Triggerwarnung! Explizite Schilderungen rassistischer Gewalt Der mit den Toten. Klaus Püschel liest kommenden Donnerstag, den 4. November auf Kampnagel aus seinem Roman “Totenpuzzle”. Als ehemaliger Leiter des Instituts für Rechtsmedizin (IfR) am UKE ist er nicht nur eine Quelle spannender Abendunterhaltung, sondern er ist auch einer der Hauptverantwortlichen in der Geschichte des tödlichen Rassimus dieser Institution. Rassismus funktioniert als arbeitsteiliges System. Beim Institut für Rechtsmedizin geschieht dies vor allem in Zusammenarbeit mit Polizei und Ausländerbehörde. Für Exzesstaten einzelner Akteur*innen müssen erst Rahmenbedingungen geschaffen werden, in denen diese möglich sind. Dafür gibt es Verantwortliche. Und Püschel ist einer davon. Daher soll seine Rolle nicht unbenannt bleiben. Menschenrechtsverletzungen und Tod durch Brechmittel Die Brechmittelvergabe war eine Praxis der Polizei, um vermeintliche Straßenkleinhändler von illegalisierten Drogen zum Erbrechen zu bringen. Falls diese verdächtigt wurden, Drogen heruntergeschluckt zu haben, sollten so Beweismittel gesichert werden. 1991 erklärte der damalige Leiter des Instituts für Rechtsmedizin (IfR), Prof. Dr. Püschel noch, dass beim Erbrechen nach Brechmittelvergabe erhebliche G esundheitsgefahren bestünden. Auch die Staatsanwaltschaft kam zu dem Schluss, dass die Praxis unverhältnismäßig sei. Die Vergabe von Brechmitteln an vermeintliche Straßenkleinhändler illegalisierter Drogen wurde daher verworfen. Als die Brechmittelvergabe 2001 auf Initiative des damaligen Innensenators Olaf Scholz wieder eingeführt wurde , bestanden bei Herrn Püschel als Leiter des Instituts für Rechtsmeditin offensichtlich keine medizinischen Bedenken mehr gegen eine Herbeiführung des Erbrechens – auch nicht gegen die zwangsweise Gabe des Brechmittels durch eine Magensonde. Insbesondere Schwarze junge Männer wurden dieser menschenverachtenden medizinischen Maßnahme unterzogen. Die Gesundheit dieser Menschen wurde durch die Ärzt*innen des IfR sowie die Polizei missachtet . Dieses zeigt sich in de r grausamen Behandlung des 19-jährigen Achidi John am 9.12.2001: Mit auf den Rücken gefesselten Händen wurde ihm unter Todesangst (er rief mehrfach “I will die!”) und trotz seines Widerstandes durch eine Nasen-Magensonde 30 ml des Brechsirups Ipecacuanha sowie 800 ml Wasser eingeflößt. Während des Vorgangs blieb Achidi John schließlich reglos liegen. Er erwachte nicht aus dem Koma. Am 12. Dezember 2001 – fast genau vor 20 Jahren – wurde sein Tod festgestellt. D ie tödlichen Risiken dieser Folter methode waren bekannt. So erklärte beispielsweise Dr. Bernd Kalvelage am 11.12.2001 in der Mopo: " Der Vorgang erfüllt nach unserer Auffassung den Tatbestand der vorsätzlichen schweren Körperverletzung und widerspricht allen Bestimmungen der Berufsordnung der Hamburger Ärztinnen und Ärzte" . Außerdem sei in der Öffentlichkeit klarzustellen, "dass die ärztliche Berufsordnung derartige ,Behandlungen' nicht gestatte und die Ärztekammer in Zukunft gegen jeden ermitteln wird, der sich an solchen polizeilichen Zwangsmaßnahmen als Arzt beteiligt.“ Beendet wurde die menschenverachtende Praxis am UKE aber nicht durch Einsicht oder Entsetzen über den Tod Achidi Johns. Ganz im Gegenteil: W enige Tage nach dem Tod Achidi Johns begleitete Püschel persönlich den nächsten Brechmitteleinsatz , und kommunizierte dies auch genau so in den Medien. Das von ihm geleitete IfR stand weiterhin für diese menschenrechtswidrige Strafverfolgungspraxis zur Verfügung. Im Mai 2002 beschloss der 105. Deutsche Ärztetag: “Die Vergabe von Brechmitteln an verdächtigte Drogendealer zum Zwecke der Beweismittelsicherung ist ohne Zustimmung des Betroffenen ärztlich nicht zu vertreten". Ein weiterer Beweis für die tödliche Praxis der Brechmittelvergabe war der Tod Laye-Alama Condés nach einer zwangsweisen Verabreichung von Brechmittel in Bremen im Januar 2005. Weder die Einschätzung der Bundesärzteschaft, noch der Tod Laye-Alama Condés führte zu einem Umdenken bei den am IfR tätigen Ärzt*innen und ihrem Leiter Klaus Püschel Die von der Polizei kontrollierten Personen und somit auch die Opfer der Brechmittelfolter waren hauptächlich Schwarz. Wie sich aus der Auswertung parlamentarischer Anfragen und Plenarprotokolle der Hamburgischen Bürgerschaft ergibt, wurden zwischen 2001 und 2006 mindestens 530 weitere Menschen, fast ausschließlich afrikanischer Herkunft, dem IfR zum Zweck der Brechmittelvergabe zugeführt. In mindestens 20 Fällen wurde das Brechmittel im IfR zwangsweise über eine Nasen-Magensonde verabreicht, mindestens 14 mal nachdem Achidi John aufgrund der gewaltsamen Brechmittelgabe ums Leben gekommen war. Beendet wurde das Foltern erst nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Jahr 2006. Dieser verurteilte in seiner Entscheidung vom 11. Juli 2006 Deutschland in dem Fall einer zwangsweisen Brechmittelvergabe per Nasen-Magensonde wegen Verletzung des Folterverbots aus Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention zu einem Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro. Damit steht fest, dass im IfR des UKE zwischen 2001 und 2006 körperliche Misshandlungen begangen sowie mit körperlichen Misshandlungen gedroht wurde, die die Menschenrechte der Betroffenen verletzten und Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz begründeten. Auch nachdem der Hamburger Senat von der zwangsweisen Einflößung des Brechmittels Abstand genommen hatte, wurden die „,Brechmitteleinsätze" im IfR fortgeführt, wenn sich die Betroffenen damit einverstanden erklärten. Diese Praxis wurde erst im November 2020 (!) eingestellt. Im gleichen Jahr wurde Püschel mit allen Ehren in die Rente entlassen. Eine Entschuldigung, Entschädigung oder auch nur irgendein Zeichen der Anteilnahme an die Betroffenen und Hinterbliebenen gab es nicht. Was noch? Herr Püschel ist dafür verantwortlich, dass minderjährige unbegleitete Geflüchtete einer Altersfeststellungen durch Genitaluntersuchung und Zwangsröntgen unterzogen werden. Ärzte-Verbandspräsident Frank Ulrich Montgomery erklärte dazu: "Röntgen ohne medizinische Indikation ist ein Eingri in die körperliche Unversehrtheit." Montgomery ff nannte die Verfahren zur Altersfeststellung außerdem"mit großen Unsicherheiten belastet". Zuletzt hatte die Zentrale Ethikkommission der Bundesärztekammer Ende 2016 sowohl die Zuverlässigkeit als auch die Verfassungskonformität von ärztlichen Altersfeststellungen angezweifelt. Das IfR des UKE scheute sich jedoch nicht, gegen die klare Haltung Ärztekammer ihre Praxis bis heute fortzusetzen. Dass Herr Püschel - nun im Ruhestand - mit seinem Buch “Wahrheit. Tote haben Recht(e)” am 27. November 2021 bei der stramm rechten Burschenschaft Mecklenburgia zu Gast sein wird, gibt einen weiteren Hinweis auf seine Geisteshaltung. Und auch die Tatsache, dass er dem im Jahr 2020 in Hamburg angeklagten KZ-Wachmann Bruno D. Verhandlungsunfähigkeit bescheinigte und sich die Richterin wegen Zweifeln am Gutachten die Verhandlungsfähigkeit von einem weiteren Sachverständigen doch attestieren ließ, soll hier nicht unerwähnt bleiben. Püschel war somit federführend beteiligt an der Durchsetzung und Beibehaltung rassistischer, menschenverachtener zum Tode führenden Praktiken, bekennt sich offen zu rechten Burschenschaften und entlastet nationalsozialistische Täter. Klaus, verpüschel dich. Remember Achidi John