcen zur Deckung der Kosten im Zusammenhang mit der Verwaltung außerplanmäßiger Mittel und ihrer Programmaktivitäten zu vermeiden; 24. betont, dass die Mobilisierung und Verwaltung außerplanmäßiger Mittel die Qualität der Durchführung des Arbeitsprogramms der Fonds, Programme und Sonderorganisationen des Entwicklungssystems der Vereinten Nationen nicht beeinträchtigen darf; 25. stellt mit Besorgnis fest, dass die ordentlichen Haushalte vieler Sonderorganisationen auf der Grundlage der veranlagten Beiträge stagnieren, und bittet die Länder, eine Erhöhung ihrer Beiträge zu den Haushalten der Sonderorganisationen in Erwägung zu ziehen, damit das Entwicklungssystem der Vereinten Nationen umfassender und wirksamer auf die Forderungen der Entwicklungsagenda der Vereinten Nationen reagieren kann; 26. erkennt die dringenden und besonderen Bedürfnisse der Einkommensländer, insbesondere der am wenigsten entwickelten Länder, an und betont, dass diese Länder auch weiterhin unterstützt werden müssen, namentlich durch die bestehenden Institutionen und Finanzierungsmechanismen des Entwicklungssystems der Vereinten Nationen; 27. erkennt außerdem an, dass die Entwicklungsländer mit mittlerem Einkommen im Bereich der Armutsbeseitigung nach wie vor vor erheblichen Herausforderungen stehen und dass Anstrengungen zur Bewältigung dieser Herausforderungen unterstützt werden sollten, u m sicherzustellen, dass die bisher erzielten Ergebnisse aufrechterhalten werden, namentlich durch die Unterstützung der wirksamen Entwicklung umfassender Strategien für die Zusammenarbeit; 28. ersucht den Generalsekretär, die bestehenden Kapazitäten inne rhalb des Sekretariats und erforderlichenfalls freiwillige Beiträge zu nutzen: aa)die Erfassung, Aktualität, Zuverlässigkeit, Qualität und Vergleichbarkeit systemweiter Finanzdaten, Definitionen und Klassifikationen für die 6 A/RES/62/208 Finanzberichterstattung über operative Entwicklungstätigkeiten des Systems der Vereinten Nationen in kohärenter Weise weiter zu erweitern und zu verbessern; bb)Aufbau eines umfassenden, nachhaltigen und konsistenten Finanzdaten - und Berichterstattungssystems für die operativen Entwicklungstätigkeiten aller zuständigen Organisationen und Einrichtungen des Systems der Vereinten Nationen; cc)in diesem Zusammenhang in den Dem Wirtschafts- und Sozialrat 2008 vorzulegenden Bericht eine knappe Bewertung der erzielten Fortschritte und eine Beschreibung der geplanten Maßnahmen aufzunehmen; d)die Mitgliedstaaten aufzufordern, zur Unterstützung der oben genannten Arbeit beizutragen; 29. ersucht den Generalsekretär außerdem, in voller Abstimmung mit den Mitgliedstaaten Maßnahmen zu ergreifen: aa)Förderung einer angemessenen und erweiterten Basis der Entwicklungshilfe des Systems der Vereinten Nationen unter anderem unter Berücksichtigung der Entwicklungsprioritäten der Programmländer; bb)die Fortsetzung des Aufwärtstrends der realen Beiträge zu den operativen Entwicklungsaktivitäten zu fördern, um Hindernisse für die Erreichung dieses Ziels zu ermitteln und diesbezüglich geeignete Empfehlungen abzugeben; cc)Förderung der Vorhersehbarkeit und der mehrjährigen Zusage von Finanzmitteln für operative Entwicklungsaktivitäten; dd)Förderung eines angemessenen Gleichgewichts zwischen Kernbeiträgen und Nicht-Kernbeiträgen; 30. ersucht den Generalsekretär ferner, der dreiundsechzigsten Tagung der Generalversammlung gemäß Ziffer 29 einen Bericht vorzulege n; 31. fordert die entwickelten Länder auf, dafür zu sorgen, dass den zuständigen zwischenstaatlichen Organen der Vereinten Nationen Informationen über ihre Bemühungen um eine Aufstockung des Umfangs der öffentlichen Entwicklungshilfe zur Verfügung gestellt werden; 32. betont, dass die Erhöhung der finanziellen Beiträge zum Entwicklungssystem der Vereinten Nationen von entscheidender Bedeutung für die Erreichung der international vereinbarten Entwicklungsziele, einschließlich der Millenniums-Entwicklungsziele, ist, und erkennt in dieser Hinsicht die sich gegenseitig verstärkenden Verbindungen zwischen erhöhter Wirksamkeit, Effizienz und Kohärenz des Entwicklungssystems der Vereinten Nationen an, indem konkrete Ergebnisse bei der Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Besei tigung der Armut und der Erreichung eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums und einer nachhaltigen Entwicklung durch operative Entwicklungsaktivitäten und die gesamtumfassende Mittelbeschaffung des Entwicklungssystems der Vereinten Nationen erzielt werden; 33. betont, wie wichtig es für das Entwicklungssystem der Vereinten Nationen ist, die strategische Planung zu verbessern, und gleichzeitig feststellend, dass ergebnisorientierte Satosie, Rechenschaftspflicht und Transparenz des Entwicklungssystems der Vereinten Nationen integraler Bestandteil einer soliden Verwaltung sind; 7 A/RES/62/208 34. betont, dass sich die Finanzierung operativer Aktivitäten zur Entwicklung des Systems der Vereinten Nationen auf langfristige Entwicklungsherausforderungen auf der Grundlage nationaler Entwicklungsstrategien konzentrieren sollte; Ⅲ Beitrag der operativen Tätigkeiten der Vereinten Nationen zur Entwicklung nationaler Kapazitäten und zur Wirksamkeit der Entwicklung A.Kapazitätsaufbau und -entwicklung 35. erkennt an, dass die Kapazitätsentwicklung und die Eigenverantwortung für die nationalen Entwicklungsstrategien für die Erreichung der international vereinbarten Entwicklungsziele, einschließlich der Millenniums -Entwicklungsziele, von wesentlicher Bedeutung sind, und fordert die Orga nisationen der Vereinten Nationen auf, die Anstrengungen der Entwicklungsländer um die Schaffung und/oder Aufrechterhaltung wirksamer nationaler Institutionen weiter zu unterstützen und die Umsetzung und erforderlichenfalls die Ausarbeitung nationaler Stra tegien für den Kapazitätsaufbau zu unterstützen; 36. betont, dass der Kapazitätsaufbau eine Kernaufgabe des Entwicklungssystems der Vereinten Nationen ist, und ersucht in dieser Hinsicht den Generalsekretär, im Benehmen mit den Mitgliedstaaten Maßnahmen zu ergreifen, um einen kohärenten und koordinierten Ansatz des Entwicklungssystems der Vereinten Nationen bei seiner Unterstützung der Anstrengungen der Programmländer zur Kapazitätsentwicklung sicherzustellen; 37. fordert das Entwicklungssystem der Vereinten Nationen auf, den Kapazitätsaufbau und den Kapazitätsaufbau der Entwicklungsländer auf deren Ersuchen weiter zu unterstützen, um die Auswirkungen der externen Entwicklungshilfe im Einklang mit den nationalen Entwicklungsplänen und - prioritäten wirksam zu koordinieren und zu bewerten; Calls upon 38. ersucht das Entwicklungssystem der Vereinten Nationen, die Entwicklung spezifischer Rahmen bedingungen zu unterstützen, die es den Programmländern auf deren Ersuchen ermöglichen sollen, Ergebnisse bei der Entwicklung ihrer Kapazitäten zur Erreichung nationaler Entwicklungsziele und -strategien zu konzipieren, zu überwachen und zu bewerten; 39. fordert die Organisationen der Vereinten Nationen auf, Maßnahmen zu ergreifen, die die Nachhaltigkeit bei den Tätigkeiten zum Kapazitätsaufbau gewährleisten, und bekräftigt, dass das Entwicklungssystem der Vereinten Nationen die nationale Durchführung und das verfügbare nationale Fachwissen und die verfügbaren nationalen Fachkenntnisse und Technologien so weit wie mö glich als Norm bei der Durchführung operativer Tätigkeiten nutzen sollte, indem es sich auf die nationalen Strukturen konzentriert und, wo immer möglich, die Praxis der Einrichtung paralleler Durchführungsstellen außerhalb nationaler und lokaler Institutionen vermeidet; 40. fordert das Entwicklungssystem der Vereinten Nationen auf, die nationale Durchführung unter Berücksichtigung der Bedeutung des Aufbaus nationaler Kapazitäten, der Vereinfachung der Verfahren und deren Anpassung an die nationalen Verfahren weiter zu stärken; 41. fordert das Entwicklungssystem der Vereinten Nationen auf, seine Beschaffungssysteme unter der Leitung bewährter Verfahren zu stärken und sich schrittweise auf die nationalen Beschaffungssysteme zu verlassen; 8 A/RES/62/208 42. ersucht außerdem das Entwicklungssystem der Vereinten Nationen, im Benehmen mit den Mitgliedstaaten einen spezifischen, messbaren, erreichbaren und zeitlich begrenzten Rahmen für den Kapazitätsaufbau von Kapazitäten zu schaffen und darüber Bericht zu erstatten, um Initiativen und Aktivitäten des Entwicklungssystems der Vereinten Nationen in entwicklungsländern zu messen; 43. legt den Fonds, Programmen und Sonderorganisationen des Entwicklungssystems der Vereinten Nationen nahe, die Zusammenarbeit auf Landes- und regionaler Ebene zu intensivieren, um ihre Fachkenntnisse, Ressourcen und Maßnahmen zur Stärkung der nationalen Kapazitäten im Einklang mit den nationalen Prioritäten und Entwicklungsplänen, gegebenenfalls auch durch die gemeinsame Länderbewertung, und den Entwicklungshilferahmen der Vereinten Nationen wirksamer zu nutzen; 44. begrüßt die Anstrengungen und Initiativen zur Verbesserung der Qualität der Hilfe und zur Steigerung ihrer Wirkung, einschließlich der Pariser Erklärung über die Wirksamkeit der Entwicklungshilfe, und fordert konkrete, wirksame und rechtzeitige Maßnahmen zur Umsetzung aller vereinbarten Verp flichtungen zur Wirksamkeit der Hilfe mit klarer Überwachung und Fristen; 45. betont, dass die Programmländer zur Erreichung der international vereinbarten Entwicklungsziele, einschließlich der in der Millenniums -Erklärung enthaltenen Ziele, 1 Zugang zu neuen und aufkommenden Technologien haben sollten, was den Technologietransfer, die technische Zusammenarbeit und den Aufbau und die Förderung wissenschaftlicher und technologischer Kapazitäten zur Beteiligung an der Entwicklung und Anpassung dieser Technologien an die lokalen Bedingungen erfordert, und fordert in diesem Zusammenhang die Mitgliedstaaten und das System der Vereinten Nationen nachdrücklich auf, die Förderung und den Transfer neuer und aufstrebender Technologien in die Programmländer zu unterstützen; 46. fordert das Entwicklungssystem der Vereinten Nationen auf, seine Rolle bei der Erleichterung des Zugangs der Entwicklungsländer zu neuen und neuen Technologien zu stärken; 47. fordert alle Organisationen des Entwicklungssystems der Vereinten Nationen nachdrücklich auf, den interinstitutionellen Informationsaustausch auf systemweiter Ebene über bewährte Verfahren und gewonnene Erfahrungen, erzielte Ergebnisse, Benchmarks und Indikatoren sowie Überwachungs - und Bewertungskriterien für ihre Aktivitäten zum Kapazitätsaufbau und zur Kapazitätsentwicklung zu intensivieren; B.Süd-Süd-Zusammenarbeit und Ausbau nationaler Kapazitäten 48. bekräftigt die zunehmende Bedeutung der Süd-Süd-Zusammenarbeit und ermutigt in dieser Hinsicht die Fonds, Programme, Sonderorganisationen und sonstigen Einrichtungen des Systems der Vereinten Nationen, die Süd -Süd- Zusammenarbeit und die Dreieckskooperation zu unterstützen, um den Entwicklungsländern auf deren Ersuchen und mit ihrem Eigentum und ihrer Führungsrolle dabei zu helfen, Kapazitäten zu entwickeln, um den Nutzen und die Auswirkungen der Süd-Süd-Zusammenarbeit und der Dreieckskooperation zu maximieren, um ihre nationalen Ziele zu erreichen, mit besonderem Schwerpunkt auf den international vereinbarten Entwicklungszielen, einschließlich der Millenniums - Entwicklungsziele; 49. fordert die Geber und die Mitgliedstaaten, die in der Lage sind, auf, dies zu tun, um ihre Unterstützung für die Süd-Süd-Zusammenarbeit, einschließlich der 9 A/RES/62/208 Dreieckskooperation, zu verstärken, insbesondere durch die Mobilisierung von Finanzmitteln auf nachhaltiger Basis und durch die Bereitstellung technischer Hilfe; 50. fordert alle Mitgliedstaaten und das Entwicklungssystem der Vereinten Nationen auf, sich aktiv am Hochrangigen Ausschuss für Süd -Süd-Zusammenarbeit zu beteiligen; 51. ersucht das Entwicklungssystem der Vereinten Nationen, seinen Informationsaustausch und seine Berichterstattung über die Unterstützung und die Ergebnisse, die durch die Süd-Süd-Zusammenarbeit,einschließlich der Dreieckskooperation, erzielt wurden, zu intensivieren;, 52. betont, dass weitere Anstrengungen erforderlich sind, um die Ansätze und das Potenzial der Süd-Süd-Zusammenarbeit besser zu verstehen, um die Wirksamkeit der Entwicklung zu verbessern, auch durch den Ausbau nationaler Kapazitäten; 53. betont außerdem, wie wichtig es ist, die Sondereinheit für Süd-Süd- Zusammenarbeit im Rahmen des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen upzu stärken, und fordertdas Entwicklungssystem der Vereinten Nationen auf, der Sondereinheit weitere Unterstützung zu gewähren, damit sie ihr Mandat erfüllen kann; 54. begrüßt, dass die Sondereinheit für Süd-Süd-Zusammenarbeit weiterhin die weite Verbreitung und den Zugang zu Informationen über Erfahrungen, bewährte Verfahren und potenzielle Partner in der Süd-Süd-Zusammenarbeit im Bereich der Informations-for-Development-Website, ihrer elektronischen Datenbank, erleichtert; 55. bittet die Mitgliedstaaten und das Entwicklungssystem der Vereinten Nationen, den Tag der Vereinten Nationen für Süd-Süd-Zusammenarbeit in geeigneter Weise zu befeiern; C.Gleichstellung der Geschlechter und Stärkung der Rolle der Frau 56. fordert die Organisationen des Entwicklungssystems der Vereinten Nationen erneut auf, im Rahmen ihres Organisationsmandats eine Geschlechterperspektive zu integrieren und die Gleichstellung der Geschlechter und die Ermächtigung der Frauen in ihre Länderprogramme, Planungsinstrumente und sektorweiten Programme zu verfolgen und im Einklang mit den nationalen Entwicklungsstrategien spezifische Länderziele und -ziele in diesem Bereich zu formulieren; 57. legt den Leitungsorganen der Organisationen, Fonds und Programme der Vereinten Nationen nahe, dafür zu sorgen, dass die Geschlechterperspektive in alle Aspekte ihrer Überwachungsfunktionen in Bezug auf Politiken und Strategien, mittelfristige Pläne, mehrjährige Finanzierungsrahmen und operative Aktivitäten, einschließlich derjenigen, die sich auf die Umsetzung der Millenniums -Erklärung und die Ergebnisse der großen Konferenzen und Gipfeltreffen der Vereinten Nationen im wirtschaftlichen und sozialen Bereich beziehen, in alle Aspekte ihrer Überwachungsfunktionen integriert wird; 58. nimmt Kenntnis von der Annahme der systemweiten Politik der Vereinten Nationen zur Gleichstellung der Geschlechter und zur Stärkung der Rolle der Frau und zur Strategie für gender Mainstreaming durch das Gremium der Leiter der Exekutivorgane des Systems der Vereinten Nationen sowie von den Anstrengungen, 10 A/RES/62/208 die 7das Interinstitutionelle Netzwerk für Frauen und Gleichstellung unternommen hat; 59. fordert das Entwicklungssystem der Vereinten Natione n auf, die Rolle von Männern und Jungen in der Gender Mainstreaming-Politik zu prüfen; 60. fordert das Entwicklungssystem der Vereinten Nationen auf, die Wirksamkeit der geschlechtsspezifischen Fachressourcen, der Geschlechterschwerpunkte und der Themengruppen für Die Geschlechter weiter zu erhöhen, unter anderem durch die Festlegung klarer Mandate, die Gewährleistung einer angemessenen Ausbildung, den Zugang zu Informationen und zu angemessenen und stabilen Ressourcen sowie durch die Verstärkte der Unterstützung und Beteiligung hochrangiger Mitarbeiter; Requests 61. fordert die Organisationen des Entwicklungssystems der Vereinten Nationen auf, im Rahmen ihres Organisationsmandats ihre institutionellen Rechenschaftsmechanismen weiter zu verbessern und zwischenstaatlich vereinbarte Ergebnisse der Gleichstellung der Geschlechter und geschlechtsspezifische Indikatoren in ihren strategischen Rahmen aufzunehmen; Calls upon 62. fordert das Entwicklungssystem der Vereinten Nationen auf, die qualitative und quantitative Berichterstattung über die Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der aufgeschlüsselten Daten zwischen den Geschlechtern, weiter zu verbessern; 63. ersucht den Generalsekretär, dafür zu sorgen, dass der Jahresbericht der residieren Koordinatoren angemessene und präzise Informationen über die Fortschritte in diesen Fragen enthält; 64. fordert das Entwicklungssystem der Vereinten Nationen auf, von den technischen Erfahrungen des Entwicklungsfonds der Vereinten Nationen für Frauen in Geschlechterfragen Gebrauch zu machen; 65. fordert die Organisationen des Entwicklungssystems der Vereinten Nationen nachdrücklich auf, im Einklang mit ihrem jeweiligen Mandat einen kohärenten und koordinierten Ansatz bei ihrer Arbeit an geschlechtsspezifisc hen Fragen zu verfolgen und bewährte Verfahren, Instrumente und Methoden mit geeigneten Mitteln auszutauschen; 66. fordert die Organisationen des Entwicklungssystems der Vereinten Nationen auf, auch weiterhin Anstrengungen zu unternehmen, um bei ernennungen innerhalb des Systems der Vereinten Nationen auf zentraler, regionaler und Länderebene ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Geschlechtern für Positionen zu erreichen, die sich auf operative Entwicklungsaktivitäten auswirken, einschließlich der Ernennung von Residierkoordinatoren und anderen hochrangigen Stellen, unter gebührender Berücksichtigung der Vertretung von Frauen aus Programmländern, insbesondere Entwicklungsländern, und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der ausgewogenen geografischen Vertretung; D.Übergang von der Entlastung zur Entwicklung 67. betont, dass Übergangsmaßnahmen unter nationaler Verantwortung durchgeführt werden müssen, und ersucht das Entwicklungssystem der Vereinten _______________ 7 CEB/2006/2 und Corr.1, Anlage. 11 A/RES/62/208 Nationen, in dieser Hinsicht zur Entwicklung nationaler Kapazitäten auf allen Ebenen zur Steuerung des Übergangsprozesses beizutragen; 68. erkennt an, dass dem Entwicklungssystem der Vereinten Nationen in Situationen des Übergangs von der Nothilfe zur Entwicklung eine entscheidende Rolle zukommt; 69. ersucht das Entwicklungssystem der Vereinten Nationen, auf Ersuchen der betroffenen Länder auf Länder zu reagieren, die von Katastrophen oder Konflikten betroffen sind, die sich im Übergang von der Nothilfe zur Entwicklung befinden, um die nationalen Prioritäten zu unterstützen, wobei die Unterschiede in diesen Situationen anzuerkennen sind; 70. ersucht außerdem das Entwicklungssystem der Vereinten Nationen, bei der Reaktion auf die Länder, die sich im Übergang von der Nothilfe zur Entwicklung befinden, die Unterstützung auf die länderspezifischen Bedürfnisse zuzuschneiden und Ansätze zu entwickeln, um im Einklang mit den nationalen Strategien, Politiken und Anforderungen wirksam Unterstützung für eine frühzeitige Erholung zu leisten und gleichzeitig bei der Wiederherstellung oder dem Ausbau nationaler Kapazitäten behilflich zu sein; 71. ersucht die Organisationen des Entwicklungssystems der Vereinten Nationen, die interdepartementale und interinstitutionelle Koordinierung zu verstärken, um einen integrierten, kohärenten und koordinierten Ansatz für die Hilfe auf Landesebene zu gewährleisten, der der Komplexität der Herausforderungen Rechnung trägt, denen die Länder unter diesen Umständen ausgesetzt sind, und dem länderspezifischen Charakter dieser Herausforderungen; 72. rfordert ferner die Organisationen des Entwicklungssystems der Vereinten Nationen auf, auf Ersuchen der nationalen Regierungen der Länder, die sich im Übergang von der Nothilfe zur Entwicklung befinden, die nationalen Anstrengungen zum Kapazitätsaufbau zu unterstützen und ihren jeweiligen Leitungsorganen über ihre Initiativen und Tätigkeiten in der jährlichen Berichterstattung Bericht zu erstatten; 73. legt dem System der Vereinten Nationen und den Bretton-Woods- Institutionen nahe, ihre Anstrengungen zur Verbesserung der Koordinierung im Hinblick auf den Übergang von der Nothilfe zur Entwicklung fortzusetzen, gegebenenfalls einschließlich der Entwicklung gemeinsamer Antworten auf Bedarfsbewertungen nach Katastrophen und nach Konflikten, Programmplanung, Durchführung und Überwachung, einschließlich Finanzierungs mechanismen, um wirksamere Unterstützung zu leisten und die Transaktionskosten für Länder zu senken, die sich beim Übergang von der Nothilfe zur Entwicklung befinden;Encourages 74. ersucht das Entwicklungssystem der Vereinten Nationen, im Einklang mit den Leitlinien der Mitgliedstaaten Maßnahmen zu ergreifen, die die Kohärenz, Relevanz, Wirksamkeit, Effizienz und Aktualität der operativen Tätigkeiten des Entwicklungssystems der Vereinten Nationen in den Ländern, die sich im Übergang von der Nothilfe zur Entwicklung befinden, weiter stärken; 75. stellt in diesem Zusammenhang fest,dassdas Entwicklungssystem der Vereinten Nationen prüfen muss, wie die Wirksamkeit seiner Ressourcenmobilisierung für den Übergang von der Nothilfe zur Entwicklung verbessert werden kann; 12 A/RES/62/208 76. erkennt in diesem Zusammenhang die wichtige Rolle an, die die effektiven und reaktionsfähigen Systeme des Residierkoordinators/des humanitären Koordinators in Situationen des Übergangs von der Nothilfe zur Entwicklung spielen können; 77. fordert die zuständigen Stellen der Vereinten Nationen auf, die Anstrengungen gegebenenfalls unter gebührender Berücksichtigung der nationalen Daten zur Harmonisierung der Datenerhebung und des Informationsmanagements während der Übergangsphase von der Entlastung zur Entwicklung weiter zu verstärken und diese Informationen dem betreffenden Mitgliedstaat zur Verfügung zu stellen; 78. ersucht das Entwicklungssystem der Vereinten Nationen, seine Unterstützungskapazitäten für eine frühzeitige Erholung in Situa tionen von Der Nothilfe bis zur Entwicklung aufzubauen, wobei er die Rolle des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen in dieser Hinsicht zur Kenntnis nehmen d. H. 79. erkennt an, dass der Austausch von Fachwissen und Erfahrungen zwischen den Ländern des Südens es den Ländern, die sich in Situationen befinden, in denen der Übergang von der Nothilfe zur Entwicklung besteht, ermöglicht, von den Erfahrungen anderer Entwicklungsländer zu profitieren, und befürwortet in dieser Hinsicht die Weiterentwicklung der Modalitäten der Süd-Süd-Zusammenarbeit, einschließlich der Modalitäten der Dreieckszusammenarbeit, wobei sie anerkennen, dass die Erfahrungen an die nationalen Kontexte angepasst werden müssen;Recognizes 80. fordert das Entwicklungssystem der Vereinten Nationen auf, bei seiner Hilfe für Länder, die aus Konflikten hervorgegangen sind und auf der Tagesordnung der Kommission für Friedenskonsolidierung stehen, die beratende Rolle zu berücksichtigen, die die Kommission in Bezug auf Strategien zur Friedenskonsolidierung und -wiederherstellung spielen kann, um den Ländern dabei zu helfen, die Grundlage für ihre wirtschaftliche und soziale Erholung und Entwicklung zu legen und die nationale Eigenverantwortung für den Friedensprozess zu gewährleisten; 81. fordert die Organisationen der Vereinten Nationen und die Gebergemeinschaft nachdrücklich auf, in Abstimmung mit den nationalen Beh örden mit der Planung des Übergangs zur Entwicklung zu beginnen und von Beginn der Hilfsphase an Maßnahmen zur Unterstützung dieses Übergangs zu ergreifen, wie institutionelle maßnahmen und Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau; Urges 82. fordert alle Geber und Länder, die dazu in der Lage sind, nachdrücklich auf, koordiniertere und flexiblere Ansätze für die Finanzierung operativer Entwicklungsaktivitäten in Situationen des Übergangs von der Nothilfe zur Entwicklung zu erwägen, indem sie von den Instrumenten der mehrfachen Mobilisierung von Ressourcen gebrauchen, und betont, dass Beiträge zur humanitären Hilfe nicht auf Kosten der Entwicklungshilfe geleistet werden sollten und dass die internationale Gemeinschaft ausreichende Mittel für humanitäre Hilfe bereitst ellen sollte; 83. betont, dass eine angemessene, berechenbare und rechtzeitige Finanzierung operativer Aktivitäten für die Entwicklung in Ländern in Situationen von der Nothilfe bis zur Entwicklung erforderlich ist, und fordert die Geber und die Länder, die dazu in der Lage sind, auf, rechtzeitige, berechenbare und nachhaltige finanzielle Beiträge für die operativen Tätigkeiten des Systems der Vereinten 13 A/RES/62/208 Nationen für eine frühzeitige Erholung und langfristige Entwicklung für Länder bereitzustellen, die sich im Übergang von der Nothilfe zur Entwicklung befinden; 84. ersucht das System der gebietsansässigen Koordinatoren und die Länderteams der Vereinten Nationen, auf Ersuchen der nationalen Regierungen und in Abstimmung mit ihnen die Einbeziehung von Präventionsstrategien in die nationalen Entwicklungspläne zu fördern, wobei zu berücksichtigen ist, wie wichtig die nationale Eigenverantwortung und der Kapazitätsaufbau auf allen Ebenen sind; 85. legt den Mitgliedstaaten und den zuständigen Organisationen der Vereinten Nationen nahe, die Verringerung des Katastrophenrisikos in ihre jeweiligen Tätigkeiten einzubeziehen, einschließlich Maßnahmen zur Wiederherstellung und Verbesserung von Dienstleistungen und Infrastrukturen im Rahmen der Phase der frühzeitigen Wiederherstellung und des Übergangs; Iv Verbessertes Funktionieren des Entwicklungssystems der Vereinten Nationen A.Kohärenz, Wirksamkeit und Relevanz 86. betont, dass die nationalen Behörden an der Ausarbeitung und Entwicklung aller Planungs- und Programmplanungsdokumente des Entwicklungssystems der Vereinten Nationen beteiligt sind, die Führung und die volle Beteiligung der nationalen Behörden, einschließlich der gemeinsamen Länderbewertung und des Entwicklungshilferahmens der Vereinten Nationen, sind von entscheidender Bedeutung, um zu gewährleisten, dass sie auf die nationalen Entwicklungspläne und -strategien reagieren, und ersucht das Entwicklungssystem der Vereinten Nationen, den Rahmen und seine Ergebnismatrix gegebenenfalls und mit Zustimmung des Programmlandes als gemeinsames Programmplanungsinstrument für Die Beiträge der Fonds und Programme auf Länderebene zur Erreichung der international vereinbarten Entwicklungsziele, einschließlich der Millenniums-Entwicklungsziele, uneingeschränkt zu unterstützen und zu unterzeichnen; 87. weist auf das Potenzial des Entwicklungshilferahmens der Vereinten Nationen und seiner Ergebnismatrix als kollektiven, kohärenten u nd integrierten Programmplanungs- und Überwachungsrahmen für die Operationen des Entwicklungssystems der Vereinten Nationen auf Landesebene hin, der mehr Möglichkeiten für gemeinsame Initiativen, einschließlich gemeinsamer Programmplanung, bietet, und fordert das Entwicklungssystem der Vereinten Nationen nachdrücklich auf, diese Möglichkeiten im Interesse der Effizienz und Wirksamkeit der Hilfe in vollem Umfang zu nutzen; 88. betont in diesem Zusammenhang, dass die Planungs- und Programmplanungsrahmen für operative Entwicklungsaktivitäten des Systems der Vereinten Nationen, einschließlich des Entwicklungshilferahmens der Vereinten Nationen, nach Möglichkeit vollständig an die nationalen Entwicklungsplanungszyklen angeglichen werden müssen und dass sie die n ationalen Kapazitäten und Mechanismen nutzen und stärken sollten; Emphasizes 89. betont, dass das System der gebietsansässigen Koordinatoren im Besitz des Entwicklungssystems der Vereinten Nationen als Ganzes ist und dass seine Funktionsweise partizipativ, kollegial und rechenschaftspflichtig sein sollte; 90. erkennt die zentrale Rolle der residierenden Koordinatoren an, die die Koordinierung der operativen Entwicklungsaktivitäten der Vereinten Nationen auf 14 A/RES/62/208 Landesebene ermöglicht, um die Wirksamkeit ihrer Reaktion auf die nationalen Entwicklungsprioritäten der Programmländer zu verbessern, namentlich durch geeignete Ressourcen und Rechenschaftspflicht; 91. bekräftigt, dass dem System der residierenden Koordinatoren im Rahmen der nationalen Eigenverantwortung eine Schlüsselrolle bei der wirksamen und effizienten Funktionsweise des Systems der Vereinten Nationen auf Landesebene zukommt, namentlich bei der Ausarbeitung der gemeinsamen Länderbewertung und des Entwicklungshilferahmens der Vereinten Nationen, u nd dass es ein Schlüsselinstrument für eine effiziente und wirksame Koordinierung der operativen Entwicklungsaktivitäten des Systems der Vereinten Nationen ist; 92. fordert das Entwicklungssystem der Vereinten Nationen nachdrücklich auf, dem System der gebietsansässigen Koordinatoren weitere finanzielle, technische und organisatorische Unterstützung zu gewähren, und ersucht den Generalsekretär, im Benehmen mit den Mitgliedern der Entwicklungsgruppe der Vereinten Nationen dafür zu sorgen, dass die gebietsansässigen Koordinatoren über die erforderlichen Ressourcen verfügen, um ihre Rolle wirksam zu erfüllen; 93. stellt fest, dass Koordinierungstätigkeiten zwar vorteilhaft sind, aber Transaktionskosten darstellen, die sowohl von den Programmländern als auch von den Organisationen des Systems der Vereinten Nationen getragen werden, und ersucht den Generalsekretär, dem Wirtschafts- und Sozialrat auf seiner Arbeitstagung jährlich über die Funktionsweise des Systems der gebietsansässigen Koordinatoren, einschließlich Kosten und Nutzen, Bericht zu erstatten; 94. befürwortet die Bemühungen des Entwicklungssystems der Vereinten Nationen, den Auswahl- und Ausbildungsprozess der gebietsansässigen Koordinatoren zu verbessern, und ersucht den Generalsekretär, dem Wirtschafts - und Sozialrat auf seiner Arbeitstagung im Jahr 2009 darüber Bericht zu erstatten; 95. befürwortet außerdem den Einsatz fortgeschrittener Informations- und Kommunikationstechnologienies,einschließlich wissensmanagement, die den Beitrag der Fonds, Programme und Sonderorganisationen der Vereinten Nationen, einschließlich gebietsfremder Organisationen, zum Entwicklungshilferahmen der Vereinten Nationen und zu anderen Planungsrahmen und -mechanismen sowie zum allgemeinen Informationsaustausch erleichtern werden; 96. betont, dass der gebietsansässige Koordinator, unterstützt durch das Landesteam der Vereinten Nationen, den nationalen Behörden über die Fortschritte Berichten zufolge im Zusammenhang mit den im Entwicklungshilferahmen der Vereinten Nationen vereinbarten Ergebnissen berichthaben sollte; 97. unterstreicht außerdem, wie wichtig es ist, sicherzustellen, dass die strategischen Pläne der Fonds und Programme mit der umfassenden Überprüfung der Politik im Einklang stehen und sich an der umfassenden Überprüfung der Politik orientieren, in der die wichtigsten zwischenstaatlich vereinbarten Parameter für die operativen Aktivitäten zur Entwicklung des Systems der Vereinten Nationen festgelegt werden; 98. ersucht den Generalsekretär in diesem Zusammenhang, der Generalversammlung über die Auswirkungen der Angleichung der strategischen Planungszyklen der Fonds und Programme der Vereinten Nationen an die umfassende Überprüfung der Politik Bericht zu erstatten und Empfehlungen zur Änderung der umfassenden Überprüfung der Politik von einem Dreijahres - auf einen Vierjahreszyklus abzugeben, damit die Versammlung auf ihrer dreiu ndsechzigsten Tagung eine fundierte Entscheidung treffen kann; 15 A/RES/62/208 99. begrüßt die Anstrengungen, die das Entwicklungssystem der Vereinten Nationen unter Anwendung des gemeinsamen Länderbewertungsrahmens und des Entwicklungshilferahmens der Vereinten Nationen und der Angleichung des Rahmenzyklus an die nationalen Planungsprozesse und -rahmen in einer wachsenden Zahl von Ländern unternommen hat, und nimmt Kenntnis von den Anstrengungen, die unternommen wurden, um die Kohärenz, Koordinierung und Harmonisierung im Entwicklungssystem der Vereinten Nationen, auch auf Landesebene, zu verbessern; 100. bittet das System der Vereinten Nationen und die Bretton -Woods- Institutionen, weitere Wege zur Verbesserung der Zusammenarbeit zu prüfen, Zusammenarbeit und Koordinierung, namentlich durch eine stärkere Harmonisierung der strategischen Rahmen, Instrumente, Modalitäten und Partnerschaftsvereinbarungen, in voller Übereinstimmung mit den Prioritäten der Empfängerregierungen, und betont in dieser Hinsicht, wie wichtig es i st, unter der Führung der nationalen Behörden eine größere Kohärenz zwischen den von den Organisationen, Fonds und Programmen der Vereinten Nationen und den Bretton - Woods-Institutionen entwickelten strategischen Rahmen zu gewährleisten und dabei die institutionelle Integrität und die organisatorischen Mandate jeder Organisation und die nationalen Strategien zur Armutsbekämpfung, einschließlich der Armutsbekämpfungsstrategien, zu wahren; 101. betont, dass die Programmländer Zugang zu den gesamten Mandaten und Ressourcen des Entwicklungssystems der Vereinten Nationen haben und von ihnen profitieren sollten, wobei die nationalen Regierungen festlegen sollten, welche gebietsansässigen und gebietsfremden Organisationen der Vereinten Nationen den spezifischen Bedürfnissen und Prioritäten des einzelnen Landes, auch im Falle gebietsfremder Organisationen, gegebenenfalls durch Aufnahmevereinbarungen mit gebietsansässigen Organisationen am besten gerecht werden; 102. fordert den Generalsekretär auf, die Transparenz und Wettbewerbsfähigkeit der Einstellungsverfahren für hochrangige Stellen im Entwicklungssystem der Vereinten Nationen zu verbessern, um die besten Kandidaten sowohl innerhalb als auch außerhalb des Systems der Vereinten Nationen zu finden, fordert in diesem Zusammenhang die Leiter der Sonderorganisationen, Fonds und Programme der Vereinten Nationen auf, über den Koordinierungsrat der Leiter der Organisationen des Systems der Vereinten Nationen uneingeschränkt mit dem Generalsekretär zusammenzuarbeiten, um die Einstellungsverfahren für hohe Beamte bis 2009 zu harmonisieren, die Auswahlkriterien transparent zu machen und sicherzustellen, dass für Kandidaten mit gleichwertigen Kompetenzen, Geschlecht und geografischem Gleichgewicht gebührend berücksichtigt wird; 103. legt dem Entwicklungssystem der Vereinten Nationen nahe, auf Ersuchen des Programmlandes von Amts wegen an den derzeitigen und neuen Hilfsmodalitäten und Koordinierungsmechanismen teilzunehmen, und bittet das Entwicklungssystem der Vereinten Nationen, seine diesbezügliche Beteiligung zu verstärken; 104. ersucht den Verwalter des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen, bei der Ausübung der Verantwortung für die Verwaltung des Systems der gebietsansässigen Koordinatoren, das weiterhin fest im Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen verankert ist, aa)Schaffung geeigneter Mechanismen, um sicherzustellen, dass die Kosten des Systems der residierenden Koordinatoren die Mittel, die für Entwicklungsprogramme in den Programmländern bestimmt sind, nicht verringern; 16 A/RES/62/208 b)um sicherzustellen, dass die Entwicklungspro gramme nach Möglichkeit Durchbgemeinsame Anstrengungen und Koordinierung Kosteneinsparungen erzielen; 105. erinnert an das Mandat des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen im Rahmen der bestehenden Programmplanungsvereinbarung, die Länderdirektoren zu ernennen, die ihre Kerntätigkeiten, einschließlich der Mittelbeschaffung, ausführen, um sicherzustellen, dass die residierenden Koordinatoren für ihre Aufgaben uneingeschränkt zur Verfügung stehen; B.Regionale Dimensionen 106. erkennt an, dass die interregionale, regionale und subregionale Zusammenarbeit zur Bewältigung der Entwicklungsherausforderungen im Zusammenhang mit der Erreichung der international vereinbarten Entwicklungsziele, einschließlich der Millenniums-Entwicklungsziele, beitragen wird; 107. legtdem Entwicklungssystem der Vereinten Nationen in diesem Zusammenhang nahe, die Zusammenarbeit mit regionalen und subregion alen zwischenstaatlichen Organisationen und regionalen Banken entsprechend und im Einklang mit ihrem jeweiligen Mandat zu verstärken; 108. ersucht die Regionalkommissionen der Vereinten Nationen, ihre Analysekapazitäten weiterzuentwickeln, um Auflandesen twicklungsinitiativen auf Ebene der Programmländer zu unterstützen, und Maßnahmen für eine intensivere interinstitutionelle Zusammenarbeit auf regionaler und subregionaler Ebene zu unterstützen; 109. erkenntan, dassdas Entwicklungssystem der Vereinten Nationen funktioniert, die Bedeutung der Angleichung der regionalen technischen Unterstützungsstrukturen und der Regionalen Büros, um die Länderteams der Vereinten Nationen zu unterstützen, einschließlich verstärkter technischer, programmtechnischer und administrativer Unterstützung, ihre Zusammenarbeit auf regionaler Ebene zu verstärken, gegebenenfalls auch durch gemeinsame Standortbedingungen und im Einklang mit den Bedürfnissen der Programmländer der betreffenden Regionen, und geeignete Mechanismen auf subregionaler Ebene zu ermitteln, gegebenenfalls und in enger Abstimmung mit den betreffenden Programmländern, um auf spezifische Herausforderungen zu reagieren, auf die an den regionalen Knotenpunkten nicht angemessen reagiert werden kann; 110. ersucht die Fonds, Programme und Sonderorganisationen und sonstigen Stellen des Entwicklungssystems der Vereinten Nationen auf regionaler Ebene und die Regionalkommissionen, die Zusammenarbeit und Koordinierung untereinander auf regionaler Ebene und mit ihrem jeweiligen Sitz weiter zu verstärken, unter anderem durch eine engere Zusammenarbeit innerhalb des Systems der residierenden Koordinatoren und in enger Abstimmung mit den Regierungen der betreffenden Länder und gegebenenfalls durch Einbeziehung der Fonds, Programm e und Sonderorganisationen, die nicht auf regionaler Ebene vertreten sind; 111. fordert die Organisationen des Entwicklungssystems der Vereinten Nationen, ihre Regionalkommissionen und andere regionale und subregionale Einrichtungen auf, ihre Zusammenarbeit gegebenenfalls und im Einklang mit ihrem Mandat zu intensivieren und auf Ersuchen der Empfängerländer mehr Kooperationsansätze zur Unterstützung von Entwicklungsinitiativen auf Länderebene zu verfolgen, insbesondere durch eine engere Zusammenarbeit innerhalb des Systems der gebietsansässigen Koordinatoren und durch die Verbesserung der Mechanismen 17 A/RES/62/208 für den Zugang zu den technischen Kapazitäten des Systems der Vereinten Nationen auf regionaler und subregionaler Ebene; C.Transaktionskosten und Effizienz 112. ersucht die Exekutivräte und Leitungsorgane der Fonds, Programme und Sonderorganisationen der Vereinten Nationen, die erzielten Fortschritte, einschließlich kosten- und nutzender Kosten und Vorteile, im Bereich der Vereinfachung und Harmonisierung des Entwicklungssystems der Vereinten Nationen auf globaler, regionaler und länderischer Ebene zu bewerten, die potenziellen Auswirkungen auf die Entwicklungsplanung zu analysieren und dem Wirtschafts - und Sozialrat auf seiner Jahrestagung jährlich Bericht zu erstatten; 113. fordert die Fonds, Programme und Sonderorganisationen der Vereinten Nationen auf, ihre Regeln und Verfahren weiter zu harmonisieren und zu vereinfachen, wo immer dies zu einer erheblichen Verringerung des Verwaltungs - und Verfahrensaufwands für die Organisationen und nationalen Partner führen kann, unter Berücksichtigung der besonderen Umstände der Programmländer, und die Effizienz, Rechenschaftspflicht und Transparenz des Entwicklungssystems der Vereinten Nationen zu verbessern; Calls upon 114. fordert außerdem die Fonds, Programme und Sonderorganisationen der Vereinten Nationen auf, so weit wie möglich dafür zu sorgen, dass Denentwicklungsprogrammen in den Programmländern Einsparungen durch die Senkung der Transaktions- und Gemeinkosten entstehen; Also calls upon 115. erkennt an, dass das Wachstum der nicht zum Kerngeschäft gehörenden/ergänzenden/außerplanmäßigen Finanzierungen und der Zahl der damit verbundenen Projekte die Transaktionskosten erhöht und ein wichtiger Faktor ist, der die Bemühungen um die Maximierung der Effizienz des Entwicklungssystems der Vereinten Nationen behindern kann; 116. ersucht die Exekutivräte der Fonds, Programme und Sonderorganisationen der Vereinten Nationen, die Frage der Kostendeckung zu überprüfen, um sicherzustellen, dass die Kernressourcen die Projekte, die nicht durch Nicht-Kern-/Ergänzungs-/Außerbudgetäre Mittel durchgeführt werden, nicht subventionieren; 117. ersucht das Entwicklungssystem der Vereinten Nationen, die Konzepte, Praktiken und Kostenklassifikationen im Zusammenhang mit Transaktionskosten und Kostendeckung weiter zu standardisieren und zu harmonisieren und gleichzeitig den Grundsatz der vollständigen Kostendeckung bei der Verwaltung aller nicht zum Kerngeschäft gehörenden/ergänzenden/außerplanmäßigen Beiträge, auch in gemeinsamen Programmen, beizubehalten; 118. legt den Fonds, Programmen und Sonderorganisationen der Vereinten Nationen nahe, gegebenenfalls und im Benehmen mit den Programmländern die Transaktionskosten weiter zu senken, gemeinsam Missionen, analytische Arbeiten und Evaluierungen auf Landesebene durchzuführen, ihre Unterstützung bei der Kapazitätsentwicklung durch koordinierte Programme im Einklang mit den Wünschen der Programmländer und der nationalen Prioritäten bereitzustellen und die gemeinsame Ausbildung und den Austausch der gewonnenen Erkenntnisse zu fördern; 119. legt dem Entwicklungssystem der Vereinten Nationen nahe, die nationalen öffentlichen und privaten Systeme für Unterstützungsdienste, einschließlich für Beschaffung, Sicherheit, Informationstechnologie, Telekommunikation, Reisen und Bankwesen, sowie gegebenenfalls für die Planung, 18 A/RES/62/208 Berichterstattung und Bewertung verstärkt zu nutzen, und legt dem Entwicklungssystem der Vereinten Nationen außerdem nahe, die Zahl seiner parallelen Projektdurchführungseinheiten in den Programmländerning zu vermeiden und erheblich zu verringern, um die nationalen Kapazitäten zu stärken und die Transaktionskosten zu senken; Encourages 120. legt den Fonds, Programmen und Sonderorganisationen des Systems der Vereinten Nationen nahe, ihre Anstrengungen im Benehmen mit den nationalen Regierungen der Programmländer und im Einklang mit ihren Entwicklungsbedürfnissen und -prioritäten zu verstärken, ihre Präsenz in ihrem Land durch gemeinsame Räumlichkeiten, Ko-Standorte zu rationalisieren und gegebenenfalls das Modell des gemeinsamen Büros umzusetzen und gemeinsame gemeinsame Unterstützungsdienste und Geschäftseinheiten auszuweiten, um die Gemeinkosten und Transaktionskosten der Vereinten Nationen für die nationalen Regierungen zu senken; 121. befürwortet die Weiterentwicklung harmonisierter Ansätze wie der Annahme der Internationalen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor, die Standardisierung der Prüfungsdefinitionen und -bewertungen und den harmonisierten Ansatz für Geldtransfers, fordert die Fonds, Programme und Sonderorganisationen der Vereinten Nationen auf, ihre Geschäftspraktiken wei ter zu harmonisieren und zu vereinfachen, und erkennt an, wie wichtig es ist, die Personalmanagement-, Unternehmensressourcenplanungssysteme, Finanzen, Verwaltung, Beschaffung, Sicherheit, Informationstechnologie, Telekommunikation, Reisen und Banken weiter zu harmonisieren undies zu vereinfachen, und die Informations- und Kommunikationstechnologien so weit wie möglich zu nutzen, um reise- und sonstige Kommunikationskosten zu senken; 122. ersucht den Generalsekretär, dem Wirtschafts - und Sozialrat auf seiner Arbeitstagung im Jahr 2008 ein Arbeitsprogramm für die vollständige Durchführung der oben genannten Maßnahmen vorzulegen, das vor Ende 2010 abgeschlossen werden soll, einschließlich eines spez ifischen, messbaren, erreichbaren und fristgerechten Rahmens für Ergebnisse, Benchmarks, Verantwortlichkeiten und Bestimmungen zur schrittweisen Einstellung redundanter Regeln und Verfahren sowie eines Zeitplans zur Überwachung der Fortschritte bei der Erreichung dieser Ziele; D.Länderbezogene Kapazität des Entwicklungssystems der Vereinten Nationen 123. weist erneut darauf hin, dass das Vom System der Vereinten Nationen auf Landesebene zusammengestellte Kompetenz und Fachwissen den Prioritäten entsprechen muss, die erforderlich sind, um die in den Dokumenten des Entwicklungsplans oder des Programms der Vereinten Nationen festgelegten Prioritäten im Einklang mit den nationalen Entwicklungsstrategien und -plänen, einschließlich der Strategiepapiere zur Armutsbekämpfung, zu erfüllen und den Technischen Rückhalte- und Kapazitätsaufbaubedürfnissen der Entwicklungsländer zu entsprechen; 124. legt den Organisationen des Entwicklungssystems der Vereinten Nationen nahe, bei ihrer Personalpolitik alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass das Personal der Vereinten Nationen, das an operativen Tätigkeiten auf Länderebene beteiligt ist, über die Fähigkeiten und das Fachwissen verfügt, die für eine wirksame Management-, Politikberatungs- und sonstige Kapazitätsentwicklungsarbeit im Einklang mit den nationalen Entwicklungsprioritäten und -plänen erforderlich sind; 19 A/RES/62/208 125. betont, dass das Entwicklungssystem der Vereinten Nationen umfassende Politiken und Strategien für die Planung und Entwicklung von Arbeitskräften und die Planung und Entwicklung der Arbeitskräfte annehmen muss, und ersucht in dieser Hinsicht den Generalsekretär, einen Bericht über die Herausforderungen der Humanressourcen innerhalb des Entwicklungssystems auf Landesebene auszuarbeiten und Empfehlungen für Verbesserungen zu formulieren; 126. ersucht den Generalsekretär, über den Koordinierungsrat der Leiter der Exekutivorgane des Systems der Vereinten Nationen die Bemühungen im Zusammenhang mit der Mobilität des interinstitutionellen Personals, der Neuprofilierung und der Umschichtung des Personals sowie Sder Ausbildung und Verbesserung der Qualifikationen, insbesondere an der Stabsakademie der Vereinten Nationenin Turin, Italien, fortzusetzen und zu intensivieren; 127. unterstreicht, wie wichtig der Einsatz von nationalem Fachpersonal und nationalen Beratern ist, wo immer dies möglich ist und zum Vorteil der Programmländer ist; 128. legt dem Entwicklungssystem der Vereinten Nationen nahe, Die Wissensmanagementsysteme weiter zu fördern, weiterzuentwickeln und zu unterstützen, damit die Programmländer auf Wissen und Fachwissen zugreifen können, das auf Landesebene nicht ohne weiteres zugänglich ist, einschließlich der Ressourcen, die auf regionaler Ebene und von gebietsfremden Organisationen leicht verfügbar sind; Encourages E.Evaluierung der operativen Entwicklungsaktivitäten 129. betont, dass die Programmländer bei der Bewertung aller Formen der Hilfe, einschließlich der vom Entwicklungssystem der Vereinten Nationen, stärker enden und eine Führungsrolle übernehmen sollten, und ersucht das Entwicklungssystem der Vereinten Nationen, seine Anstrengungen zur Stärkung der Evaluierungskapazitäten in den Programmländern fortzusetzen und zu intensivieren; 130. nimmt zur Kenntnis, dass das System der Vereinten Nationen im Jahr 2005 die Normen und Standards für die Bewertung durch das System der Vereinten Nationen über die Evaluierungsgruppe der Vereinten Nationen gebilligt hat und einen Beitrag zur Stärkung der Bewertung als Systemfunktion der Vereinten Nationen darstellt; 131. ersucht den Generalsekretär, die Wirksamkeit der operativen Entwicklungsaktivitäten des Systems der Vereinten Nationen a uch weiterhin zu bewerten, namentlich indem er insbesondere die wirksame Nutzung aller verfügbaren Kapazitäten bewertet, um eine umfassende und flexible Antwort auf die Nachfrage der Entwicklungsländer nach Entwicklungshilfe zu geben, und im Rahmen der nächsten umfassenden Überprüfung der Politik über die Ergebnisse dieser Bewertung Bericht zu erstatten; 132. erkennt an, dass die Verknüpfung der Evaluierung mit der Leistung bei der Erreichung der Entwicklungsziele optimiert werden muss, und legt dem Entwicklungssystem der Vereinten Nationen nahe, seine Evaluierungstätigkeiten zu verstärken, mit besonderem Schwerpunkt auf Entwicklungsergebnissen, namentlich durch die wirksame Nutzung der Ergebnismatrix des Entwicklungshilferahmens der Vereinten Nationen, die systematische Nutzung von Überwachungs- und Evaluierungsansätzen auf systemweiter Ebene und die Förderung kollaborativer Ansätze für die Evaluierung, einschließlich gemeinsamer Evaluierungen; 20 A/RES/62/208 133. betont, wie wichtig die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Evaluierungsfunktion innerhalb des Systems der Vereinten Nationen ist; 134. bekräftigt, dass die Wirksamkeit der operativen Tätigkeiten anhand ihrer Auswirkungen auf die Bemühungen zur Beseitigung der Armut, das Wirtschaftswachstum und die nachhaltige Entwicklung der Programmländer bewertet werden sollte; 135. weist darauf hin, dass am Ende des Programmplanungszyklus auf Länderebene bewertungen des Entwicklungshilferahmens der Vereinten Nationen auf der Grundlage der Ergebnismatrix der F-Ramework unter voller Beteiligung und Führung der Empfängerregierung erforderlich sind; F 136. ersucht das Entwicklungssystem der Vereinten Nationen, die Leit- und Aufsichtsmechanismen für die Finanzierung, Planung und Durchführung der Überwachung und Bewertung der Entwicklungshilferahmen der Vereinten Nationen weiterzuentwickeln, um ihren Beitrag zur nationalen Entwicklung und die Erreichung der international vereinbarten Entwicklungsziele, einschließlich der Millenniums - Entwicklungsziele, zu bewerten; 137. legt allen Organisationen der Vereinten Nationen, die an operativen Entwicklungsaktivitäten beteiligt sind und dies noch nicht getan haben, nahe, gegebenenfalls Überwachungs- und Bewertungspolitiken zu verabschieden, die mit systemweiten Normen und Standards im Einklang stehen, und die erforderlichen finanziellen und institutionellen Vorkehrungen für die Schaffung und/oder Stärkung unabhängiger, glaubwürdiger und nützlicher Evaluierungsfunktionen innerhalb jeder Organisation zu treffen; 138. legt dem Entwicklungssystem der Vereinten Nationen nahe, die Evaluierung mit Zustimmung der Leitungsorgane der Fonds, Programme und Organisationen weiter zu verstärken, und legt dem Entwicklungssystem der Vereinten Nationen in dieser Hinsicht nahe, die Anstrengungen zur Stärkung der Evaluierung im gesamten System fortzusetzen und eine Kultur der Evaluierung zu fördern; Encourages 139. nimmt Kenntnis von den freiwilligen Anstrengungen zur Verbesserung der Kohärenz, Koordinierung und Harmonisierung im Entwicklungssystem der Vereinten Nationen, namentlich auf Ersuchen eines "Programmländerpiloten"; legt dem Generalsekretär nahe, die Länder der Programmländer dabei zu unterstützen, ihre Erfahrungen mit Unterstützung der Evaluierungsgruppe der Vereinten Nationen zu bewerten und auszutauschen; und betont darüber hinaus, dass die aus diesen Bemühungen gewonnenen Erkenntnisse unabhängig bewertet werden müssen, um die Mitgliedstaaten zu prüfen und ihre Erfahrungen auszutauschen, unbeschadet eines künftigen Zwischenbeschlusses; V Follow-up 140. bekräftigt, dass die Leitungsorgane der Fonds, Programme und Sonderorganisationen des Entwicklungssystems der Vereinten Nationen im Einklang mit den Ziffern 91 und 92 der Resolution 56/201 geeignete Maßnahmen zur vollständigen Durchführung dieser Resolution ergreifen sollten; Reaffirms 141. ersucht den Generalsekretär, nach Konsultation der Fonds, Programme und Sonderorganisationen des Systems der Vereinten Nationen, dem Wirtschafts - und Sozialrat auf seiner Arbeitstagung 2008 einen Bericht über einen geeigneten 21 A/RES/62/208 Verwaltungsprozess vorzulegen, der klare Leitlinien, Ziele, Benchmarks und Zeitrahmen für die vollständige Durchführung dieser Resolution enthält und die Ergebnisse festlegt, die durch die Durchführung dieser Resolution in einem F ormat erzielt werden sollen, das eine angemessene Überwachung und Bewertung dieser Ergebnisse ermöglicht, sowie abteilungsübergreifende und interinstitutionelle Maßnahmen, die für die Durchführung dieser Resolution in Gang gesetzt werden müssen; 142. ersucht den Generalsekretär außerdem, dem Wirtschafts- und Sozialrat auf seinen Arbeitstagungen 2009 und 2010 auf der Grundlage der von den Fonds, Programmen und Sonderorganisationen des Entwicklungssystems der Vereinten Nationen bereitgestellten Informationen detaillierte Berichte über die erzielten Ergebnisse und Maßnahmen und Verfahren vorzulegen, die im Anschluss an die vorliegende Resolution über die dreijährliche umfassende Überprüfung der Politik durchgeführt wurden, um die Durchführung der Resolution zu bewerten, um ihre vollständige Umsetzung sicherzustellen; 143. ersucht den Generalsekretär ferner, der Generalversammlung auf ihrer fünfundsechzigsten Tagung über den Wirtschafts- und Sozialrat eine umfassende Analyse der Durchführung dieser Resolution im Rahmen der dreijährlichen umfassenden Überprüfung der Politik vorzulegen, unter anderem unter Verwendung einschlägiger Unterlagen, und geeignete Empfehlungen abzugeben. 78. Plenarsitzung19. Dezember 2007 22
Enter the password to open this PDF file:
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-