GEBRAUCHSVERTRAG ORCA Event — Fahrzeugvermietung nnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnn § 1 — Geltungsbereich Dieser Vertrag gilt für alle Mietvorgänge zwischen ORCA Event (nachfolgend „Vermieter“) und der mietenden Person (nachfolgend „Mieter“) und umfasst sämtliche Fahrzeuge aus dem Bestand des Vermieters, einschließlich Automobile, Motorräder und Boote. § 2 — Nutzungsbeschränkung Das gemietete Fahrzeug darf ausschließlich für private Zwecke genutzt werden. Jegliche gewerbliche oder geschäftliche Nutzung ist untersagt. Dazu zählen unter anderem Warentransporte, entgeltliche Personenbeförderung und Kurierdienste. Die Weitervermietung oder Überlassung des Fahrzeugs an Dritte ist ebenfalls nicht gestattet. Ein Verstoß berechtigt den Vermieter zur sofortigen Kündigung des Mietverhältnisses. § 3 — Haftung Der Mieter haftet ab Übergabe vollumfänglich für das Fahrzeug. Sämtliche Schäden, die während der Mietdauer entstehen, gehen zulasten des Mieters. Dies gilt ebenso für Schäden an Dritten oder deren Eigentum. Bei Totalverlust ist der volle Wiederbeschaffungswert zu erstatten. § 4 — Rückgabe Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt im selben Zustand wie bei Übergabe zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe behält sich der Vermieter vor, zusätzliche Gebühren zu erheben. § 5 — Schlussbestimmungen Mit Annahme eines Fahrzeugs von ORCA Event erkennt der Mieter diesen Vertrag vollständig an. nnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnn ORCA Event — Fahrzeugvermietung